Distrokid Auszahlugn

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lionas13

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Hallo Leute,

ich werde demnächst mit einem Kumpel in München ein Label anmelden.
So weit so gut.

Nun aber meine offenen Fragen da ich sehr auf Rechte, Steuern usw aufpasse:
Wie verhält es sich bei der Auszahlung von einem Online-Distributor wie Distrokid, der in den USA ansässig ist.
Führen denn die Streaming-Plattformen (Spotify, Google usw) die jeweilige Umsatzsteuer an die Länder (wie ab dem 01.01.2015 geregelt) ab, wo auch der Stream stattfindet oder muss ich das selber machen (MINI-ONE-STOP-SHOP)? Wie verhält es sich bei Klicks in den USA? Sind die Auszahlungen von Distrokid dann umsatzsteuerfrei?

Und welche Dokumente werden von Distrokid für eine Auszahlung benötigt? In den Terms and Conditions stand dass eventuell ein W9-Formular ausgefüllt werden muss. Aber für nicht in den USA-ansässigen Personen bzw. Personengesellschaften dann das Formular W8. Kann das überhaupt stimmen?
Hat hier jemand von Distrokid ne Auszahlung getätigt (der in Deutschland steuerpflichtig ist).

Ich versuche alles Rechtliche zu beachten aber es gibt nirgendswo eine Dokumentation oder etwas ähnliches dass diese Themen beinhaltet. Alle Distributoren schweigen in Sachen Steuer usw.

Hat jemand damit Erfahrung? Ich wäre sehr dankbar.
 
Moin! Zumindest das mit dem W8 Formular ist korrekt - In meinem Hauptjob hab ich auch amerikanische Kunden, und bevor die was auszahlen (sprich die Rechnungen bezahlen) können, müssen wir das W8 Formular einreichen. Ist aber nicht weiter kompliziert ;)
 
Kann mir jemand genauer Erläutern was das W8 Formular ist und was man da als Newbie tun muss.
Ich wollte grad mein erstes Geld von Distrokid auszahlen und werde jetzt nach einer
Foreign tax identifying number gefragt...

Muss ich da jetzt ein Gewerbe anmelden oder wie läuft die Geschichte.?
wäre froh wenn mir jemand weiterhelfen könnte:

danke im voraus
 
Kann niemand helfen?
 
Stehe gerade vor exakt dem gleichen Problem. Ich vermute, dass man einfach nur seine eigene Steuer ID Nummer eintragen muss. Werde mich da aber die Tage auch nochmal schlau machen.

Edit: Hier gibt es gute Tipps:

https://www.ptmr.io/blog/us-steuerformular-w-8ben-richtig-ausfuellen/


  • Mit Steuernummer (Foreign tax identifying number) ist eure Einkommenssteuernummer, also die persönliche ID-Nummer von der Steuerbehörde, gemeint - nicht die Umsatzsteuernummer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin in Kontakt mit meinem Steuerberater, der meint beim W-8BEN Formular (was distrokid scheinbar ausgefüllt haben will) muss man die Steuernummer angeben.

Zitat Steuerberater:
Bei diesem W-8BEN Formular wird in der Regel nach der Steuernummer gefragt.
Es gibt: persönliche Steuer-ID-Nummer (hat jede Person in Deutschland, ändert sich nie), Steuernummer (ändert sich je nach Finanzamt, wenn man zB umzieht), USt-ID-Nummer (für alle gewerblichen / Freiberufer; ändert sich auch nie, wird einmal zugeteilt). In diesem Formular muss man aber die Steuernummer eintragen.

Jetzt stellt sich mir die Frage worin unterscheidet sich die Steuernummer von der Steuer-ID

ab wann muss man den ein Gewerbe anmelden wenn man Hobby-mäßig Musik auf Plattformen anbieten will..

BZW ab wann wird es nicht mehr als Hobby bezeichnet?

Ist Musik nicht sowas wo man Freiberuflich arbeiten kann?

Ich frag mich das hald gerade weil sobald irgendwo ne Steuernummer auftaucht seht das ja das Finanzamt, is ja kein Problem, aber was ist wenn die eigentlich wollen das man dafür ein Gewerbe anmeldet?
 
Man muss nie ein Gewerbe anmelden, da es eine selbstäbdige, freiberufliche Tätugkeit ist. Dafür bekommt man auch eine UStId zugewiesen.
 
also sollte mit der steuer id und ner anmeldung beim finanzamt eig alles gelöst sein ...
 
Man muss nie ein Gewerbe anmelden, da es eine selbstäbdige, freiberufliche Tätugkeit ist. Dafür bekommt man auch eine UStId zugewiesen.
Ich glaube da muss man aufpassen. Komponist, Auftragskomponist= Freiberufler i.d.R, Verkauf von Songs: gewerblich, IMHO, allerdings weiß ich nicht, wie man da die Grenze zieht.
 
