Die berühmtesten 5 Töne der Welt....

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Arnie

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Hi!

Wer kennt sie nicht, die 5 Töne aus "Die unheimliche Begegnung der 3. Art" von Steven Spielberg?


Ich würde diese Melodie gern in einem Stück von mir verwenden, natürlich bin ich kein Profi, könnte es Probleme geben, wenn das rauskommt, bzw muss ich da erst Steven anrufen und nachragen ;)?


Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte!
 
Wenn man die Töne eindeutig als "Zitat" verpackt, kann's
keine Probleme geben. Benutzt du sie für den gesamten
Aufbau des Songs wird's eng :)

Dream theater hat's eigentlich auch schon öfter gemacht... (vorallem live)
 
was für fünf töne??? sind sie so berühmt?
 
hmmm...ich verstehe nicht ganz was du meinst. Ich würde in der Mitte des Songs gern einen Teil haben, der fast komplett aus diesen Tönen besteht. Wenn ich sie "zitiere", bedeutet das für mich, dass man eindeutig hört, was ich damit meine (nämlich diesen genialen Film).



@hoobster: ja, sind sie! Und sie wurden zig mal kopiert. Von Musikern, in Soaps, in Filmen (James Bond z.B.)...
 
welche töne?
na die:
daa, dää, döö, duu, düüü
 
genau!


wobei döö und duu die selben sind, nur um eine [g=338]Oktave[/g] versetzt ;)
 
Ha, dachte erst du meinst den Klingelton von Jack Bauer! *döp döp di döööp* :hammer:

Ach ne, das sind ja nur 4!

:p
 
wie siehts denn nun aus?


Also die Antwort von -eric- hab ich leider nicht so ganz verwerten können...was meinst du mit "Zitat"? Kennst du das Stück "Little Green Men" von Steve Vai? Musste er Spielberg schon anrufen ;)?
 
Zitat ist in der Musik ziemlich schwer, weil man ja schlecht die Quelle angeben kann. Und wenn man eine Tonfolge in der eigenen Musik verarbeitet und diese dann nicht mehr als "Fremdkörper", also Zitat erkennbar ist, ist es sowieso Essig mit Zitat. Das Zitat wird immer gerne als Ausrede benutzt, wenn man von jemand anderem einen kompositionsschnipsel klauen will, aber in den wenigsten Fällen liegt wirklich ein Zitat vor. Beispiel für gelungenes Zitat ist z.B. das Intro bei "Roll over Beethoven" von ELO.

Da ich trotz Filminfo nicht weiß, welche 5 Töne es sind und der Verfasser der 4 berühmtesten Töne länger als 70 Jahre tot ist, kann ich nicht mehr dazu sagen, bezweifele aber, dass wir hier überhaupt die definitiv gültige Antwort finden.

EDIT: Hat sich überholt EDITende

Gruß Rainer
 
Also bei der Thread überschrift dachte ich ja zuerst an Telekom! :D

Aber gut. Dieses Weltbekannte Thema aus "Begegnung mit der 3. Art" ist so derart bekannt und gehört zum Status: KULT! ... das es sich als schwierig erweisen dürfte, diese "heimlich" zu verpacken oder überhaupt zu verwenden. Du würdest von jedem dieser Kultanhänger mächtig Ärger kriegen. Incl von mir!
:bang:

Mir is auch kein (bekannterer) Song/Titel bekannt, in dem dieses Stück Melodie schonmal verheizt worden wäre. Also ich wär da gaaaaaaaaaaanz vorsichtig! ;)

Ari
 
Und hier nochmal für alle, die nicht wissen warum es geht:

 
ach die! Danke, Christian.

würde ich persönlich lieber nicht verwenden.
 
EarlGrey schrieb:
Sollte diese Tonfolge aber trot Wiedererkennungswert schon oft eigenmächtig kopiert worden sein, dann würde ich das ganze persönlich wohl recht entspannt sehen, obwohl das in rechtlicher Hinsicht nichts bedeuten muss. :D

War das jetzt rechtsverbindlich oder aus dem Bauch heraus oder was?
 
Ich bin der Meinung, man kann sie schon verwenden. Dabei dürfen sie aber nicht "verpackt" sondern im Gegenteil richtig exponiert dargestellt werden. Dann wären sie als ein Zitat erkennbar.
Das mußt richtig geschickt anstellen.

MfG
Reiner
 
@Wolfgang: das war echt aus dem Bauch heraus. Sollte - hoffentlich erkennbar - KEIN Ratschlag sein.

@Threadsteller: Nachdem ich nun weiß, welche Töne es sind, würde ich sie in meinen eigenen Werken meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Erstens: Der Wiedererkennungswert ist dermaßen hoch, dass die "Schöpfungshöhe" meiner Meinung nach erreicht ist.

Zweitens: Ich würde mir doch nicht selber ein Kuckucksei ins eigene Werk legen, damit jeder gleich als Erstes [g=94]feedback[/g] sagt: "Aber die 5 Töne da, die haste geklaut! "

@Reiner: An der geschickten Exponierung und eindeutigen Kenntlichmachung als Zitat scheitert es meistens. Will sagen, meist ist die Stelle eben nicht als Zitat erkenntlich.

Gruß Rainer
 
Jo @ Rainer,

da hast Du schon Recht. Ich meinte, daß es "prinzipiell" geht. Aber in dem Fall würde ich mir auch nicht die Finger verbrennen wollen. Die haben bestimmt mächtige Anwälte die das gekonnt so hinbiegen daß es eben kein Zitat mehr ist. Und dann hat man ganz dick was am Hals.

MfG
Reiner
 
naja, falls einer das sadistische Vergnügen verspürt, Nobodies des Musicbiz fertigzumachen, oder falls man in die routinemäßig gespannten Schleppnätze gerät...
 
ALso zu den 5 Tönen muss ich sagen, dass ich nachdem ich den Film irgendwann mal zum ersten Mal gesehen hatte, jedesmal wenn der Schulgong gedöngt hat grinsen musste. Die typischen Schuldongs klingen nämlich fast genau so. Ich wage zu bezweifeln, dass die Hersteller wegn so nem einfachen [g=120]Dreiklang[/g] da beim Steven angerufen haben...

Wenn du aber exakt die 5 Töne in der Reihenfolge verwenden willst, dann ist da schon ein Wiedererkennungswert da und das halte ich (vom rechtlichen mit dem ich ich nicht auskenne abgesehen) für kritisch, da dein Stück vermutlich an diesen 5 Tönen fest gemacht wird und fürs "kopieren" eher negativ als positiv bedacht wird.
 
Hm, und wenn man eine andere Rhytmik nimmt? Oder noch einen 6. Ton hinten anstellt. (einen Ganzton drunter z. B.)

Ich mein' ich würd' mir keinen Kopp machen, wenn's geschickt gemacht ist.

Wie oft habe ich schon Melodien gehört, die geklungen haben, als hätte man die bekanntesten in den Fleischwolf gesteckt und heraus kam eine neue Melodie; mit Auszügen und Anleihen aus Altbekanntem.
 

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