Copyright bei Bearbeitung fremder Samples

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Chama

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Hallo,

angenommen man sampelt von einem alten Lied irgendein Instrument ab (keine Percussions),
macht es mono, schneidet es kürzer und macht es mit dem EQ wesentlich heller.

Wenn man die beiden Samples nun vergleicht, erkennt man nur noch beim genauen Hinhören Ähnlichkeiten.

Aufgrund des neuen Samples würde man auch nicht sofort auf die Idee kommen, dass er von XYZ stammt.

Ist das dann eine eigenständige Bearbeitung die man bedenkenlos in seinen Lieder verwenden kann OHNE das man irgendetwas an den eigentlichen Urheber zahlen muss?
 

die melodie ist doch dann trotzdem gesampled bzw. die einzelnen zusammenhänge,
selbst wenn du es chopst etc.. wirste trotzdem den original track zum teil wieder erkennen,
oder meinst du das so,dass wenn zum beispiel eine solovioline grad ein part hat und du einen ausgehaltenen ton ,nehmen wir das c zum beispiel absamplest und dann in kontakt reinlädst und somit selbst mit der violine spielst?--wird sich halt ultrabeschissen anhören aber ich kapier deine Fragestellung nicht ganz.
Das Sample,sofern es keine gesampleten one hits die immer nur auf takt schlägen zu hören sind, sind^^ kann man das samplen ohne iwelche probleme machen,aber wenn dein song schon melodien bzw. ganze inhalte verwendet wirst du halt ein problem haben
 
Meine ja auch nur ein Instrument, keine Melodie :)
 
Naja, die Frage stellt sich halt - neben dem, was Recht und Unrecht ist - wozu es gut sein soll?
Mit einem einzigen Sample wirst Du kaum ein Instrument so hinbekommen, dass es ordentlich klingt........
 
die frage hatten wir hier wirklich schon so oder ähnlich mehrfach und die antwort wird sich nicht plötzlich ändern.

tipp: geh mal ins nächste polizeirevier und stell dem netten beamten folgende frage:
darf ich bei rot über die ampel fahren?
antwort: nein.
aber wenn ich mich versichert hab, daß da auch keine anderen verkehrsteilnehmer sind?
nein.
und wenn es drei uhr morgens ist?
nein.
und wenn die ampel mitten auf einer verlassenen umgehungsstraße in mecklenburg-vorpommern steht und offensichtlich keinem sinnvollen zweck dient?
nein.

usw...

die rechtliche antwort ist also eindeutig, wenn du das urheberrecht nicht verletzt (weil es sich nicht um eine melodie handelt), dann leistungsschutzrechte.
wenn du also aus moralischen gründen oder einer risikoabwägung zum schluß kommst, daß du das besser nicht machst, ist das vollkommen ok. denn du willst ja sicher gehen und sicher gehen bedeutet in dem zusammenhang, nichts aus fremden tonträgern auszuschnippeln und für seine eigenen veröffentlichungen zu benutzen.
 
Wenn ein Sample eine gewisse Gestaltungshöhe/Identifikation erreicht hat, wird Sample Clearing benötigt.

Jetzt kommt es natürlich darauf an, ob man dem Sample überhaupt eine Gestaltungshöhe zusprechen kann.

Sample Clearing bedeutet, die Rechte für diesen Ausschnitt einzuholen. Ausserdem müssen in jedem Fall die Leistungsschutzrechte gewährt sein, diese beziehen sich auf die Aufnahme und liegen bei der Plattenfirma bzw. dem Verlag.

Und wenn die Plattenfirma auf eine Anfrage nicht reagiert oder übertrieben hohe Forderungen stellt?

Eine Möglichkeit, diese zu umgehen liegt darin, ein geschützes Sample "gecleared" einfach neu einzuspielen bzw. aufzunehmen.

Auch ist es ja nicht weiter schwer mittels Synthesizers und entsprechenden Kenntnissen identische Klänge zu programmieren. Hab jetzt auch keine Ahnung wer die Beweislast in so einem Falle trägt.
 
Und wenn die Plattenfirma auf eine Anfrage nicht reagiert oder übertrieben hohe Forderungen stellt?

sorry, ich hab ja mittlerweile kapiert, daß du auf meine antworten keinen gesteigerten wert legst, aber ich kann deine threads einfach nicht ignorieren... ist wahrscheinlich die faszination des grauens oder so.

um deine frage zu beantworten: wenn eine plattenfirma nicht auf eine anfrage reagiert oder übertrieben hohe forderungen stellt, kann man selbstverständlich das sample ohne erlaubnis verwenden. die sind nämlich selbst schuld und du hast ein recht darauf, daß dir jemand sein geistiges eigentum gegen einen angemessenen betrag zur verfügung stellt.
hoffe die frage ist damit zu deiner zufriedenheit beantwortet worden.
 
Und wenn die Plattenfirma auf eine Anfrage nicht reagiert oder übertrieben hohe Forderungen stellt?


Wat soll denn s ´ne Aussage?

Wo fangen denn "übertrieben" hohe Forderungen für dich an?
 
Rotten schrieb:
Wo fangen denn "übertrieben" hohe Forderungen für dich an?

Bei 1000 Euro pauschal + Gewinnbeteiligung an meinem Lied ;)

Also mehr als 100 Euro für nen Schnipsel zu verlangen, der erst bearbeitet richtig gut klingt, wäre schon heftig...
 
Warum machste den "Schnippsel" dann nicht einfach selbst?


Und warum benutzt Du ihn überhaupt wenn er nicht toll klingt?


..fragen über fragen....
 
