Datenbank für Band- bzw. Projektnamen

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Hallo,

gibt es eigentlich im Netz eine Datenbank in der man einsehen kann ob ein Band-, Projekt- bzw. Künstlername schon existiert?

LG

Udo
 
Einen Band- oder Künstlernamen als solchen kann man nicht schützen lassen, man kann ihn aber als Marke in bestimmten Bereichen eintragen lassen.

Das geht beim deutschen Patentamt.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Hier stehen allerdings nur die registrierten Marken! Eine Registrierung beim Patentamt ist nicht zwingend erforderlich um seinen Künstlernamen als Marke zu schützen bzw. den Anspruch darauf zu haben, alleine die Nutzung reicht im Prinzip schon aus.
 
Einstellungssache schrieb in #2:
...
Eine Registrierung beim Patentamt ist nicht zwingend erforderlich um seinen Künstlernamen als Marke zu schützen bzw. den Anspruch darauf zu haben, alleine die Nutzung reicht im Prinzip schon aus.

Das ist nicht richtig.

Privat kannst du so ein bischen regional rumspachteln, da würdest du von einem Markenhalter eventuell in Ruhe gelassen.
Wenn jemand sich die Wortmarke hat eintragen lassen für den gleichen Nutzungsbereich, macht der dir, wenn er will, die Lunte aus.
Du bekommst einen Unterlassungsbescheid der auch durchgesetzt werden kann, wenn die Marke gültig registriert ist.

Dafür gibt es die Recherche um festzustellen ob man nicht schon rechtsverletzend tätig ist und in der Risikozone arbeitet.

Dass dieses Thema ein teures ist (nicht die Eintragung) steht auf einem anderen Blatt.

Ausserdem kann man sich nicht jeden Kokolores eintragen lassen.
Die Schutzfähigkeit wird im Antragsvorgang geprüft und eventuell abgelehnt.
 
Klar, bei Rechtsstreitigkeiten steht man immer besser da, wenn man die Marke hat eintragen lassen.

Und vor allem im großen kommerziellen Bereich ist dies wohl unumgänglicher Standard.


Aber im Künstlerbereich nicht wirklich zwingend. Viele Künstler haben ihren Namen nicht explizit schützen lassen, zumindest nicht beim dpma.

Wenn man bekannt genug ist, dann hat man auch so einen ziemlich sicheren Rechtsanspruch auf seinen Namen, selbst wenn letzte Woche irgend jemand den Namen als Marke hat eintragen lassen.
 
Einstellungssache schrieb in #4:
...
Wenn man bekannt genug ist, dann hat man auch so einen ziemlich sicheren Rechtsanspruch auf seinen Namen, selbst wenn letzte Woche irgend jemand den Namen als Marke hat eintragen lassen.

Nein.
Es geht um gewerbliche Nutzung.

Aber von wo käme denn der Rechtsanspruch her?
Ich meine, auf was stützt er sich denn, wenn nicht auf einer geprüften Eintragung in einem amtlichen Register.
Gewohnheitsrecht schlägt da, glaube ich, nicht.

Wir sprechen jetzt nicht von Eigennamen, welche wiederum geburtsurkundlich in einem amtlichen Register festgehalten wären.
 
Nun gut...

Nehmen wir mal an, du hast eine Band die heisst "Sabuldabam". Ein Hardrockkonzept mit gut Ton und Licht und einem nahezu festem Ton/Lichtmann der auf Rechung mitfährt.

Ihr seid erfolgreich, jeden Woche ein Gig in irgendeiner Halle in der fränkischen Region im Umkreis um die Homebase von 250 km.

Er werden T-Shirts, Sonnenbrillen und USB-Sticks verkauft und die Leute lieben euch.

Ihr habt auch ein Logo gebastelt. Einen Kometen mit dem Bandnamen drin.
Den gibt es auch als Anstecker. Habt ihr 5.000 Stück machen lassen.

5 Jahre harte Aufbauarbeit zahlen sich aus, es bleibt auch für die 4 Bandmitglieder auch ein bischen was hängen.
Macht Spass!

Jetzt kommt ein Typ daher.
Schmalziges Auftreten, schnodderig.
Macht Ein Mann Playback-Auftritte mit billigster Schlagermusik in Trinkhallen und Dorfdiskos.

