Ethernet Kabel durch die Wand verlegen

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@NuckChorris @tylerhb vielen Dank, das mache ich so, das ist ne saubere Sache und ich kann was dazu lernen.
Bevor du das Loch bohrst (8mm reichen) und die Dosen anbringst, schraube erstmal die Dosen auf und gucke, wie die Kabel in der Dose durchgeführt werden und wo die Schelle sitzt. Cat7 Verlegekabel ist leider sehr steif und auch nur mäßig flexibel. Dann ergeben sich die richtigen Stellen für Bohrung und Dübel für die Dose von alleine.
 
Keine Ahnung wie es in Deutschland ist aber hier in Österreich sicher nicht. Ein Loch zu bohren gehört zum "vertragsmäßigen gebrauch der Wohnung"

Als Mieter darfst Du nur Löcher für Dübel in die Wand einbringen - und das auch nur in angemessener Anzahl und bedarfsgerechter Größe. Und auch nur zum Zwecke der Dekoration und zur Befestigung von Schränken und Regalen (an dafür geeigneten Stellen). Als Vermieter kann ich Dir das Dübeln sogar komplett untersagen (sogar das Einbringen von Nägeln!), z.B. wenn Du dadurch die Innendämmung (oder eine Dampfsperre) beschädigen würdest oder es sich um einen aufwendigen Schmuckverputz handelt. Beschädigungen von Wasser-/ Sanitär- und Elektroinstallationen müssen ebenfalls ausgeschlossen sein. Denkmalschutz ist dann nochmal eine gesonderte Sache.

Eine Wand komplett zu durchbohren (oder Kabelschächte zu stemmen etc.), gehört jedenfalls definitiv nicht zum normalen Wohngebrauch, sondern stellt einen Eingriff in die Bausubstanz dar! Und darüber entscheidet ausschließlich der Eigentümer bzw. bei WEGs ggf. die Eigentümergemeinschaft, wenn das Gemeinschaftsgentum betroffen ist (z.B. wenn Du Stromkabel nach Draußen führen willst und die Fassade beschädigt oder das einheitliche Aussehen verändert wird.

Da Vertragsfreiheit gilt, kann ich als Vermieter sogar verlangen, dass große Dübel und Anker nur von Fachhandwerkern gesetzt werden dürfen, etwa bei der Küchenmontage oder der Samitärinstallation - oder dass bereits vorhandene Anker benutz werden und dafür die Aufhängungen der Möbel angepasst werden müssen. Sonst habe ich nach drei Umzügen z.B. an der Küchenwand 60 Löcher mit 12 mm Durchmesser, die ich nicht mehr "substanzfest" verfugt bekomme. Und dann fällt dem nächsten Mieter irgendwann der Hängeschrank auf den Kopf.

So einfach (und eindeutig) wie Du Dir das vorstellst, ist das nicht!

ebenso ein Kabel zu verlegen ausser es ist ein stromführendes Kabel (230Volt) das man zwar verlegen darf aber von einem Fachmann abgenommen und angschlossen werden muss.

Über Putz darfst Du alles mögliche verlegen, unter Putz nichts ohne Genehmigung des Eigentümers!

Ein Loch bohren oder Kabel zu verlegen ist kein Eingriff in die Bausubstanz, erst dann wenn man größere umbauten vornehmen will.

Du darfst nicht mal einen Nagel in die Wand schlagen, wenn Du dadurch einen Schmuckputz oder die Bausubstanz beschädigst!
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Wand komplett zu durchbohren (oder Kabelschächte zu stemmen etc.), gehört jedenfalls definitiv nicht zum normalen Wohngebrauch, sondern stellt einen Eingriff in die Bausubstanz dar!
1. bohre ich ein Loch durch einen Innenwand um ein Datenkabel durchzustecken, wird niemandem ein Haar gekrümmt, niemand redet hier von historischem Gemäuer mit barocken Seidentapeten auf den Oberflächen, beim Auszug Kabel raus, Moltofill rein, ausdiemaus

2. wo kein Kläger da kein Richter

3. ich habe als Baudienstleister seit mehr als 40 Jahren viel erlebt, in der Vermierung vor allem, rausgerissene Türrahmen, demontierte Heizkörper, zerschlagene Scheiben, nie und nimmer hat sich auch nur ein Vermieter darüber aufgeregt, das ein Kabelloch in der Innenwand existierte, welches im Durchmesser kleiner als 2 cm war, siehe oben: Moltofill und alles gut

man muss nicht jede Mücke aufblasen
 
1. bohre ich ein Loch durch einen Innenwand um ein Datenkabel durchzustecken, wird niemandem ein Haar gekrümmt, niemand redet hier von historischem Gemäuer mit barocken Seidentapeten auf den Oberflächen, beim Auszug Kabel raus, Moltofill rein, ausdiemaus

Spricht da der Fachhandwerker?

