Eigen Sample CD erstellen was darf ich?

Arves

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Hey :)

ich würde gerne eine eigene Drum-Sample und [g=415]Loop[/g] CD erstellen und die dann für wenig Geld im Internet anbieten. Was muss ich dabei beachten? Ich dachte mir ich könnte die Drums selbst erstellen indem ich in Stylus mehrere Drums [g=85]layer[/g] und daran mit EQ noch etwas drehe bis es quasi ein neues eigenes Drumsample ist! Gleichzeitig würde ich gerne eigene Synths in Sylenth1 erstellen und diese im Sampletank Kontakt und Sylenth Format anbieten. Wie verhält es sich mit Loops? Darf ich in Kontakt Loops spielen und die als Loops auf die [g=420]CD[/g] packen? Oder ist dann das Instrument geschützt? Eher nicht oder?


Grüße :)
 
ich galub es nicht, du hast genau das vor was ich selber machen will,
noch ne extra frage,darf man nki format einfach so verkaufen?
ich hab ein programm was von ein [g=89]vsti[/g] synth alle octaven recordet und sie in nki format auf die richtigen tasten verteilt. damit kann man sehr schöne samples zaubern für kontakt. Arves fals du echt mal gerne sowas machen möchtest, können wir uns ja da gegen seitig etwas helfen
 
klingt gut, könnte man seeehr gern tun.
mit welchem programm geht das mit dem samplen?

weiß denn jemand wie das rechtlich aussieht?
 
ich werde mal morgen an Native Instruments GmbH schreiben.
 
sehr cool. wie verhält sich das mit den drums müsste doch legal sein? die drums so zu modifizieren und als eigene anzubieten? wie ists mit loops?
 
also sofern man die drums selber programmiert ist das kein ding, aber mit loops würd es nicht leicht werden, das ist ja fast gleichzustellen als ob man ein hollywood film nimt und paar FX raufhaut und sagt, so das ist ein neuer film,also meine rechte
man darf es nicht raushören,ja schlau machen muss man sich, hat kein forum mitarbeiter ein tipp?
 
nee ich meinte ob ich mit den instrumenten aus den von mir erworbenen vsts loops einspielen darf und die auf die sample cds packen! geht nicht um drumloops!!
 
Moin,

alles was man besitzt darf man absamplen.
Aber:
Um das ganze wirklich legal zu machen muss ein analoger Weg dazwischen sein, d.h. Line Out Soundkarte -> Line In Soundkarte -> aufnehmen. Dieses aufgenommene Wav File MUSS dann bearbeitet werden. 1:1 Sounds oder gar Preset Sounds sind Soundkreationen des Urhebers, unterliegen also dem Urheberschutzrecht.
Alles was eingeutig erkennbar ist, also Vocals oder Melodien dürfen nicht als Single Samples angeboten werden.
Die Beschriftung, Sortierung, Layersounds, Soundsets dürfen nicht übernommen werden.

Dies gilt alles NUR für Sample CDs die kommerziell vertrieben werden, auch wenn ihr nur 1 Stück davon verkauft! In der Musikproduktion dürfen Sounds von [g=89]VSTi[/g]´s oder Samplesets allerdings unbearbeitet eingesetzt werden.

Aber mal ehrlich, der Vertrieb lohnt gleich NULL! Es gibt tausende Sample CDs, die brauchbar sind, und die sich nicht verkaufen, die Zeiten sind vorbei.
Es sei denn ihr gebt euch solche Mühe, das ihr wirklich geile Sets, mit [g=85]Layer[/g], Multisamples usw. erstellt, und dann sitzt ihr an einem Drumset u.U. mehrere Monate (Fulltime). Es hat schon seinen Grund, warum es massig billige Sample CDs gibt (schlechte) oder eben teure Sample CDs... die aber auch ihr Geld wert sind.
 
Hallo
Also an eurer Stelle würde ich alle Sounds zu 100% selber bauen, denn dann gibt es auch keine rechtlichen Probleme und sehr viel länger dauert das auch nicht ( wenn man es kann ). Zudem hat man dann Sounds und Drums auf die man immer wieder zurückgreifen kann.

Aber sei gewarnt :) ein Zuckerschlecken wird das nicht, ich musste mich Anfangs erst einmal ein ganzes Jahr mit [g=379]Sounddesign[/g] beschäftigen bevor ich gute Drums zustande bekommen habe. Eine komplette Sample [g=420]CD[/g] ( 2500+ Samples ) kann dann schonmal ein halbes Jahr in Anspruch nehmen.

Ansonsten viel Erfolg
 
"Ich dachte mir ich könnte die Drums selbst erstellen indem ich in Stylus mehrere Drums [g=85]layer[/g] und daran mit EQ noch etwas drehe bis es quasi ein neues eigenes Drumsample ist!"


"Dieses aufgenommene Wav File MUSS dann bearbeitet werden. 1:1 Sounds oder gar Preset Sounds sind Soundkreationen des Urhebers, unterliegen also dem Urheberschutzrecht."


