yeah_xxl
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hallo leute, ich wusste nicht genau wohin ich dieses "thema" posten sollte. entschuldige mich schon mal dass es in der falschen kategorie gepostet ist.
nun ich hab eine rechtliche Frage an euch. Undzwar hat ein Kollege von mir bei ebay eine soundkarte kaufen wollen. Jedoch hat er nur auf eine "Verpackung" gekauft. Die Beschreibung war etwas klever geschrieben:
"Sie bieten hier auf meine guterhaltene Creative Audigy 4 Pro OVP. optisch neuwertig und gepflegt. Sollten Sie die originale Rechnung wünschen, dann werde ich Sie mitliefern. Privat, deshalb keine Gewährleistung und Rückgaberecht"
Lohnt es sich diesen Verkäufer anzuzeigen oder ist es Geldverschwendung? Er hat zwar nix von Soundkarte erwähnt in seinem Artikel, und sein postetes Bild war auch nur ein Karton von der Sounkarte. Aber die Rechnung die er mit geschickt hat war aber von einer Soundkarte.
Wer weiß Rat?
nun ich hab eine rechtliche Frage an euch. Undzwar hat ein Kollege von mir bei ebay eine soundkarte kaufen wollen. Jedoch hat er nur auf eine "Verpackung" gekauft. Die Beschreibung war etwas klever geschrieben:
"Sie bieten hier auf meine guterhaltene Creative Audigy 4 Pro OVP. optisch neuwertig und gepflegt. Sollten Sie die originale Rechnung wünschen, dann werde ich Sie mitliefern. Privat, deshalb keine Gewährleistung und Rückgaberecht"
Lohnt es sich diesen Verkäufer anzuzeigen oder ist es Geldverschwendung? Er hat zwar nix von Soundkarte erwähnt in seinem Artikel, und sein postetes Bild war auch nur ein Karton von der Sounkarte. Aber die Rechnung die er mit geschickt hat war aber von einer Soundkarte.
Wer weiß Rat?