Geh doch mal aufs Finanzamt und frag nach.
Danach könntest Du uns vllt ja auch aufklären. ;)
 
Hi, also bei Finanzamt wurde mir mitgeteilt solange es sich um eine eigene Komposition dreht ist es Freiberuflich.

Freiberuflich macht aber eh erst einen Sinn wenn man über die 24.000 Euro drüber kommt da ab diesem Gewinnn/Einnahme erst Gewerbesteuer anfällt.

Trotzdem muss man sich ab dem 1ten Euro eigentlich anmelden da sonst eventuell eine Ordnungswidrigkeit mit Strafe auf einen zukommen kann.

Es spielt also erstmal keine Rolle ob Gewerbe oder Freiberuflich, erst ab dem oben genannten Betrag.

Sollte das ganze ohne Gewinne laufen sprich Einnahmen und Ausgaben enden bei 0 wird das ganze als liebäugelei eingestuft.


Man sollte sich also immer anmelden, und wenn man wirklich selbst Musik macht und nicht irgendwie etwas covert sollte es da auch kein Problem geben, wie das ganze jetzt im Falle von einer Dienstleistung aka ich Mastere für jemand etwas aussieht weiß ich nicht.
 
  • Danke
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Die Tante von der Lohnsteuerhilfe hat mir gesagt, 256 Euro pro Jahr sind steuerfrei, wenn man Gewinne durch Downloads und / oder Streamings erzielt.
Danach sollte man aber eine extra Steuererklärung einreichen. Hm....
 
Ich persönlich würde immer von freiberuflich ausgehen, um nicht irgendwann in die Thematik Gewerbesteuer reinzukommen, aber v.a. nicht wegen etwaigem Gelaber von wegen Erlaubnispflicht / Versagung des Gewerbes.

Das ganze ist ja simpel: man beantragt einfach eine USt-ID. Hat man diese, ist man grundsätzlich verpflichtet, monatlich eine USt-Voranmeldung und jährlich eine USt-Erklärung abzugeben. Diese ist zu garnieren mit einer einfachen Gewinn / Verlustrechnung. Belege sind natürlich aufzubewahren.

Die monatliche Erklärung ist Pflicht, selbst wenn man Null "verdient" hat. Und bloss keine Fantasiewerte reinschreiben, sonst muss man ggf. USt vorauszahlen. Einfach jeden Monat ne Nullmeldung abgeben - geht bequem über das Internetportal - oder eben die aktuellen Umsätze. Was wird für die freiberuflichte Tätigkeit eingekauft - was nimmt man ein?

Der monatlichen Erklärung kann man m.E. entgehen mit der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung, dass man irgendwo versichert, unter 10TEUR im Jahr zu bleiben.
 
Ach, ich wollte eigentlich auch 19.000 schreiben (jaja, glaubt jetzt keiner mehr!). :)
 
Hi, also bei Finanzamt wurde mir mitgeteilt solange es sich um eine eigene Komposition dreht ist es Freiberuflich.

Freiberuflich macht aber eh erst einen Sinn wenn man über die 24.000 Euro drüber kommt da ab diesem Gewinnn/Einnahme erst Gewerbesteuer anfällt.

Trotzdem muss man sich ab dem 1ten Euro eigentlich anmelden da sonst eventuell eine Ordnungswidrigkeit mit Strafe auf einen zukommen kann.

Es spielt also erstmal keine Rolle ob Gewerbe oder Freiberuflich, erst ab dem oben genannten Betrag.

Sollte das ganze ohne Gewinne laufen sprich Einnahmen und Ausgaben enden bei 0 wird das ganze als liebäugelei eingestuft.


Man sollte sich also immer anmelden, und wenn man wirklich selbst Musik macht und nicht irgendwie etwas covert sollte es da auch kein Problem geben, wie das ganze jetzt im Falle von einer Dienstleistung aka ich Mastere für jemand etwas aussieht weiß ich nicht.
Die ersten beiden Absätze sind so ziemlich falsch. Freiberuflich und gewerblich hängen nicht vom Betrag ab und man kann mit 100 Euro oder 100.000 Einnahmen freiberuflich oder gewerblich tätig sein.
Mediziner oder Architekten sind Freiberufler und die zahlen wenn sie mehr als 24.000 Euro im Jahr verdienen, wovon auszugehen ist, keine Gewerbesteuer.

Auch der Rest deiner Ausführungen ist zweifelhaft. Ich muss als Freiberufler ab dem 1. Euro keine Gewerbeanmeldung machen, weil ich schlichtweg nicht gewerblich tätig bin.
 
Toll, dass das ganze so kompliziert ist, dass man selbst hier im Forum hinterher nicht schlauer ist :D
 

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