Dazu hätte ich noch eine Frage:
Im Extremfall könnte man Dir (Arves) ja unterstellen (wenn es jemand auf eine Klage anlegen würde), das Du geschützte Samples (Nutzungsrecht, aber kein Recht zum Weiterverkauf) genommen und diese lediglich minimal modifiziert hast (Equalizing, Compression) was der "Hersteller" der Samples als eben jene Modifikationen deutet die ein Benutzer im Rahmen der Nutzung dieser Samples in eigenen Musikstücken sowieso vornehmen würde.

Wie seht ihr das?
 
Moin,
Recht hin, Recht her... es ist immer scheiße, sich mit dem Eigentum Anderer zu bereichern. Wer wirklich mal ein Drumset abgesampelt hat, der weiß, das dass eine super aufwendige Arbeit ist. Und wenn dann jemand diese Arbeit nutzt, um sich selber daran zu bereichern, der muss schon relativ schmerzfrei sein.
Würde ich als Urheber (Produzent) mitbekommen, das jemand meine Samples weiterverkauft, würde ich ihm sofort untersagen, die Samples zu verkaufen!
 
popsta schrieb:
Um das ganze wirklich legal zu machen muss ein analoger Weg dazwischen sein, d.h. Line Out Soundkarte -> Line In Soundkarte -> aufnehmen. Dieses aufgenommene Wav File MUSS dann bearbeitet werden. 1:1 Sounds oder gar Preset Sounds sind Soundkreationen des Urhebers, unterliegen also dem Urheberschutzrecht.

Das trifft es vielleicht nicht ganz genau. Entscheidend ist, dass die Tonaufnahmen anderer nur mit deren Zustimmung verwertet werden dürfen, weil der Produzent an seinen Aufnahmen ein spezielles Leistungsschutzrecht hat. Das gilt z. B. auch für einen gesampleten [g=149]Snare[/g]-Hit. Man darf daher - es sei denn, es liegt eine Zustimmung des Produzenten vor - nur eigene Tonaufnahmen verwerten.

Die Annahme hinsichtlich der Preset-Sounds stimmt m. E. nicht. Die "Sounds" an sich unterliegen in der Regel keinem urheberrechtlichen Schutz. Wenn es sich dabei nicht bereits selbst um Samples, also Tonaufnahmen, handelt, greift auch das Leistungsschutzrecht für Tonaufnahmen nicht ein. Wenn man also einen Preset-Sound eines echten Softsynths absamplen möchte, dürfte das m. E. zulässig sein.

tomaxx
 
tomaxx schrieb:
Das trifft es vielleicht nicht ganz genau. Entscheidend ist, dass die Tonaufnahmen anderer nur mit deren Zustimmung verwertet werden dürfen, weil der Produzent an seinen Aufnahmen ein spezielles Leistungsschutzrecht hat. Das gilt z. B. auch für einen gesampleten [g=149]Snare[/g]-Hit. Man darf daher - es sei denn, es liegt eine Zustimmung des Produzenten vor - nur eigene Tonaufnahmen verwerten.

... in der Realität sieht es leider etwas anders aus. Wenn jemand das Sample eines Urhebers für seine eigene Sample Produktion verwendet, ist der Urheber dafür verantwortlich, nachzuweisen, das es sein Sample ist.
Bei einer Veränderung des Samples ist das schon außerordentlich schwer und aufwendig bis unmöglich. Jedenfalls bezogen auf z.B. einen Single [g=149]Snare[/g] Sample. Natürlich kann der Urheber seine Samples auch weiterlizensieren, umsonst wird das aber niemand machen.

Die Annahme hinsichtlich der Preset-Sounds stimmt m. E. nicht. Die "Sounds" an sich unterliegen in der Regel keinem urheberrechtlichen Schutz. Wenn es sich dabei nicht bereits selbst um Samples, also Tonaufnahmen, handelt, greift auch das Leistungsschutzrecht für Tonaufnahmen nicht ein. Wenn man also einen Preset-Sound eines echten Softsynths absamplen möchte, dürfte das m. E. zulässig sein.

... ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen. Ob es da schon eine 100%ig wasserdichte Rechtssprechung gibt kann ich momentan nicht sagen.
Die Beschriftung des Samples mit dem Preset Namen ist aber definitiv nicht erlaubt!
Ich sags aber nochmal, sowas macht man einfach nicht. Eine persönliche Bereicherung durch die Arbeit Dritter ist einfach ne Frechheit.
 
popsta schrieb:
... in der Realität sieht es leider etwas anders aus. Wenn jemand das Sample eines Urhebers für seine eigene Sample Produktion verwendet, ist der Urheber dafür verantwortlich, nachzuweisen, das es sein Sample ist.
Bei einer Veränderung des Samples ist das schon außerordentlich schwer und aufwendig bis unmöglich.

Da gebe ich Dir natürlich Recht.

... ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen. Ob es da schon eine 100%ig wasserdichte Rechtssprechung gibt kann ich momentan nicht sagen.

