Arnie wrote:
@Jonny: Im Prinzip hast du recht, ich könnte die Töne schon so verpacken, dass man es nicht erkennt, bzw , dass ich keine Probleme bekomme.
Das wollte ich aber eigentlich nicht...ich wollte eigentlich schon, dass man genau weiß, um was es da geht. Wenn ich die Sache irgendwie verpacke weiß man das eben nichtmehr so genau. Und dann hätte das ganze ja keinen Sinn, da könnte ich auch andere Töne nehmen.
Ja, Arnie, das könnte sein ...
Aber dann bist du rechtlich gesehen wenigstens auf der sicheren Seite. Du kannst ja einen ähnlich klingenden Sound nehmen, um schneller zielgerichtete Assoziationen zu bereits Bekanntem zu fördern.
Und wenn dann doch irgend ein Anwalt dieser Welt mit seinem Abmahnungs-Schreiben vor deiner Tür steht, dann kannst du immer noch sagen, dass es nicht deine Absicht gewesen ist, urheberrechtlich geschützte Tonfolgen (gibt's so etwas tatsächlich?) in deine Stücke zu übernehmen und als dein Geistes-Eigentum hinzustellen. Die Reihenfolge der Töne habe sich so ergeben. Punkt.
Man muss dir erst einmal diese Vorsätzlichkeit nachweisen. Das wird schwierig.
Solange die Grenzen zwischen bloßem Abkupfern und kokettem Spiel mit Anleihen aus bekannten Originalen genug Interpretations-Spielraum lassen, weil sie verwischt worden sind, kann man dir nicht nachweisen, vorsätzlich gehandelt zu haben.
Das ist zumindest meine Laien-Rechtsratgeber-Meinung ..
Aber da du ja sagst, dass du das haargenau so haben willst, dann sample es doch einfach.
Dann dürfte aber klar sein, dass du dann besser um Erlaubnis bei den Rechte-Inhabern bitten solltest. (Erst recht bei mehr Gehör und Aufmerksamkeit für deine Musik; siehe Radio, Club etc.)
Dieser Fall hat mich gleich mal inspiriert, eine kurze Audio-Demo zu erstellen, damit auch Ari und Earl verstehen, was gemeint war.
Die_berühmten_5_Töne.....mp3 (567 kB)