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Einstellungssache schrieb in #2:
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Eine Registrierung beim Patentamt ist nicht zwingend erforderlich um seinen Künstlernamen als Marke zu schützen bzw. den Anspruch darauf zu haben, alleine die Nutzung reicht im Prinzip schon aus.
Einstellungssache schrieb in #4:
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Wenn man bekannt genug ist, dann hat man auch so einen ziemlich sicheren Rechtsanspruch auf seinen Namen, selbst wenn letzte Woche irgend jemand den Namen als Marke hat eintragen lassen.
Einstellungssache schrieb in #7:
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Ne im Ernst, würde diesem Heinz dann wohl über meinen Anwalt eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen...