Etwas Nachgespieltes als Hintergrundmusik verwenden

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Hallo ich habe mal eine Frage, ich möchte ein Stück ca 40 SEK. lang , ( die anfangs sequenze aus Rocky)covern für eine Private Internetseite eines Freundes,welches dann im Hintergrund auf der webseite laufen soll..Das von mir nachgespielte Stück(ich arbeite hauptsächlich mit FL Studio)wird auf der Internet seite weder zum Verkauf noch zum Download angeboten und soll rein als Hintergrund Musik dienen...Wie gesagt Ich spiele es in FL STUDIO nach, und verwende andere Instrumente als wie das Original, und auch die BPM rate ist anders..zusätzlich Komponiere ich selbstverständlich noch eingende Ideen hinzu..MUss ich etwas beachten (GEMA usw)oder darf ich dieses ohne das ich vorher etwas beachten muss tun und auf der Seite als Hintergrund Musik einstellen???? Wäre super wenn IHR mir helfen könntet:...MFG
 
und was genau muss ich da beachten, ich meine ich spiele es ja nicht in der öffentlichkeit(konzerte usw) es soll nur im Hintergrund auf der seite laufen..Und es beinhaltet auch keine original samples von dem Stück oder einer anderen cover version, es ist nur von mir nachgespielt mit einem durchschnittlichen Musikprogramm....
 
Du musst dir ganz normal die Rechte clearen. Wie lange und ob du es selbst nachgespielt hast ist vollkommen egal, denn auch lediglich Kompositionen unterliegen dem Urheberrecht. Ich sag es mal so, vermutlich würde es nicht zu einer Klage kommen.... wo kein Kläger ist gibt es auch keine Klage. Und dass entsprechende Urheber auf die Seite deines Freundes zugreifen halte ich für unwahrscheinlich. Aber man sollte das nicht unterschätzen. Geht oft schneller als man denkt und wenn man dann mal verklagt ist, wirds teuer. Du hast nun also die Möglichkeit dir die Rechte bei der Gema zu kaufen oder du komponierst selbst eine Hintergrundmusik.
 
und wenn ich die Oktaven etwas anders setze und den einen oder andern ton versetze das sozusagen nicht mehr direkt Als Rocky sound zu erkenne ist, muss ich mir dann auch recte dafür einholen oder ist das dann ohne weiteres zu verwenden..Danke für eure HIlfe..mache sowas zu ersten mal im AUftrag für jemanden..LG
 
Wenn du es so ziemlich 1:1 nachspielst brauchst du das nur bei der Gema zu melden und den entsprechenden Obolus für die Hintergrundmusik (Extra Tarif) abführen.

Bearbeitest du das Stück mit eigenen Ideen benötigst du eigentlich die Rechte bzw. Einwilligung des Komponisten/ Verlag etc. der das Stück geschrieben hat ob du das so bearbeiten darfst oder nicht. Er muss da zustimmen sonst wirds teuer.
 
und was genau muss ich da beachten, ich meine ich spiele es ja nicht in der öffentlichkeit(konzerte usw) es soll nur im Hintergrund auf der seite laufen..Und es beinhaltet auch keine original samples von dem Stück oder einer anderen cover version, es ist nur von mir nachgespielt mit einem durchschnittlichen Musikprogramm....


Wenn das auf ner Website läuft IST das schon eine Veröffentlichung.....alles andere wurde bereits gesagt.
 
Hmm man ist das alles Kompliziert :) ich will damit doch kein geld oder sonstiges verdienen bin doch nur ein kleiner hobby Musiker...Aber warum muss ich um erlaubnis fragen wenn ich es verfremde, es ist doch dann sozusagen meine eigende Melodie????
 
ich will damit doch kein geld oder sonstiges verdienen

Das ist kein Kriterium ;)

Aber warum muss ich um erlaubnis fragen wenn ich es verfremde

Weil du ein bestehendes Werk veränderst.

es ist doch dann sozusagen meine eigende Melodie

Wenn du es "soweit veränderst", dass es eh schon eine neue Komposition ist und nichts mehr vom Original übrig bleibt, dann wäre das wieder was anderes. Aber nachdem du ja selbst noch die Verbindung dazu herstellst...
 
Hmm man ist das alles Kompliziert :) ich will damit doch kein geld oder sonstiges verdienen bin doch nur ein kleiner hobby Musiker...

Die Rechte-Inhaber möchten gerne alles und zwar im Sinne von "alles", was mit ihren Stücken geschieht, kontrollieren und die Gesetzgebung in der EU und den meisten anderen Ländern räumt ihnen auch das Privileg ein, genau das zu tun.

Aber warum muss ich um erlaubnis fragen wenn ich es verfremde, es ist doch dann sozusagen meine eigende Melodie????

Wenn es tatsächlich Deine Melodie ist, bedeutet das, dass ein Laie das Original nicht mehr zu erkennen vermag. Wenn Du das hinbekommst, kannst Du das Stück dann auch nach Deinen Wünschen benutzen, Du hast dann nämlich ein eigenes Werk gemäß deutschem Urheberrecht geschaffen.

Spass beiseite: Mach ein eigenes Stück im Stil des gewünschten Originals. Sieh aber zu, dass es nicht als Plagiat erkennbar wird, dann ist alles easy.
Übrigens: in den Rocky-Filmen kommen dutzende Songs vor, welchen meinst Du denn?
 
