CD´s verkaufen

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Hi,

wenn ich eine Band habe und wir unsere selbstaufgenommenen CD´s über unsere Homepage verkaufen würden, brauch man da einen Gewerbeschein?

Gruß Rob
 
Klar braucht man dafür einen Gewerbeschein. Der wird schon benötigt, wenn man auch nur mal ausprobieren will, ob sich ein gewerblicher Handel lohnt.

Gruß

Marty
 
Hi

das ist Unfug!! Ihr verkauft die CD ja wohl erstmal um die Kosten wieder reinzubekommen, außerdem ist die Musik euer Hobby und damit fällt das ganze unter Liebhaberei, da ihr mit dem CD Verkauf sicher nicht über 6000 Euro/Jahr kommen werdet (nach Abzug der Produktionskosten der CD).....
Notfalls verteilt ihr den Erlös der verkauften CDs auf alle Bandmitglieder und schon muss jeder von euch ne gewisse Grenze (meine ca 6000 Euro Einkommen damit man Steurn zahlen muss bzw Gewerbe anmelden) erreichen, bevor er was zahlen muss!
Ihr treibt ja keinen wirklichen Handel, denn CDs von seiner (Hobby)-Band zu verkaufen (falls einer fragt ist die Band natürlich immer nur Hobby und Liebhaberei) ist Liebhaberei!!!
Also macht euch mal keine Sorgen!!
Eine Gewerbeanmeldung macht dann Sinn, wenn die Erwirtschaftung von Gewinn das Ziel des Verkaufes ist........nur um auf Null rauszukommn +/- ein paar Euro braucht man kein Gewerbe!
 
Weiß vielleicht hier jemand, ob man eine GVL-Nummer bekommt, auch wenn das Label keinen Gewerbeschein hat?
Ich betreibe ein kleines Label und demnächst wollen wir mit unseren ersten Veröffentlichungen online gehen, d.h. unseren Webshop eröffnen. Von dem Geld was wir erwirtschaften wollen wir neues Equipment kaufen und Pressungen für unsere produzierten CDs ermöglichen. Wir machen also auf keinen Fall Gewinn.
 
hi,

geh zum gewerbeamt und kauf dir einen :-D
kostet glaube ich 20eur, dann läuft auch alles rechtlich einwandfrei! brauchst nur einen gültigen personalausweis.

mfg
popsta
www.homerecording.de
www.soundsamples.de
 
Oha,

bist du dir sicher, dass es dafür keines Gewerbescheins bedarf? Ich denke nicht, dass es das Finanzamt in irgendeiner Weise interessiert, ob man mit dem für den Verkauf der CDs erzielten Gewinn die Unkosten für die Musikinstrumente decken möchte. Fakt ist doch, dass es hier um Gewinnerzielung geht - und die interessiert das Finanzamt in jedem Fall!
Soviel ich weiß, ist es so, dass man bis zu einem bestimmten Umsatzbetrag nur einfache Buchführung machen muss, aber ein Muss ist es AFAIK auf jeden Fall! Ich lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren.

Gruß

Marty
 
@EarlGrey:

Hm, wo ist denn die Grenze zu ziehen zwischen Liebhaberei und Gewerbe?
Wenn ich etwas über Ebay verkaufe - und ich meine jetzt logischerweise keine gebrauchten Sachen aus meinem Haushalt - und damit Gewinn erziele, ist das schon Gewerbe oder doch noch Liebhaberei, weil es für mich ein Hobby ist, wenn auch mit etwas Nebenverdienst?
Und wie definiert sich ein "auf Dauer"?

Gruß

Marty
 
Hallo!

Ich kann Frankye nur bestätigen. Jedenfalls kann man z.B. als Jugendlicher/Student steuerfrei bis ca. 14.000 DM/Jahr Geld erwirtschaften. Und da man dann die Kosten gegenrechnen kann, muß man schon recht viele CDs verkaufen, um damit über die 14.000 DM zu kommen. Jedenfalls hatte ich nie Probleme hinsichtlich der Einnahmen. Man muß halt immer alles dokumentieren :-(. Aber ich bin ja noch jung! :-D

Achso, um Gewinnerzielung geht es auch nicht. Das hat Frankye aber schon erklärt (Hobby/Liebhaberei).

Gruß, Greguki.

P.S. Wenn das mit den 14.000 DM nicht stimmt, behaltet's für euch. :-D
 
doch, doch, es stimmt.
zumindest hier in österreich sinds soweit ich weiss ca. 7000 euro.
 
yepp das stimmt..früher waren es ca 13000Dm ..jetzt sind es um die 7000 Euro die ein Schüler/Student verdienen darf.
Diese geschichte mit der Liebhaberei habe ich selber vom Finanzamt, wo dei Grenzen liegen sieht man recht eindeutig, nämlich dann, wenn die Einnahmen die Ausgaben deutlich überschreiten!
 
@frankye:

Kann man das Verkaufen von Sachen über Ebay denn auch als Liebhaberei bezeichnen? Ich meine, das kann ja auch Spaß machen.
Und was ist in diesem Fall mit Ausgaben gemeint? Die Ausgaben für das Musik-Equipment oder für die Rohlinge? Und ab wann kann man von einer deutlichen Überschreitung sprechen?

Gruß

Marty
 
@Marty

es ist oben merhmals gesagt worden!!!
Und ab wann kann man von einer deutlichen Überschreitung sprechen
z.B. wenn man dauerhaft Gewinn einfährt, und sogar das kann man solange der unter 7000 Euro/Jahr liegt!!

Und was ist in diesem Fall mit Ausgaben gemeint? Die Ausgaben für das Musik-Equipment oder für die Rohlinge

Für die Tätgkeit im Allgemeinen..wenn Du CDs Deiner Band verkaufst, dann geschieht das im Rahmen Diner Tätigkeit als Bandmitglied. Du verkaufst die Cds um a) die Produktionskosten reinzubekommen (was bei so ziemliche keiner Amateurband funktioniert) und um b) vielleicht noch etwas Geld damit zu verdienen.
Wenn Du Dich dann vielleicht genötigt fühlst, Dich vor dem Finanzamt zu rechtfertigne, obwohl Du es noch gar nicht brauchst kannst Du ja zu den Einnahmen aus dem CDs Verkauf oder Dienen Gagenanteil die ganzen Investitionen (Equipment, Deinen Anteil an der CD Produktion etc) gegenrechnen und was dann übrig bleibt ist Dein Gewinn...und solange der unter 7000 Euro liegt juckt es keinen.
UNd selbst wenn er in einem jahr mal 500 Euro drüber läg juckt es das Finanzamt nicht, denn Du sagst einfach, dass es Dein Hobby ist. Es ist im Endeffekt eine geringfügige Nebeneinkunft, die Du anmelden kannst, aber auch nur, wenn Du weisst, dass Du in Zukunft längerfristig mehr als 7000 Euro Gewinn machen wirst. Ansonsten ist es einfach Liebhaberei...so isses nun mal.
Vorher macht Gewerbeschein keinen Sinn, außer man will die MWst bei seinen EInkäufen einsparen..aber das geht dann auch nur, wenn man wirklichnach spätestends 2 Jahren Gewinn erwirtschaftet und auch innerhalb der 2 Jahre wirkliche EInnahmen (jenseits ein paar verkaufter CDs) hat, sonst kann es sein, dass man eines Tages die ganze zurückbekommene Mwst ans Finanzamt zurückzahlen muss!

Ich hoffe mal, dass es jetzt alles bei jedem durchgesickert ist ;-)
 

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