Darf Internetradio ungefragt meine Musik spielen

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Hallo Forum,

mich würde folgendes interessieren. Ich bin auf den einschlägigen Webseiten wie Spotify, soundcloud, bandcamp vertreten und mir schrieb ein Internetradio, ob ich Lust hätte bei ihnen gespielt zu werden und auch auf ihrer Seite aufzutauchen. zudem meinten sie rechtlich gesehen könnten sie sich meine Songs aus anderen Plattformen holen und müssten eigentlich nicht fragen, tun es nur, weil es ihnen wichtig sei.

Ich bin eigentlich fest der Überzeugung, dass sie nicht einfach ohne mein Einverständnis meine Musik abspielen dürfen, liege ich da richtig, oder weiß hier jemand mehr?

Danke für jede Info.
 
Jeder Radiosender darf doch ungefragt irgendwelche Lieder von irgendwelchen Künstlern spielen.
Warum sollte dann ein Internetradio dich um Erlaubnis fragen?
 
Ich glaube schon, dass die das dürfen. "Radio" darf seiner Rolle als "Radio" gerecht werden und Songs spielen. Normales FM Radio muss ja auch nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie Musik spielen wollen...
 
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ok, ich war der Auffassung, dass sie irgendwoher die Lizens benötigen, aber dann lag ich wohl falsch. Dachte nur, weil ich zb bei Soundcloud immer angebe, dass alle Rechte bei mir liegen.

hier zb steht:
https://www.urheberrecht.de/musik/
Möchten Verlage, Plattenfirmen, Sendeanstalten aber auch Privatpersonen urheberrechtlich geschützte Werke in der Öffentlichkeit nutzen, bedarf dies einer Genehmigung des Urhebers.
 
Normalerweise ist ja grade für sowas die Gema & Co zuständig, damit Radiosender eben nicht immer bei jeden einzelnen Künstler oder Label nachfragen müssen, ob etwas gespielt werden darf.

Wenn die Musik bei Spotify ist, ist sie soweit öffentlich, dass es wohl okay ist nach meinem Verständniss. Wenn du die Musik nur bei Soundcloud oder Bandcamp hochgeladen hast, es sie nirgendswo anders zu kaufen gibt und die dann plötzlich im Radio läuft sieht es vielleicht wieder anders aus.

Aber im Grunde ist es ja ein Luxusproblem, wenn jemand deine Musik spielen möchte und dich fragt.
 
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@ollo123 deswegen frage ich ja, ob sich jemand zB mit den Streaminganbietern und deren Bestimmungen in dieser Hinsicht auskennt und da was Konkretes weiß.
Naja, ein Luxusproblem ist es zb dann nicht (meine Meinung), wenn ich keine Lust auf den besagten Radiosender habe und da nicht laufen möchte und auch nicht auf deren Seite auftauchen will
 
grundsätzlich darf ein radiosender deine Musik abspielen, gibt dies der Gema an und du wirst dafür vergütet.

Von dieser sorte mails hatte ich auch schon im Posteingang. Das sind zu 80% bots welche einfach blind soundcloud oder Bandcamp durchforsten und blind user anschreiben um ihnen im nächsten Zug ein Promo-Package zu verticken.

Um was für einen Sender handelt es sich denn, wenn man fragen darf?
 
Ich bin eigentlich fest der Überzeugung, dass sie nicht einfach ohne mein Einverständnis meine Musik abspielen dürfen, liege ich da richtig, oder weiß hier jemand mehr?

Das würde ich auch so sehen. Als Urheber kannst Du entscheiden, wie und wo das Zeuch gespielt wird. D.h. die Veröffentlichung über Soundcloud usw. heisst nicht ohne Weiteres, dass die Mucke dann "frei" wird.

V.a. müsste das Label die Musik ja von der Plattform abziehen und dann senden, was ja noch zwei weitere nicht genehmigte Nutungsarten / Verwertungshandlungen sind.

Etwas anderes kann in der Tat gelten, wenn die Musik offiziell, z.B. via Label veröffentlich worden ist und über Gema abgerechnet wird.
 
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Hallo Forum,

mich würde folgendes interessieren. Ich bin auf den einschlägigen Webseiten wie Spotify, soundcloud, bandcamp vertreten und mir schrieb ein Internetradio, ob ich Lust hätte bei ihnen gespielt zu werden und auch auf ihrer Seite aufzutauchen. zudem meinten sie rechtlich gesehen könnten sie sich meine Songs aus anderen Plattformen holen und müssten eigentlich nicht fragen, tun es nur, weil es ihnen wichtig sei.

Ich bin eigentlich fest der Überzeugung, dass sie nicht einfach ohne mein Einverständnis meine Musik abspielen dürfen, liege ich da richtig, oder weiß hier jemand mehr?

Danke für jede Info.

