eine Frage bezügl. Rechte

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yeah_xxl

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hallo leute, ich wusste nicht genau wohin ich dieses "thema" posten sollte. entschuldige mich schon mal dass es in der falschen kategorie gepostet ist.
nun ich hab eine rechtliche Frage an euch. Undzwar hat ein Kollege von mir bei ebay eine soundkarte kaufen wollen. Jedoch hat er nur auf eine "Verpackung" gekauft. Die Beschreibung war etwas klever geschrieben:

"Sie bieten hier auf meine guterhaltene Creative Audigy 4 Pro OVP. optisch neuwertig und gepflegt. Sollten Sie die originale Rechnung wünschen, dann werde ich Sie mitliefern. Privat, deshalb keine Gewährleistung und Rückgaberecht"

Lohnt es sich diesen Verkäufer anzuzeigen oder ist es Geldverschwendung? Er hat zwar nix von Soundkarte erwähnt in seinem Artikel, und sein postetes Bild war auch nur ein Karton von der Sounkarte. Aber die Rechnung die er mit geschickt hat war aber von einer Soundkarte.

Wer weiß Rat?
 
ich würd wenigstens versuchen...wegen irreführung oder so...wenns sowas gibt.

zumindest solltest du ihn bei ebay anscheissen..

sone ####er sollten gleich rausfliegen
 
sicher kann dir earlgrey mehr dazu sagen, aber bei diesen OVP geschichten ist es so dass hier im ernstfall der begriff "warenwert" auch eine rolle spielt und bei einem deutlich höheren preis ist anzunehmen dass auf die soundkarte und nicht auf die verpackung geboten wurde.

Ich weiss nicht ob sich hier rechtliche schritte auszahlen und welche, aber wenn du zB. auf eine lamborghini diablo OVP gebotten hättest und dafür den preis eines lamborghini gezahlt hättest wären deine chance vor gericht ganz gut :D
 
ja das problem ist nur. die private auktion schließt ja gewährleistung und rückgabe aus. kann man dennoch vom kauf zurück treten und geld zurück fordern? immerhin hat man sich ja mit seinem gebot einem kaufvertrag unterlegt.
bringt es was wenn man zu polizei geht?
 
schreiss ihn erstma im ebay an

die sind ganz scharf auf sone leute
 
die private auktion schließt ja gewährleistung und rückgabe aus.
das hat nichts mit deinem problem zu tun.
Ausserdem wird das rückgaberecht nicht dadurch ausgeschlossen dass es sich um eine privatauktion handelt sondern dadurch das eine privatperson die rückgabe explizit auschliesst. (ah, diese juristensprache...:))

immerhin hat man sich ja mit seinem gebot einem kaufvertrag unterlegt.
obwohl man in einen kaufvertrag grundsätzlich alles hineschreiben kann heisst es nicht dass dieser vertrag dann im rechtsstreit nicht angefochten werden kann.

bringt es was wenn man zu polizei geht?
glaube nicht, hab leider sonst auch keine tipps für dich. Wie viel hat die karte den gekostet?
 
Jambus hat schon recht. Aber ich weiss nicht inwiefern das bei einer Auktion gilt.

Was du ansprichst Jam ist wenn ein Artikel z.b. im Schaufenster ist mit ner falschen Preisangabe. Ist eigentlich schon ein verbinliches Angebot. Kann nur als Irrtum durchgehen, wenn es effektiv ein komplett unverhältnismässiger Preis ist.

Lamborghini mit einem 10 Euro Preisschild -> Vertrag nichtig!

Das hier sieht eher nach allgemeinem Lebensrisiko aus bzw. zu wenig Vorsicht...sorry yeah-xxl...

Du kannst nur Probieren Irrtum zur Geltung zu bringen, wobei das sehr schwierig ist bei einer Auktion, wo ja ständig eine Interaktion von beiden Seiten da ist.

Polizei interessiert sich nicht für Privatrecht.

Kontakt mit ebay, angemessene Kräfte einsetzen um dem Verkäufer das Leben/Geschäft zu vermiesen. [g=94]Feedback[/g] usw...

Rechtliche Schiene würde ich abraten.
 
Was du ansprichst Jam ist wenn ein Artikel z.b. im Schaufenster ist mit ner falschen Preisangabe. Ist eigentlich schon ein verbinliches Angebot. Kann nur als Irrtum durchgehen, wenn es effektiv ein komplett unverhältnismässiger Preis ist.