Nennt sich "Sabuldabam" und ist richtig billig und schlecht.
Hat sich auch einen ähnlichen Kometensticker machen lassen und ähnelt, neben dem gleichen Namen, überhaupt stark im Markting eurem Konzept.

Die Leute sprechen euch an ob Verwechslungen und Enttäuschung.
Der Typ lallt blau nach einer halben Stunde Auftritt Tittenparolen und überhaupt...

Mit welcher Handhabe gehst du gegen in vor?
 
Im Zweifelsfall würde ich das außergerichtlich klären, mit Hilfe der Russenmafia :D


Ne im Ernst, würde diesem Heinz dann wohl über meinen Anwalt eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen. Wenn er darauf nicht eingeht, wird es Sache des Gerichts.

Aber da spielen dann ja viele Sachen rein, z.B. ob man nur regional bekannt ist oder internationales Ansehen genießt.



Ich bin aber weder Anwalt, noch Richter. Wer ganz sicher gehen will und das Geld übrig hat, lässt sich seinen Künstlernamen als Marke eintragen.
 
Einstellungssache schrieb in #7:
...
Ne im Ernst, würde diesem Heinz dann wohl über meinen Anwalt eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen...

Das ist einer der Punkte.

Auf Basis von was begehrst du denn die Unterlassung?
Deiner schlechten Laune oder auf Basis einer Eintragung im Markenregister?

Barbara Salesch hat diesbezüglich leider derzeitig Urlaub.

Und deine Rechtsschutzversicherung versichert hierzu allerhöchstens die Auf- und Abwärtsbewegung der rechten Hand am Schlummerhaken :) Rauf und Runter geht es bestimmt ganz fest.

Wann hattest du den zuletzt mit der Russenmafia deinen letzten Kontakt?

Davon abgesehen und dies kann ich nur vermuten, kostet dich dass mehr als eine Markeneintragung, sofern die Sache überhaupt einen Sinn hat.

Es ist gut.
Deine Auffassung entspricht weitgehendst nicht der Realität.
 
Eben mal kurz gecheckt, was so eine internationale Markenschutzanmeldung beim Anwalt kosten würde. Da ist man innerhalb Europas locker seine 2500 € los.

Weitere Länder, außerhalb der EU würden entsprechend auch noch mal 2500 € kosten, ohne Recherche! Also, wer seinen Künstlernamen eben mal weltweit über den Anwalt schützen lassen will ist gleich mal 5000 € los.
 
Bei solchen Angeboten wäre ich vorsichtigt. Könnte Abzocke sein. Man kann sich auch selber beim Patentamt informieren, Infomaterial schicken lassen und den Antrag selber stellen. Ich hab sowas mal für ein Patent vorbereitet. Oder man nimmt anwaltliche Hilfe zu einem angemessenen Preis in Anspruch.

Aber in der Tat sind die Kosten für das Eintragungsverfahren einer Marke abhängig davon, ob sie sich nur auf Deutschland, bestimmte europäische Länder, die EU oder die "ganze Welt" bezieht. Für Deutschland hat man nur ein Verfahren, für andere Länder entsprechend mehr. Klar kostet das mehr.

Generell hat LM18 Recht, wer einen Bandnamen als Marke schützen lässt, ist auf der sicheren Seite.

Ein Markenrecht kann sich m.W. auch daraus ergeben, dass man ohne Eintragung ins Markenregister schon über einen längeren Zeitraum unter einer Marke am Markt tätig und bekannt ist. Das sind dann nicht so fest umrissene Kriterien, aber wenn man die Auftritte der letzten 5 jahre und die 3 CD-Pressungen unter der Marke, also dem Namen belegen kann, dann könnte man u.U. sogar eine Chance gegen einen neueingetragenen Frischling haben. Aber ob diese Chance bei dem von LM18 genannten Beispiel einer regional tätigen Band besteht, ist wohl sehr fraglich. Wie bekannt man als Band sein müsste, um ein Markenrecht auch ohne EIntragung gegenüber anderen zu haben und durchsetzen zu können, kann ich nicht sagen.
 
Vielen Dank für die zahlreichen Meinungen.
Ich habe nun lange bei Google und Youtube gecheckt ob irgendwo der Name auftaucht und dann auch hier:

https://online.gema.de/werke/

Natürlich ist das keine Garantie aber wohl erst mal die günstigste Variante.
 

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