So wie Andy 456 es beschrieben hat ist es vollkommen korrekt.

Ich produziere seit ca. 20 Jahren Playbacks und so ein Zeugs und habe alle rechtlichen Facetten durch ;-) Inkl. Anklagen bzw. Möchtegernanklagen von allzu eifrigen Anwälten die meinten ich würde sie sponsoren. In all den Jahren hat es noch keiner geschafft mich an die Wand zu drücken (Toi, Toi, Toi ;-)

Du kannst jedes beliebige Stück 1:1 nachspielen OHNE jemanden zu fragen. Das "Werk" darf in Länge, Context und Texten usw. nicht verändert werden. Es darf allerdings frei interpretiert werden. Sprich: Man darf einen Discotitel durchaus klassisch oder rockig arrangieren und andersherum.
Veröffentlichst du es, dann wird lediglich die dafür passende Gema Pauschale fällig... Je nach Verwendungszweck halt. Für Webseitenhintergundmucke gibts da auch irgendeinen Tarif. Der Gema ist schnurzegal ob es der Originaltitel ist oder ein nachgepfiffener Titel. Die Gema verwaltet nur die Werkrechte. Also juristisch sehr einfach gesagt: die Melodie.

Arrangiere Dein eigenes Ding! Wenn es das Rocky Theme ist, dann spiele ähnliches ein. Schaffe Dein eigenes Theme. Es kann ähnlich sein, sollte aber nicht das selbe sein. Die Grenzen sind fliessend wie man von Herrn Bohlen weiß ;-)

Mit deinem eigenen Werk kannst du machen was du willst. Keine Gema, keine Bettelei usw.
 
Du kannst jedes beliebige Stück 1:1 nachspielen OHNE jemanden zu fragen. Das "Werk" darf in Länge, Context und Texten usw. nicht verändert werden. Es darf allerdings frei interpretiert werden. Sprich: Man darf einen Discotitel durchaus klassisch oder rockig arrangieren und andersherum.
Veröffentlichst du es, dann wird lediglich die dafür passende Gema Pauschale fällig..

Ein gefährlich allgemeiner Tipp via Internet!

Bei Bearbeitung vs. Cover gibt es genug Experten die sich nicht einig sind. Immer wieder in den entsprechenden Fachzeitschriften oder Veröffentlichungen diverser Interessensgruppen nachzulesen.

Eine Pauschalfreigabe via Forum, ohne auch nur ohne einen einzigen Ton gehört zu haben, finde ich da sehr gewagt.
 
@soundlion
ich meine ich spiele es ja nicht in der öffentlichkeit
Ach so.
Ihr macht die Webseite für Euch und lasst die im trauten Kämmerlein auf Eurem privaten Webserver laufen und ihr hockt Euch dann davor und guckt Eure Webseite an..... ;)

@Sajin
Ich sag es mal so, vermutlich würde es nicht zu einer Klage kommen....
Muss ja auch nicht.
Es reicht ja schon, dass ein abmahnwütiger Anwalt auf der Seite vorbeikommt und ne Rechnung über 2000,- Euro schreibt, oder ncht?

@soundlion
Hmm man ist das alles Kompliziert
Ne, ist es nicht. Du machst es......
Oder meinst Du damit, dass es kompliziert sei, dem Forum beizubringen, Dein Vorhaben abzunicken?
Könnte man ja eigentlich machen - die Rechnung bleibt sowieso an Dir hängen..... :D

Aber warum muss ich um erlaubnis fragen wenn ich es verfremde, es ist doch dann sozusagen meine eigende Melodie????
Ist es wohl kaum. Schliesslich beriuht es immer noch auf einem Original, denn die paar Änderungen, die Du da machen willst, machen den Kohl ja nicht fett und sind sowieso a) mickrig und b) nur dazu da, Vom Forum ne Absolution zu bekommen.

@wavelow
Für Webseitenhintergundmucke gibts da auch irgendeinen Tarif.
Das ist ja das, was die Herren Songfrisierer sich nicht leisten können. Oder wollen.

Es geht ja nicht darum, dass es an sich keinen Weg gibt, es geht darum, dass der Weg nicht umsonst ist .
Der TE weiss ganz genazu, dass das, was er vorhat, nicht statthaft ist - zumindest nach den ersten Antworten - deswegen fragt er im Forum nach, und insistiert fortlaufend, als würde er nicht verstehen.
 
Meine Absolution kann er gerne haben *ggg* Ist ja sein Geld und wieder freuen sich mind. 2 Anwälte. Der Mahnende und seiner *gg*

Nix ist umsonst, peilen leider nicht alle. Normalerweise sollte der gesunde Menschenverstand einem schon sagen, dass ich nicht die Leistung eines anderen hernehmen kann, ein paar Töne verdrehen und es als mein Werk weiter zu vertickern...
Ich verticke auch Werke von anderen... Aber ich muss dafür auch anteilig zahlen und zum Glück ist wenigstens das was ich mache pauschal bei der Gema geregelt und im Urheberrecht festgelegt. Jede kleine Abweichung von den Spielregeln lässt schon aber wieder irgendwo den Drucker eines Anwalts warmlaufen.

Ich würde als Berater und Denunzierer für Medienanwälte wohl eine Menge mehr Geld verdienen bei dem was ich allein im Netz so finde *gg* Zum Glück hab ich ne Anwaltallergie und Geld brauch ich nur zum Brot kaufen...
 

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