2. wo kein Kläger da kein Richter

Klar, Zahnpasta rein in das Loch, drüber streichen, fertig. Merkt ja keiner.

3. ich habe als Baudienstleister seit mehr als 40 Jahren viel erlebt, in der Vermierung vor allem, rausgerissene Türrahmen, demontierte Heizkörper, zerschlagene Scheiben,nie und nimmer hat sich auch nur ein Vermieter darüber aufgeregt, das ein Kabelloch in der Innenwand existierte, welches im Durchmesser kleiner als 2 cm war, siehe oben: Moltofill und alles gut

Wenn man als Vermieter vorher gefragt und das ganze abgeklärt wird, ist das in der Regel ja auch kein Problem. Aber ich wette, Du hast nicht mal den Hauch einer Ahnung, wie Wohnungen in studentischen Großstädten aussehen, wenn da ein bestimmtes Klientel drin gehaust hat. Da geht es dann nicht nur um EIN Loch.

Und vermiete mal Wohnungen im gehobenen Preissegment mit Löchern in den Wänden oder sonstigen Mängeln. Gerade wenn Kohle vorhanden ist, wird gerne wegen Kinkerlitzchen geklagt (oder die Miete reduziert). Es gibt immer zwei Seiten!

Und übrigens Moltofill (oder Gips) im Kalkputz oder Naturputz = Schimmelgefahr!

man muss nicht jede Mücke aufblasen

Es geht hier um eine grundlegende Ehrlichkeit und den Respekt vor dem Eigentum anderer Menschen! Es kostet schließlich nicht die Welt, einen (privaten) Vermieter vorher mal anzurufen und zu fragen, ob es in Ordnung geht oder ob es vielleicht Gründe dafür gibt, das Loch besser an einer anderen Stelle zu bohren. Oder gar nicht. Mich ärgert diese einseitige Anspruchshaltung, dass man angeblich das Recht habe, zu machen was man will - schließlich bezahlt man ja dafür ....

Es gibt mittlerweile eine Menge Vermieter, die angesichts der zunehmende Verrohung und Asozialität (bis in die Mittelschicht hinein) ihre Wohnungen lieber leer stehen lassen als sie noch weiter zu vermieten. Und wenn ich als Vermieter den Mietern JEDEN Schaden in Rechnung stellen würde, bzw. die Kosten für die Beseitigung, dann würden die aber große Augen machen!

In Deutschland darfst du auf einen fremdem Auto nicht mal einen Handabdruck auf der Motorhaube hinterlassen ohne dass sofort nach der Polizei gekräht wird (1500,- Euro Versicherungsschaden ...), aber man darf angeblich Löcher durch die Wände einer gemieteten Wohnung bohren, Fliesen überkleben und durchbohren, Holztüren mit der Schaumrolle aus dem Baumarkt (neu) lackieren und natürlich auch in Fensterrahmen bohren (wie soll man denn sonst das Plissee befestigen????).

Man sollte aus dem Elefanten Im Raum jedenfalls keine Mücke machen! Zumal bezahlbarer Wohnraum in Großstädten absolut knapp bemessen bzw. nicht mehr vorhanden ist. Und viele private Vermieter haben kein Bock mehr auf die Scheiße!
 