Weil der Schnipsel nicht reproduzierbar ist :)

Und er klingt original eben nicht toll für mich, erst wenn er bearbeitet wurde.

Ich spiel ja auch nicht mit dem Originalton im Lied rum, sondern mit meiner Bearbeitung.
 
Jetzt gib doch schon auf; es ist egal wie kacke das Ding klingt und es ist wurscht, was die dafür haben wollen, denn:

- Du mußt nichts zahlen
- Du mußt nicht einmal fragen
- Du kannst denen in's Gesicht lachen
- Du kannst das Sample verfremden wie du willst
- ...oder es einfach original lassen
- Du kannst es in deinen Songs sooft und solange verwenden wie du willst


Äh, achja; veröffentlichen darfst du es halt nicht :schulterzuck:

Überleg dir dein nächstes "aber" gut, die Frage wurde schon zur Genüge beantwortet; es juckt mich also sehr, hier einfach zuzumachen.
 
Ja, dann schließe Ich mich TLB an, in diesen besonderen fall und wenn dein Foren Name Chama ist gilt kein Urheberrecht für Dich! :)


Viel erfolg bei deiner Karriere in der Musikbranche!
 
ABER..... :)

Durch die Bearbeitung ist ein völlig neuer Klang entstanden, darum geht es ja.

Klar auf Basis des Originalklangs, ohne diesen wäre es nicht möglich gewesen.

Die beiden Klänge unterscheiden sich aber nun gewaltig.

Deshalb ja auch meine Frage...

Ich selbst bin eher der Meinung, dass der Urheber ev. einen kleinen Obulus verdient hätte, ich aber eigentlich nicht dazu verpflichtet wäre.
 
ch selbst bin eher der Meinung....


Deine meinung ist den Gesetzen ziemlich egal ruf mal bei deinem Lokalen Radiosender an und wünsch dir den Song DJ Quicksilver mit "I have a Dream"!
 
>> Die beiden Klänge unterscheiden sich aber nun gewaltig.

Wenn sie das wirklich täten, würdest Du nicht fragen. Ich schliesse da mal von mir auf Dich: Wenn ich irgendeinen Sound derart verbiegen würde, dass man das Ursprungssignal nicht mehr erkennen könnte, dann würde ich mit Sicherheit nicht nach Urheberechten fragen. Wieso auch? Schlesslich habe ich durch mein Tun so viel an eigener Arbeit reingesteckt, dass der Ursprung nicht mehr relevant ist

Wenn Du einen völlig neuen Klang gemacht hast, dann ist die Basis unerheblich, die Eigenschaften der Basis sind nicht mehr vorhanden. Unter anderem eben auch die angebliche Nichtreproduzierbarkeit.

Damit sind wir an der Stelle, wo der von Dir gebaute Klang sehr wohl produzierbar sein müsste, denn er ist ja quasi neu
Es sei denn - und da sind wir wieder am Anfang - der Klang wäre eben doch nicht sooo furchtbar unterschiedlich, wie Du sagst.....

Hilft Alles nix....... :D
 
Lacunaflow schrieb:
ruf mal bei deinem Lokalen Radiosender an und wünsch dir den Song DJ Quicksilver mit "I have a Dream"!

Damit willst Du sicherlich sagen, dass der Titel nicht mehr im Radio wegen dem angeblichen Vocalsample-Klau gespielt werden darf? Stimmt aber nicht.

@tubeless:

Sehe ich genauso... aber der Sound ist einfach nicht reproduzierbar. Egal ob nun die Originalversion oder die Bearbeitung. Wenn es denn so wäre, dann würde ich es ja einfach "nachschrauben" ;)
 
Ist dir schonmal aufgefallen das in deiner Umgebung immer nur die anderen Fehler machen, witzig oder? :)
 
Lacunaflow schrieb:
Ist dir schonmal aufgefallen das in deiner Umgebung immer nur die anderen Fehler machen, witzig oder? :)

Was willst Du mir jetzt nun wieder unterstellen?

Ich habe lediglich wie immer eine Frage gestellt und meine persönliche Meinung zur Sachlage.

Das heißt nicht, dass ich meine Meinung bis zum Letzten verteidige, sofern jemand mit richtigen Argumenten kommt.

Aber konkrete Anworten sind hier selten geworden. Stattdessen die Frage ob es eine Melodie ist, obwohl eindeutig Instrument dasteht. Ebenso ist ja mein Problem, wenn der Sample nicht über 7 Oktaven spielbar ist. DARUM GEHT ES AUCH GAR NICHT.

Ich wünsche mir lediglich Antworten von Leuten die irgendetwas "wissen" und nicht nur "vermuten". Lieber 0 Antworten als irgendwelche Grundsatzdiskussionen wie diese hier.

Wegen Quicksilver: Bitte Beweise liefern! :) Beim lokalen (großen!) Radiosender ist es noch im Repertoire und wird auch gespielt.
 
Damit willst Du sicherlich sagen, dass der Titel nicht mehr im Radio wegen dem angeblichen Vocalsample-Klau gespielt werden darf?

Nein, ehrlich gesagt höre Ich das heute zum ersten mal, ist aber auch egal...


Ich wünsche mir lediglich Antworten vund nicht nur "vermuten".


Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Danach kann auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist.

Eine freie Benutzung ist allerdings in zwei Fällen von vornherein ausgeschlossen: Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, befähigt und befugt, diese selbst einzuspielen, gibt es für eine Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung.

Eine freie Benutzung kommt ferner nicht in Betracht, wenn es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt (§ 24 Abs. 2 UrhG).


Geht da eher um Melodien aber das ist ja schonmal ein anfang.

edit:
Schau doch einfach mal selber rein:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
 
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