Mir ist keine bekannt, was aber möglicherweise auch daran liegen kann, dass die Sache recht eindeutig ist. ;)

Was für ein Schutzrecht soll denn betroffen sein? Das Preset selbst stellt jedenfalls kein Werk im urheberrechtlichen Sinne dar. Auch Leistungsschutzrechte greifen hier nicht ein. Die Zusammenstellung aller Einstellungen eines Syths ist m. E. nicht schutzfähig. Genau das ist aber ein Preset in der Regel.

Letztlich kann man noch ans Wettbewerbsrecht denken, aber auch dort wird man m. E. nicht so richtig weiterkommen, allenfalls noch, wenn systematisch alle Presets gesamplet werden.

Die Beschriftung des Samples mit dem Preset Namen ist aber definitiv nicht erlaubt!

Auch da möchte ich Zweifel anmelden. In der Regel bestehen für Presets keine eigenen Kennzeichenrechte. Urheberrechtsschutz kommt allenfalls in Betracht, wenn der Presetname so kreativ ist, dass man ihn als eigenständiges Sprachwerk ansehen muss (eigentlich nie der Fall). Wettbewerbsrechtliche Ansprüche sind noch denkbar, aber wohl auch nur dann, wenn Presetsounds systematisch abgesamplet werden und auch die Namen übernommen werden.

Ich sags aber nochmal, sowas macht man einfach nicht. Eine persönliche Bereicherung durch die Arbeit Dritter ist einfach ne Frechheit.

Auch da hast Du Recht, aber das ist mehr die soziale und nicht die rechtliche Seite.

tomaxx
 
tomaxx schrieb:

Auch da möchte ich Zweifel anmelden. In der Regel bestehen für Presets keine eigenen Kennzeichenrechte. Urheberrechtsschutz kommt allenfalls in Betracht, wenn der Presetname so kreativ ist, dass man ihn als eigenständiges Sprachwerk ansehen muss (eigentlich nie der Fall). Wettbewerbsrechtliche Ansprüche sind noch denkbar, aber wohl auch nur dann, wenn Presetsounds systematisch abgesamplet werden und auch die Namen übernommen werden.

... das weiß ich mit 100%iger Sicherheit, weil ich mal an nen bekannten Samples Set mitgerarbeitet habe.
Urheber und Dittverwerter haben zusammen gearbeitet, wobei dem Drittanbieter vom Urheber ausdrücklich untersagt wurde, die Presets 1:1 zu benennen und zu sortieren. Der Drittanbieter musste sich also einen neuen Namen und eine andere Sortierung einfallen lassen.
Was aber auch wiederum logisch ist, weil sonst könnte ich ja ne Sample [g=420]CD[/g] vom neuesten [g=365]Synthesizer[/g] auf dem Markt bringen, und damit werben, das dies die 1:1 Kopie vom Original ist.
 
@ popsta:

Eigentlich ist das eine sehr spannende juristische Frage, die ich als bislang noch ungeklärt bezeichnen möchte. Sie kann aber durchaus praktisch relevant werden, etwa wenn jemand 100 neue Presets für einen Softsynth in mühevoller Arbeit zusammenbastelt und dann als Expansion Pack verkauft. Darf man das dann einfach so kopieren, oder genießt die "Preset-Sammlung" irgendeinen rechtlichen Schutz?

Müsste man mal länger drüber nachdenken. Vermutlich wird es allenfalls auf den schwammigen "ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz" hinauslaufen, nach dem man immer schreit, wenn einem nichts anderes mehr einfällt, und den es so eigentlich auch gar nicht mehr gibt. Vielleicht kommt man aber auch zu dem Ergebnis, dass hier eine geschützte Datenbank vorliegt, für die zumindest das Datenbankherstellerrecht bestünde.

Wäre mal ein Thema für einen Fachaufsatz, würde aber nur ganz wenige wirklich interessieren...

tomaxx
 
also ich würd das gerne wissen !
 
Mich würde das auch interessieren, einige andere denke ich auch.
Ich wäre auch bereit ein paar Euros abzudrücken, wenn sich jemand finden würde der sich die Mühe macht ein paar Fallbeispiele (wie hier: Wie sieht's mit Samples aus, ab wann verletze ich irgendwelche Urheberrechte/Verwertungsrechte) zusammenzutragen und deren Rechtslage zu klären und das ganze in einem Skript bereitstellt. Scheinbar fehlt es an entsprechender Fachliteratur/Informationen.
 
Bei den meisten big fish audio samples etc... steht dabei dass es untersagt ist diese zu verkaufen,
somit denke ich wenn man dort zum beispiel ein kleines gitarren riff entwendet kann man dafür schon belangt werden
 
ja gut das ist klar aber wie verhält sich das bei

"SELBST eingespielten melodien mit sounds aus vsts von dritten?"

oder wie schauts mit

"der neuschöpfung von drumsounds aus den stock sounds von dritten anbietern durch layering, equalising usw usw"

aus???
 

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