Spricht da der Fachhandwerker?
ja, Bau-Handwerksmeister seit 1997, im Beruf seit 1983

Klar, Zahnpasta rein in das Loch, drüber streichen, fertig. Merkt ja keiner.
hat wer gschrieben?

ber ich wette, Du hast nicht mal den Hauch einer Ahnung, wie Wohnungen in studentischen Großstädten aussehen, wenn da ein bestimmtes Klientel drin gehaust hat. Da geht es dann nicht nur um EIN Loch.
doch hab ich, wir reden hier im Thread aber über ein Loch, EINS! :)

Und übrigens Moltofill (oder Gips) im Kalkputz oder Naturputz = Schimmelgefahr!
falsch

und was ist eigentlich Naturputz? aus Torf? :-D

ich denke du meinst Lehm? wenn ja, kann man sogar dort ein Loch mit nem Durchmesser von 15 mm mit Füllstoff verspachteln, wenns keine Aussenwand ist, wie hier im Thread, auch ohne Termin vorm Kadi im Anschluss :)

- schließlich bezahlt man ja dafür ....
korrekt, siehe normale Nutzung einer Wohnimmobilie

wenn du wirklich jemanden kennst, der als Vermieter wegen einer Innenwand-Bohrung, Durchmesser max 20 mm, welche nach Auszug mit Füllstoff verspachtelt wurde, durchdreht, dann gute Nacht Marie :-D
ich habe sehr viele Vermieter als Kunden, die haben andere Sorgen, kannsteglauben, zB falsches Lüften/Heizen ergo Schimmel usw

über EINE Bohrung wie hier diskutiert hat sich bei mir noch nie jemand ausgeweint, und ich bin der Otto der NACH dem Auszug fachmännisch renoviert, mit Bezahlung :-D


egal, lassen wir es dabei, also ich lasse es jetzt, ichschwör
 
doch hab ich, wir reden hier im Thread aber über ein Loch, EINS! :)

Nein, wir reden gerade nicht über einen konkreten Einzelfall, sondern darüber, dass Mieter ohne Erlaubnis (und Wissen) durch den Vermieter angeblich das Recht haben sollen, eine Wand durchbohren dürfen. Und das ist definitiv nicht der Fall.

Ich sage ja auch nicht, dass man grundsätzlich keine Löcher bohren darf, sondern dass man vorher um Erlaubnis fragen soll - zumal es ja auch bauliche Besonderheiten geben kann, die beachtet werden müssen und von denen der Mieter nichts weiß. In einer meiner Wohnungen (Bj. 1968) ist z.B. die Elektroinstallation so abenteuerlich ausgeführt worden, dass man im harten Stahlbeton immer den kürzesten Weg für die Kabel genommen hat, weil es mit den damaligen Geräten kaum möglich war Kabelschlitze zu stemmen. Und selbst heute noch sind meine Handwerker am fluchen und wollen lieber mit Kabelkanälen über Putz gehen. 1 Stunde bohrmeißeln = 40 cm (Schlitztiefe 25mm)! Und eine Fräse ist in einer bewohnten Wohnung nicht zumutbar.

Ich habe meinen Mietern im Mietvertrag dementsprechend verboten, ohne Nachfrage in die Wände zu bohren - schon zu deren eigener Sicherheit. Die haben allerdings auch kein Problem damit bei mir anzurufen, und dann gehen wir gemeinsam mit einem Leitungssucher auf die Jagd. Und wenn dann etwas passiert, kommt meine Versicherung dafür auf. Und meine Mieter sind damit mehr als einverstanden (zumal die Wohnung mittlerweile komplett eingerichtet ist). Wo also soll das Problem sein, den Vermieter einzubeziehen? Oder sind das alles dreckige Kapitalistenschweine?

und was ist eigentlich Naturputz? aus Torf? :-D
ich denke du meinst Lehm?

Ich sehe schon, Du bist vom Fach ...

wenn ja, kann man sogar dort ein Loch mit nem Durchmesser von 15 mm mit Füllstoff verspachteln, wenns keine Aussenwand ist, wie hier im Thread, auch ohne Termin vorm Kadi im Anschluss :)

Das Verfüllen eines Durchbruches mit Füllstoff ist nicht gleichbedeutend mit der Wiederherstellung des Ursprungszustand im Sinne einer stofflichen Integrität. Das Beispiel mit den Ankern in der Küche zeigt doch wohl deutlich, dass, wenn die Wand wie ein Schweizer Käse aussieht, irgendwann keine Tragfähigkeit mehr für Hängemöbel gegeben ist. Sollen die Leute ihre Schränke dann mit Tesafilm an die Wand kleben? Es wird wohl eher darauf hinauslaufen, dass in einem so extremen Fall eine neue Mauer eingezogen werden - oder eine Stahlbetonsanierung betrieben werden muss. Das bezahlt man nicht mal eben aus der Portokasse.

