doch hab ich, wir reden hier im Thread aber über ein Loch, EINS!
Nein, wir reden gerade nicht über einen konkreten Einzelfall, sondern darüber, dass Mieter ohne Erlaubnis (und Wissen) durch den Vermieter angeblich das Recht haben sollen, eine Wand
durchbohren dürfen. Und das ist definitiv nicht der Fall.
Ich sage ja auch nicht, dass man grundsätzlich keine Löcher bohren darf, sondern dass man vorher um Erlaubnis fragen soll - zumal es ja auch bauliche Besonderheiten geben kann, die beachtet werden müssen und von denen der Mieter nichts weiß. In einer meiner Wohnungen (Bj. 1968) ist z.B. die Elektroinstallation so abenteuerlich ausgeführt worden, dass man im harten Stahlbeton immer den kürzesten Weg für die Kabel genommen hat, weil es mit den damaligen Geräten kaum möglich war Kabelschlitze zu stemmen. Und selbst heute noch sind meine Handwerker am fluchen und wollen lieber mit Kabelkanälen über Putz gehen. 1 Stunde bohrmeißeln = 40 cm (Schlitztiefe 25mm)! Und eine Fräse ist in einer bewohnten Wohnung nicht zumutbar.
Ich habe meinen Mietern im Mietvertrag dementsprechend verboten, ohne Nachfrage in die Wände zu bohren - schon zu deren eigener Sicherheit. Die haben allerdings auch kein Problem damit bei mir anzurufen, und dann gehen wir gemeinsam mit einem Leitungssucher auf die Jagd.
Und wenn dann etwas passiert, kommt meine Versicherung dafür auf. Und meine Mieter sind damit mehr als einverstanden (zumal die Wohnung mittlerweile komplett eingerichtet ist). Wo also soll das Problem sein, den Vermieter einzubeziehen? Oder sind das alles
dreckige Kapitalistenschweine?
und was ist eigentlich Naturputz? aus Torf?
ich denke du meinst Lehm?
Ich sehe schon, Du bist vom Fach ...
wenn ja, kann man sogar dort ein Loch mit nem Durchmesser von 15 mm mit Füllstoff verspachteln, wenns keine Aussenwand ist, wie hier im Thread, auch ohne Termin vorm Kadi im Anschluss
Das Verfüllen eines Durchbruches mit Füllstoff ist nicht gleichbedeutend mit der Wiederherstellung des Ursprungszustand im Sinne einer stofflichen Integrität. Das Beispiel mit den Ankern in der Küche zeigt doch wohl deutlich, dass, wenn die Wand wie ein Schweizer Käse aussieht, irgendwann keine Tragfähigkeit mehr für Hängemöbel gegeben ist. Sollen die Leute ihre Schränke dann mit Tesafilm an die Wand kleben? Es wird wohl eher darauf hinauslaufen, dass in einem so extremen Fall eine neue Mauer eingezogen werden - oder eine Stahlbetonsanierung betrieben werden muss. Das bezahlt man nicht mal eben aus der Portokasse.
Ein weiterer Punkt, den Du offenbar nicht auf dem Schirm hast, ist die Lärm- und Schallschutzdämmung. Denn auch da kann sich Füllstoff als Schallbrücke sehr negativ auswirken. Das sind natürlich alles Extreme, aber wenn man es nicht gerade mit dem typischen (modernisierten) deutschen Zweifamilienhaus von 1970 zu tun hat, dann müssen insbesondere bei Neu- und Fertigbauten einige Sachen beachtet werden. Überall Moltofill drauf- und reinzuschmieren kann jedenfalls nicht die Lösung sein.
wenn du wirklich jemanden kennst, der als Vermieter wegen einer Innenwand-Bohrung, Durchmesser max 20 mm, welche nach Auszug mit Füllstoff verspachtelt wurde, durchdreht, dann gute Nacht Marie
? Offenbar hast Du keine Ahnung, womit sich deutsche Gericht befassen müssen. Und solche Sachen könnten, sofern sie als vorsätzliche Sachbeschädigung eingeordnet werden, durchaus auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das ist alles nicht so einfach, wie Du dir das vorzustellen scheinst. Tatsächlich schlucken die meisten Vermieter die ich kenne, lieber die bittere Pille, statt vor Gericht zu klagen - das bedeutet aber nicht, dass sie damit einverstanden sind, was die Mieter angerichtet haben. Es ist Resignation, nicht Zustimmung.
Und natürlich kommt es auch darauf an, ob ich in München einen Neubau für 1,5 Mio. beschädige oder eine 60 Jahre alte und nur teilsanierte 2-Familien-Hütte in Sachsen-Anhalt, bei der es auf ein Loch mehr oder weniger auch nicht mehr ankommt.
ich habe sehr viele Vermieter als Kunden, die haben andere Sorgen, kannsteglauben, zB falsches Lüften/Heizen ergo Schimmel usw
Klar ...
über EINE Bohrung wie hier diskutiert hat sich bei mir noch nie jemand ausgeweint, und ich bin der Otto der NACH dem Auszug fachmännisch renoviert, mit Bezahlung
Wir reden hier nicht über EINE Bohrung, sondern über den Grundsatz, dass man mit dem Eigentum anderer Menschen pfleglich und achtsam umgeht und um Erlaubnis fragt, wenn man an diesem Eigentum Veränderungen vornehmen möchte. Und wenn mir z.B. jemand Schmuckputz (Dekorputz) beschädigt hat, dann reicht es nicht aus, darauf Moltofill zu schmieren - so wenig wie es ausrechen würde einen verursachten auffälligen Kratzer am Autolack mit einem Lackstift zu übermalen.
Aber man kann natürlich auch alles ins Lächerliche ziehen ...