@Marty
es ist oben merhmals gesagt worden!!!
Und ab wann kann man von einer deutlichen Überschreitung sprechen
z.B. wenn man dauerhaft Gewinn einfährt, und sogar das kann man solange der unter 7000 Euro/Jahr liegt!!
Und was ist in diesem Fall mit Ausgaben gemeint? Die Ausgaben für das Musik-Equipment oder für die Rohlinge
Für die Tätgkeit im Allgemeinen..wenn Du CDs Deiner Band verkaufst, dann geschieht das im Rahmen Diner Tätigkeit als Bandmitglied. Du verkaufst die Cds um a) die Produktionskosten reinzubekommen (was bei so ziemliche keiner Amateurband funktioniert) und um b) vielleicht noch etwas Geld damit zu verdienen.
Wenn Du Dich dann vielleicht genötigt fühlst, Dich vor dem Finanzamt zu rechtfertigne, obwohl Du es noch gar nicht brauchst kannst Du ja zu den Einnahmen aus dem CDs Verkauf oder Dienen Gagenanteil die ganzen Investitionen (Equipment, Deinen Anteil an der CD Produktion etc) gegenrechnen und was dann übrig bleibt ist Dein Gewinn...und solange der unter 7000 Euro liegt juckt es keinen.
UNd selbst wenn er in einem jahr mal 500 Euro drüber läg juckt es das Finanzamt nicht, denn Du sagst einfach, dass es Dein Hobby ist. Es ist im Endeffekt eine geringfügige Nebeneinkunft, die Du anmelden kannst, aber auch nur, wenn Du weisst, dass Du in Zukunft längerfristig mehr als 7000 Euro Gewinn machen wirst. Ansonsten ist es einfach Liebhaberei...so isses nun mal.
Vorher macht Gewerbeschein keinen Sinn, außer man will die MWst bei seinen EInkäufen einsparen..aber das geht dann auch nur, wenn man wirklichnach spätestends 2 Jahren Gewinn erwirtschaftet und auch innerhalb der 2 Jahre wirkliche EInnahmen (jenseits ein paar verkaufter CDs) hat, sonst kann es sein, dass man eines Tages die ganze zurückbekommene Mwst ans Finanzamt zurückzahlen muss!
Ich hoffe mal, dass es jetzt alles bei jedem durchgesickert ist