Ein weiterer Punkt, den Du offenbar nicht auf dem Schirm hast, ist die Lärm- und Schallschutzdämmung. Denn auch da kann sich Füllstoff als Schallbrücke sehr negativ auswirken. Das sind natürlich alles Extreme, aber wenn man es nicht gerade mit dem typischen (modernisierten) deutschen Zweifamilienhaus von 1970 zu tun hat, dann müssen insbesondere bei Neu- und Fertigbauten einige Sachen beachtet werden. Überall Moltofill drauf- und reinzuschmieren kann jedenfalls nicht die Lösung sein.


wenn du wirklich jemanden kennst, der als Vermieter wegen einer Innenwand-Bohrung, Durchmesser max 20 mm, welche nach Auszug mit Füllstoff verspachtelt wurde, durchdreht, dann gute Nacht Marie :-D

? Offenbar hast Du keine Ahnung, womit sich deutsche Gericht befassen müssen. Und solche Sachen könnten, sofern sie als vorsätzliche Sachbeschädigung eingeordnet werden, durchaus auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das ist alles nicht so einfach, wie Du dir das vorzustellen scheinst. Tatsächlich schlucken die meisten Vermieter die ich kenne, lieber die bittere Pille, statt vor Gericht zu klagen - das bedeutet aber nicht, dass sie damit einverstanden sind, was die Mieter angerichtet haben. Es ist Resignation, nicht Zustimmung.

Und natürlich kommt es auch darauf an, ob ich in München einen Neubau für 1,5 Mio. beschädige oder eine 60 Jahre alte und nur teilsanierte 2-Familien-Hütte in Sachsen-Anhalt, bei der es auf ein Loch mehr oder weniger auch nicht mehr ankommt.

ich habe sehr viele Vermieter als Kunden, die haben andere Sorgen, kannsteglauben, zB falsches Lüften/Heizen ergo Schimmel usw

Klar ...

über EINE Bohrung wie hier diskutiert hat sich bei mir noch nie jemand ausgeweint, und ich bin der Otto der NACH dem Auszug fachmännisch renoviert, mit Bezahlung :-D

Wir reden hier nicht über EINE Bohrung, sondern über den Grundsatz, dass man mit dem Eigentum anderer Menschen pfleglich und achtsam umgeht und um Erlaubnis fragt, wenn man an diesem Eigentum Veränderungen vornehmen möchte. Und wenn mir z.B. jemand Schmuckputz (Dekorputz) beschädigt hat, dann reicht es nicht aus, darauf Moltofill zu schmieren - so wenig wie es ausrechen würde einen verursachten auffälligen Kratzer am Autolack mit einem Lackstift zu übermalen.

Aber man kann natürlich auch alles ins Lächerliche ziehen ...
 
Aber man kann natürlich auch alles ins Lächerliche ziehen ...
oder aus jeder Mücke nen Elefanten machen :-D
Himmel wie bist du denn nur drauf

Edit: an den TE @notebynote , mache es so wie oben bereits mit dem Set an kabel etc verlinkt, und alles ist gut
 
Ich habe meinen Mietern im Mietvertrag dementsprechend verboten, ohne Nachfrage in die Wände zu bohren - schon zu deren eigener Sicherheit.
arme Mieter :-D

das ist übrigens ein Jodeldiplom, dein Mietvertrag an dieser Stelle, siehe hier:


und hier zum schnellen Gucken:

nu guck.jpg
 
ich hau mich wech :-D


haha.jpg
 
Ich bin mal in eine Bude gezogen, da hatte die Vormieterin so lustige wellenförmige Bücherregale an der Wand. Die Wand sah aus, als hätte jemand ne MAC10 leergesprayt.^^
 
Ich bin mal in eine Bude gezogen, da hatte die Vormieterin so lustige wellenförmige Bücherregale an der Wand. Die Wand sah aus, als hätte jemand ne MAC10 leergesprayt.^^
:-D
lustiger wirds, wenn der Vormieter Kettenraucher war, die beigebraunen Decken/Wände stinken nicht nur erbärmlich, die müssen auch aufwendig saniert werden, meist reicht das überstreichen mit Nikotonfarbe nicht aus, da können Vermieter übrigens auch nix machen, weder im Mietvertrag noch im Nachgang, nicht mal mehr eingeforderte/vertragsrechtliche turnusmässige Anstriche sind rechtens

kurz: eine Wohnung ist ein Stück Seife :-D
 
ich hau mich wech :-D

Mir sind Deine verlinkten Zeitungsartikel vollkommen egal, weil sie nichts beweisen und weil es auch gegensätzliche Gerichtsurteile gibt - so ist das nun mal in einem Rechtsstaat, der individuell entscheidet.