Der warenwert spielt auch bei ebay auktionen eine rolle, speziell bei der OVP sache aber auch wenn zB. ein auto für 1€ weggeht weil es in der kategorie "küchenzubehör" eingestellt war. Es gibt hier auch ein paar gerichtsurteile. Bei dem warenwert einer soundkarte lässt sich aber wohl nicht viel machen. Ist allerdings schon zu lange her dass ich mich damit beschäftigt habe, hab zu dem thema nur noch informationsfetzen im kopf.

Ich glaub wirklich dass dir ausser bei ebay melden und neg. bewertung nicht allzu viel bleibt, aber vll weiss jemand mehr dazu
 
Hi,

ich bin zwar kein Jurist, aber einen Tipp kann ich dir geben:

kläre unbedingt, ob eine "OVP", wenn sie denn einmal geöffnet wurde (und das musste sie ja, um die Ware zu entnehmen), tatsächlich noch eine OVP im juristischen Sinn ist... :p

Hab nur ganz schnell mal "OVP" und "Rechtssprechung" gegoogelt und da durchaus lesenswertes gelesen (ok, war jetzt sprachlich nicht top, aber ich glaube, der Sinn kommt rüber). Es existiert ganz sicher eine juristisch exakte Definition einer OVP...

Viel Glück,

Soares
 
naja ovp steht für original verpackung. ich denke auch wenn man sie öffnet, wird die verpackung ja immer noch "original" sein. ja gut, ebay kontaktieren erstmal
 
Ist mir schon klar, dass OVP für Originalverpackung steht :D

Aber ich hab vor zwei Minuten im Netz gelesen, dass eine OVP nur dann eine OVP sein kann, wenn sie verschweisst und ungeöffnet ist.

EDIT:

Grad nochmla gegoogelt (das interessiert mich), scheint so, als ob der Begriff durchaus kontrovers diskutiert wird
 
ja gut, bringt ja nix. artikelzustand: gebraucht
beschreibung: gut erhaltene ovp
 
*deleted* because of the surrounded squares
 
Hi

Kannst Du uns bitte den Namen des OVP Verkäufers nennen ?

eBay-Member Name ?
Richtiger Name ?
eMail ?
Konto ?

Einfach alles was Du über den Typ hast.

Den muss man an den Pranger stellen.

Ich (wir) kann ihn auf die Liste meiner bevorzugter Verkäufer tun, und immer wenn jemand auf sein Schrott bietet, kann man mit den Bietern eine Nachricht zukommen lassen.
oder so...

Mein Tipp : Geh aufs Polizei-Revier und mach eine Anzeige wegen Betrug.

Ob es dann Betrug ist oder nicht liegt eh nicht bei Dir um das festzustellen, und ob die Anzeige aufgenommen wird, dass steht auch in einem anderen Buch.
Aber wenn Du nichts machst passiert auch nichts.


toi toi toi
 
Ich würde auch eine Anzeige wegen Betruges versuchen. OVP wird hier absichtlich missbräuchlich benutzt. Es steht ja auch für das Adjektiv. Ich würde mein Geld zurückfordern, Betrugsnazeige versuchen und bei Ebay melden!
 
ja was heisst denn anzeigen? wo anzeigen? bei wem anzeigen. kann mir es jemand erklären? soll man zur polizei gehen und anzeige machen? kripo?
 
Grünau: Kripo!
 
Frage: wo war der Artikel eingestellt?
Bei Verpackungen oder bei Soundkarten?

In Jedem Fall eBay den Fall mailen, der kriegt mindestens eine Abmahnung.

Ich würde den Kerl beobachten.
Wenn man bei diesem Verkäufer alle Artikel des Verkäufers anklickt, Kann man die Bieter warnen.

Wie heißt den dieser nette ebayer?

Gruß Alex
 
Noch etwas...

Mail diesem Kerl , daß er dich gelinkt hat und du dein Geld wieder haben willst.
Sonst blockierst du ihn.
Wenn er nicht darauf eingeht, bietest du mit einem Pseudonamen auf alle seine Artikel, daß er sie nicht mehr verkauft.
So würde ich es machen. Auge um Auge...
Und auf jeden Fall Mail an eBay

Alex
 

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