Equipment - Abschreibung GWG und Sammeltopf! Hilfe

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Hi Leute,

bisher ging ich davon aus dass ich Equipment bis 150 Euro sofort abschreiben kann und alles bis 1000 Euro über 5 Jahre.

Nun hab ich gelesen: "dass Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein"

Einen Drucker für 100 Euro kann ich also nicht sofort abschreiben sondern über 3 Jahre Nach Afa Tabelle.

Wie verhält es sich nun bei Boxen, Analyser, Kompressor, EQ, Endstufe, [g=116]Mikrofon[/g] und Co.

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?

Sind genannte Komponenten steuerrechtlich selbstständig nutzbar und damit als GWG definierbar?

Danke im Vorraus

audiophile
 
Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter [Bearbeiten]
Ein Wirtschaftsgut ist nicht selbständig nutzbar, wenn es nach seiner Zweckbestimmung im Betrieb nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in diesem Nutzungszusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind.

Beispiel:

Nicht selbständig nutzbar sind die Bestuhlung in Kinos und Theatern, die Kabel zur Vernetzung einer EDV-Anlage, Software oder die Hebebühne eines LKWs, die ohne diesen selbständig nicht nutzbar ist. Zu beachten ist, dass es grundsätzlich Besonderheiten gibt: Jede Software z.B., die im Anwendungsbereich als sogenanntes "Trivialprogramm" angesehen wird, kann als materielles, bewegliches und selbständig nutzbares Wirtschaftsgut aktiviert werden. Um ein Trivialprogramm handelt es sich, wenn ein Computerprogramm lediglich Datenbestände oder allgemein zugängliche Daten speichert, z.B. Texte oder Zahlen.

Selbständig nutzbar sind dagegen Einrichtungsgegenstände, Bücher, Fässer und Flaschen.

Ein Drucker ist nicht selbständig nutzbar, da er einen PC benötigt, der ihm die Daten sendet. Ein PKW-Anhänger ist nicht selbständig nutzbar, weil er ein Zugfahrzeug benötigt. Beide Wirtschaftsgüter sind aber selbständig aktivierbar und werden somit linear entsprechend der AfA-Tabelle abgeschrieben.

aber deine frage kann ich auch nicht beantworten...vom gefühl her würde ich sagen das sie eigentlich nicht selbsständig nutzbar sind.....

edith: quelle:wikipedia
 
Nach der obigen Definition dürfte nichts der angeführten Sachen selbständig nutzbar sein.

Wenn ich es selber wäre, würde ich jedes Wirtschaftsgut linear über den Zeitraum der üblichen Lebensdauer abschreiben. Aber wenn Du sichergehen möchtest, ruf am besten beim FA an und frage nochmal genau nach. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auf präzise, freundliche Fragen auch einen Gesprächspartner vermittelt bekommt, der einem die Antwort gibt.

Gruß Rainer
 

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