faires Verhältnis Urheberrechts- zu Leistungsrechtsansprüchen?

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karaokenico

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was ist ein faires Verhältnis der Tantiemenaufteilung zwischen
Urheberrechtsbesitzern und den Besitzern von Leistungsrechten?

Mal folgenden Fall angenommen: Texter schreibt Text, Musiker
komponiert und produziert die Aufnahme. Beim Urheberrecht
vereinbart man, daß Melodie und Text eine Einheit bilden, also
sich 50/50 teilen. Aber es ist ja noch des Leistungsrecht des Musikers
vorhanden. Wie teilt sich dann insgesamt der prozentuale
Anteil zwischen Texter und Musiker auf? Wäre 40/60 da fair, oder
wie seht Ihr das? Oder bekommen Leistungsrechtbesitzer eine
einmalige Vergütung und Tantiemen entfallen dann grundsätzlich
auf die Urheber?
 
Der Texter erhält wie der Komponist 50%. (Recht an der Komposition)
Das wird i.d Regel durche die [g=119]GEMA[/g] wahrgenommen.

Die Leistungsschutzrechte liegen alleine beim Musiker, er hat ja die Darbietung der Komposition erbracht. Der Komponist hat keinerlei Ansprüche darauf. (Recht an der Darbietung).
Die Leistungsschutzerechte werden i.d. Regel durch die [g=314]GVL[/g] wahrgenommen.
 

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