Tatsächlich?

Für die Beschränkung im Mietvertrag gibt es - wie ich es ja erläutert habe - einen nachvollziehbaren und juristisch auch nicht anfechtbaren Sachgrund. Es ist eben kein MUSTER-Mietvertrag und die Beschränkung erfolgt nicht pauschal. Und die Mieter sind mit der Vorgehenseis einverstanden, weil sie im Gegenzug aus der Verantwortung entlassen werden, falls etwas schief geht. Aber da Du ja bereits drei Minuten nach Veröffentlichung meines Kommentars darauf geantwortet hast, wirst Du ohnehin nicht viel verstanden haben. 🧐
 
Wir reden hier nicht über EINE Bohrung,

Doch.
Und selbst wenn es mehrere wären, wäre mir das egal. Was du als Vermieter dazu sagst, übrigens auch (ich bin gegen meinen übrigens gerade vor Gericht erfolgreich gewesen). S. Links von holgi. Und wenn du mir beim Einzug sagen würdest, ich müsse vor jedem Aufhängen eines Regals auf einen Termin warten, bis du mit 'nem Kabelprüfer anrückst, dann würde ich solch einen Vetrag gar nicht erst unterschreiben.

Tatsächlich schlucken die meisten Vermieter die ich kenne, lieber die bittere Pille,

Ja ui, die armen Mäuschen aber auch!
 
Mir sind Deine verlinkten Zeitungsartikel vollkommen egal
hab ich so erwartet :-D

weil sie nichts beweisen und weil es auch gegensätzliche Gerichtsurteile gibt - so ist das nun mal in einem Rechtsstaat, der individuell entscheidet.
falsch, es gibt keine anderen Urteile in diesen Fragen, auch wenn Haus und Grund gerne mal im Sinne der Vermieter argumentiert, vor Gericht jodeln all diese Diplome/Mietverträge :-D

Für die Beschränkung im Mietvertrag gibt es - wie ich es ja erläutert habe - einen nachvollziehbaren und juristisch auch nicht anfechtbaren Sachgrund.
falsch, was DU in DEINEM Meitvertrag schreibst, und auch unterschrieben bekommst uU, ist im Fall vor Gericht egal, denn DU und DEIN Vertrag stehst/stehen nicht über dem Gesetz

Aber da Du ja bereits drei Minuten nach Veröffentlichung meines Kommentars darauf geantwortet hast, wirst Du ohnehin nicht viel verstanden haben. 🧐
tja, ich bin halt ein ganz Schlauer, und schnell auch noch :-D
 
Es ist eben kein MUSTER-Mietvertrag und die Beschränkung erfolgt nicht pauschal.

Selbst dann unterliegt der Vertrag im Zweifel der AGB Kontrolle (wenn und soweit er für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen verwendet wird).
 
Selbst dann unterliegt der Vertrag im Zweifel der AGB Kontrolle (wenn und soweit er für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen verwendet wird).
ich erlebe das tatsächlich oft, Vermieter die glauben, das deren Mietverträge hergeben, was dort geschrieben steht, und auch unterschrieben wurde

zB das turnusmässige Renovieren, das muss der Mieter nicht pauschal, am Ende geht es IMMER nur um den "normalen" Gebrauch der Mieteinheit, und was normal ist regelt das Gesetz, nicht der Mieter/Vermieter, ob man Schönheitsreparaturen ausführen muss, hängt vom Vertrag UND dem Zustand der Mieteinheit ab

Edit:

ohaha.jpg


Quelle: https://www.mietrecht.com/renovierung/
 
Zuletzt bearbeitet:
In Wirklichkeit ist das ja auch so. Die Hilti raus, määääp. Ende.^^
 
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