Creative Commons, Cover und GEMA

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Hallo Leute,

ich hätte gern mal Eure Meinung zu folgendem:

Eine Band aus GEMA-Mitgliedern covert einen Song, der unter Creative Commons BY/SA veröffentlicht ist. Die Band verändert das Stück erheblich und fügt ein eigenes Zwischenspiel ein.

Aus Sicht der CC-Lizenz ist das alles ganz legal und korrekt, allerdings nur, wenn die Band die Aufnahme des Covers wiederum CCBYSA lizenziert.

Die Bandmitglieder *müssen* das Werk aber auch bei der GEMA anmelden, weil sie es bearbeitet haben und sie nach GEMA-Vertrag *alles* anmelden müssen, das einen eigenen künstlerischen Anteil enthält.

Damit wäre das entstandene Stück gleichzeitig unter CC und nach GEMA lizenziert und das ist aus Sicht beider Seiten nicht möglich.

Was nun?
 
Hi,

hab Deinen Artikel in meinem Reader gefunden und ihn direkt nach Facebook befördert:

http://www.facebook.com/wsenges/posts/1827427922554

Mein Beitrag dazu (der auch dort gepostet ist):


Hm. Also, beides gleichzeitig geht auf keinen Fall. Eine reine Aufführung oder Aufnahme ohne Bearbeitung sollte kein Problem sein, wenn Urheber und Lizenz genannt werden.

Jetzt kommt der schwierigere Teil: die Bearbeitung. Bearbeitung ist erlaubt. ABER: Die Lizenz muss gewahrt bleiben. D.h. Share Alike gibt vor, dass auch die Bearbeitung CC BY-SA sein muss.

Womit wir den Show-Stopper haben. Denn Mitglieder der GEMA können nicht unter CC veröffentlichen.

Es sei denn... wie steht's, wenn der Künstler die Verwertungsrechte für bspw. die Aufführung von der GEMA ausgeklammert hat - wie Rammstein? Vielleicht geht's dann, wenn man die Bearbeitung nur live spielt?

Keine Chance. Selbst wenn der Song nur für die Aufführung gedacht ist, wäre die GEMA für die Verwertung der anderen Rechte zuständig (die nie zum Tragen kommen), denn man kann keinen Song aus dem GEMA-Paket herausnehmen.

Share Alike heißt demnach: Kann von GEMA-Mitgliedern nicht bearbeitet werden.

That's my humble opinion als Nicht-Jurist und Mitinitiator der Creative Commons Collecting Society (C3S) [in Gründung].


Und jetzt schau Dir nochmal den Tipp auf Facebook an, den ein Bekannter von mir gepostet hat.

Schöne Grüße

Wolfgang
 
Und jetzt schau Dir nochmal den Tipp auf Facebook an, den ein Bekannter von mir gepostet hat.

Ähmm,sorry.
Wenn Du schon den Beitrag nach Facebook entführst,wäre es schön,wenn Du wenigstens den Tip deines Bekannten hier posten könntest.
Dann hätten die Leute,welche nicht bei Facebook sind,vielleicht auch etwas davon.
Oder sollen die sich da deswegen extra dort anmelden?
 
Ich lasse meine Ansicht zu Gesichtsbuch jetzt mal beiseite. Immerhin Danke, dass Du meine Frage weiterträgst.
Kommt ja auch was dabei heraus, zu m Beispiel das hier:

Marco Medkour My advise: Die Band sollte/müsste sich (für diesen Song) umbenennen und als Alter Ego auftreten.

Sehr lustig aber leider Quatsch.

Ich meinte nicht, was vielleicht irgendwie geht, solange man nicht erwischt wird. Vielleicht wird so ein Cover ja ein Radiohit oder mit einem coolen Video verbunden ein paar hundert tausend mal bei Youtube gesehen, Fernsehkreaturen fragen wegen Talkshow-Auftritten nach etc etc

Dann wird es schwierig mit dem Anonymitäts-Status.

Und erlaubt ist es eben nicht, weil die GEMA verlangt, dass man auch alle seine Künstlernamen anmeldet.
 
Waiver — Any of the above conditions can be waived if you get permission from the copyright holder.

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/


die band muß sich also die genehmigung vom urheber holen, da der beabsichtigte verwendungszweck nicht von der cc-lizenz gedeckt ist.
 
Die Bearbeitung offiziell von wem anderen machen lassen, der soll's CCBYSA lizensieren, von dem dann covern :schulterzuck:
Ob alter ego oder echte 3te Person sei dem jeweiligen Sicherheitsbedürfnis überlassen.
 
Waiver — Any of the above conditions can be waived if you get permission from the copyright holder.

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/


die band muß sich also die genehmigung vom urheber holen, da der beabsichtigte verwendungszweck nicht von der cc-lizenz gedeckt ist.


Interessante Möglichkeit. Allerdings: In dem Fall würde ein und die selbe Komposition einmal als Original CCBYSA lizenziert sein, dürfte also auch bei einem offiziell GEMA-freien Radio laufen. Und ein zweites Mal wäre der gleiche Song bearbeitet als GEMA-Werk gelistet.

Theoretisch würde sich der GEMA-Anteil nur auf die Bearbeitung an sich beziehen, die eigentliche Original-Komposition müsste draußen gehalten werden. Bedeutet zum Beispiel: erscheint das Cover auf einer Platte, müsste da drauf stehen: Alle Stücke GEMA bis auf Song Nummer 4, bei dem ist die hier vorliegende Bearbeitung GEMA aber der Song an sich ist es nicht.

Gibt es sowas? Hat jemand schon mal dergleichen irgendwo gesehen?
 

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