Ich gehe davon das dass die Plattformen auf denen du vertreten bist in ihren Nutzungsbedingungen derlei eingeflechtet haben, was man ohne alles zu lesen nicht auf dem Schirm bekommt.
 
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In der DDR gab‘s mal einen Jugendsender namens DT 64. Die hatten da eine Metal Sendung namens Tendenz Hard bis Heavy oder so. Die haben da sogar ganze Platten ungefragt abgespielt;-)
 
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Der Knackpunkt ist hierbei die Erstveröffentlichung: Wenn die Erstveröffentlichung erfolgt ist, hat man keine Handhabe mehr dagegen. Wenn deine Werke im Internet bei mehreren Anbietern verfügbar sind, hast du veröffentlicht.

Wie sollte das auch anders gehen? Soll jeder Radiosender usw. bei jedem Urheber anfragen, ob er das Stück spielen darf?

Im Gegenzug muss die Nutzung selbstverständlich bezahlt werden, z. B. Gema dafür abgeführt werden.

Genehmigt werden müsste, wenn das Stück irgendwann in einem anderen Zusammenhang zum Einsatz kommt, z. B. als Filmmusik oder jemand Teile davon in eigenen Werken nutzen will oder ein Cover mit diversen Veränderungen umsetzen will (Bearbeitung).
 
@ollo123 deswegen frage ich ja, ob sich jemand zB mit den Streaminganbietern und deren Bestimmungen in dieser Hinsicht auskennt und da was Konkretes weiß.
Naja, ein Luxusproblem ist es zb dann nicht (meine Meinung), wenn ich keine Lust auf den besagten Radiosender habe und da nicht laufen möchte und auch nicht auf deren Seite auftauchen will

Kann man deine Musik um die es geht denn kaufen bzw frei erwerben oder nur streamen, denn irgendwie muss der Sender ja an die Musik gekommen sein. Einfach den Stream mitschneiden und dann später senden geht natürlich nicht. Wenn deine Musik aber über ein Label verkauft wird, sieht das wieder anders aus.
 
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Google mal nach "Senderecht" (§20 UrhG)

"Das Senderecht ist das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."

Das ist Teil deines Urheberrechtes. Das bedeutet: Ohne dein Einverständnis darf deine Musik nicht genutzt werden, es sei denn du bist Gema-Mitglied und hast entsprechende Nutzungsrechte an diese übertragen.

Falls sich der Radiosender auf die Gemavermutung beruft:
"Die GEMA-Vermutung greift nicht, wenn dargelegt werden kann, dass die Urheber der verwendeten musikalischen Werke nicht von der GEMA oder einer ausländischen Schwestergesellschaft vertreten werden."
 
Falls sich der Radiosender auf die Gemavermutung beruft:
"Die GEMA-Vermutung greift nicht, wenn dargelegt werden kann, dass die Urheber der verwendeten musikalischen Werke nicht von der GEMA oder einer ausländischen Schwestergesellschaft vertreten werden."

Das kann der TE ja dann schriftlich erklären, aber gespielt wurde es dann ja schon.
 
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Wer behauptet, dass es schon gespielt wurde? Und das wäre dann tatsächlich ein Verstoß gegen §20 UrhG. Der "Geschädigte" könnte also eine entsprechende Gebühr dafür einklagen.
 
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Wer behauptet, dass es schon gespielt wurde?

Ist doch ganz einfach:

Der Sender beruft sich auf die Gema Vermutung und spielt den Song.
Der TE hört ihn im Radio und informiert den Sender schriftlich, dsss er kein Gema Mitglied ist.
DANN darf der Sender das Stück nicht wieder spielen.
Vorher nachfragen muss der Sender nicht. Daher ja Gema Vermutung.
 
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Ah - ich hab das etwas falsch aufgefasst. Ich war der Meinung, der Sender wollte das Stück spielen, obwohl der Urheber bereits mitgeteilt hat, dass er das nicht möchte. Kleiner Denkfehler meinerseits, sorry :)
 
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Ist ja ganz @neu ,
jemand mag nicht im Radio gespielt werden :D


Sehe ich auch so, das wäre ja ein Aufwand da hätte kein Sender Bock drauf alle anzuschreiben da gäbe es keine Radiosender.
 
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Der "Geschädigte" könnte also eine entsprechende Gebühr dafür einklagen.

Aber nur wenn:
  • er die Identität der Betreiberfirma / Betreibers ermitteln kann
  • dieser idealerweise im Inland, aber wenigstens in der EU sitzt
  • alternativ in einem Land sitzt, mit dem DE ein Vollstreckungsabkommen hat
  • er die Kohle für einen Prozess mindestens im ersten Rechtszug vorschiesst
  • er das gewinnt, ergo ein Rechtskräftiges Urteil erzielt bzw. ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz mit einem Abschlusschreiben beendet wird
  • die Vollstreckung erfolgreich ist

ansonsten: Tüt tüt - kein Anschluss unter dieser Nummer.
 
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