Copyright bei Bearbeitung fremder Samples

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@Chama.
Das, was Lacuna hier zitiert, ist nix Anderes als das, was hier im Thread alle schon so oder so erzählt haben.

Du kannst es offensichtlich nicht selber anchbauen. Also gibts auch kein Problem.
Du kannst es offensichtlich so stark verändern, dass der Ursprung nicht mehr erkennbar ist - damit ist der grosse Absatnd gegeben - also auch kein Problem.

Wenn also kein Problem besteht, und das schon so oder so die ganze Zeit erzählt wird, dann frag ich Dich, wieso Du immer noch da rumdiskutierst?
Es scheint so weit Alles klar zu sein - es bestehen keine Probleme. Aber für Dich scheint es nicht klar zu sein. Warum nicht?
Da stimmt doch irgednwas nicht. Und der einzige Schluss, den ich da für richtig halte, ist der, dass Deine Angaben nicht stimmen.
Das heisst, dass das Sample noch erkennbar ist - denn wieso sonst solltest Du so erbittert darum kämpfen, eine Aussage zu bekommen, die Dir bestätigt, dass Du richtig handelst??????
 
@lacuna:

deine ausführungen sind zwar korrekt, aber nutzen einem erstmal nichts, denn es wird im EINZELFALL geklärt werden müssen, wie die verwendung eines samples einzuordnen ist.

chama geht es (wie immer) nicht um die praxis, sondern um einen theoretischen fall. die möglichkeit, daß jemand in dem werk eines anderen SEIN oneshot sample entdeckt ist - besonders nach entsprechender bearbeitung - nahezu ausgeschlossen.
das aber nicht genug, der "geschädigte" müßte sich dann auch dazu entschließen, rechtliche schritte einzuleiten.

darum geht es aber nicht, chama möchte das sample gern "bedenkenlos" verwenden und zwar ohne daß wir es kennen, ohne daß wir wissen, wie er es bearbeitet hat, ohne daß wir wissen, in welchem rahmen seine musik veröffentlicht wird und woher das verwendete sample stammt.
und dann aber bitte auch keine vermutungen sondern konkrete aussagen, klar oder?

die konkreteste aussage, die man dazu machen kann, ist nunmal: man kann das sample unter keinen umständen bedenkenlos in einer veröffentlichung verwenden.
man kann im lotto gewinnen und vom blitz getroffen werden und womöglich eben auch mal wegen eines oneshot-samples verklagt werden.
selbst wenn man am ende recht bekäme, würde der damit verbundene zeitliche aufwand und streß eine verwendung am ende nicht rechtfertigen. darum sprach ich in meinem ersten beitrag von risikoabwägung, wem das zu "heiß" ist, soll auf sample-cds zurückgreifen.
 
Ich verstehs irgendwie nicht.
Die ganze Zeit gehts doch gar nicht mehr darum, irgendeinen theoretischen Fall zu klären. Denn da gibts schon ne Weile nichts zu klären, weil die Sachlage klar ist, auch ohne Fakten, die auf Paragraphen beruhen.
Dann erklär doch mal, Bird, warum Chama immer noch und immer wieder auf diesem blöden Sample rumhackt, was doch angeblich gar nicht mehr aufs Original zurückzuführen ist, also wo es im Grunde für niemanden mehr eine Verbindung herzustellen gibt und damit auch dann gilt: Wo kein Richter, da kein Henker?

Was gibts denn da noch zu diskutieren - und mit welcher Intention????
 
Dann erklär doch mal, Bird, warum Chama immer noch und immer wieder auf diesem blöden Sample rumhackt, was doch angeblich gar nicht mehr aufs Original zurückzuführen ist, also wo es im Grunde für niemanden mehr eine Verbindung herzustellen gibt und damit auch dann gilt: Wo kein Richter, da kein Henker?

erklären kann ich das nicht, aber eine vermutung hätte ich schon :)

es gab eine anfrage bezüglich der benutzung des samples, seine finanzielle schmerzgrenze von 100€ wurde aber bei weitem überschritten und darum wurde erst laut gelacht und dann "nein" gesagt.
dummerweise kennen die typen jetzt aber schon seinen namen, seine myspace-adresse und den titel des tracks, der das sample beinhalten soll.
darum ist es jetzt wichtig, im falle einer klage auf einen beitrag in einem forum verweisen zu können, wo irgendein eumel sagt, man dürfe oneshots auf jeden fall bedenkenlos verwenden.

so etwa... ;)
 
Hmm.
Da war ich dann in ganz ähnlicher Richtung unterwegs......
Das würde aber bedeuten, dass er das Sample veröffentlicht hat, obwohl das Clearing fehlgeschlagen ist.
Wenn dem so ist, dann kann ich nur den Kopf schütteln.

Tu ich aber auch so schon... ;)
 
Chama schrieb:
Rotten schrieb:
Wo fangen denn "übertrieben" hohe Forderungen für dich an?

Bei 1000 Euro pauschal + Gewinnbeteiligung an meinem Lied ;)

Also mehr als 100 Euro für nen Schnipsel zu verlangen, der erst bearbeitet richtig gut klingt, wäre schon heftig...


Komische Ansichten hast du...aber echt...
 
Aber konkrete Anworten sind hier selten geworden. Stattdessen die Frage ob es eine Melodie ist, obwohl eindeutig Instrument dasteht.

...und die können ja keine Melodien spielen - Punkt für dich!

Dass es nicht nur um Urheberrecht sondern auch diverse Leistungs"schütze" geht, dürfte dir ja auch nicht einzubläuen sein, also...


:closed:
 
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