CD Pressen ohne GEMA

Sutras

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Hallo nachdem es zum Ende der Aufnahmen kommet, hat sich das Gepräch breit gemacht Pressen oder nicht. Und weil ich durch befreundete Bands gehört hab das es in EU Ländern nicht mehr möglisch wäre ohne GEMA zu Pressen, wollt ich jetzt mal jemanden fragen der Ahnung hat.

Also wenn die CD fertig ist kann ich dann das Material so einfach ohne Gema anmeldung Pressen lassen wo ich will, oder siehts da eher schlecht aus.

Denn GEMA Gebühren ist immer so ne Sache, wegen der regelmässigen bezahlungskräften im internen der Band :-D

DANKE schon mal in vorraus
 
Also um Dich zu beruhigen, die Gema ist keine Abzockerbande, die einem das Geld aus der Tasche ziehen will. Diese Meinung ist leider viel zu oft vertreten.
Eine Gema Befreiung kostet keinen Cent (vorausgesetzt ihr seid keine Gema Mitglieder und Eure Songs verletzen kein Urheberrecht), und geht neuerdings problemlos per Internet Formular (www.gema.de)
Ihr solltet aber zuvor wissen, wo ihr pressen lassen wollt, denn das Presswerk muss bei der Gema Befreiung mit angegeben werden.
 
@iwen wo find ich auf dieser Seiten denn dieses Formular??

@upper
Bei der unserer CD gehts ja nicht darum irgendwie die GEMA zu umgehen, sondern eine Möglischkeit für Bands die ihre CD nicht zum Verkauf Pressen wollen sondern zum verschicken für AUftrittsmöglischkeiten und Labelkontackt herzustellen
 
Die GEMA ist wohl eine Abzockerbande. Die sind der blutrünstige Vampir am Hals der nichtkommerziel ausgerichteten Musikszene. Hab ich schon erwähnt, daß ich die GEMA Scheiße finde?

STORY: Rock- und Popmusik in Deutschland
06.10.2002, 13:25:44



Die Zerstörung einer Musikkultur
von Ole Seelenmeyer


In Deutschland gibt es nach Berechnungen zwischen 40 und 60.000 Musikgruppen aller musikstilistischen Bereiche der Rock- und Popmusik. Ca. 60 % von ihnen rechnet man dem Bereich der Amateurmusiker zu. 35% dem Bereich der semiprofessionellen Bands und nur ca. 5% dem Bereich der professionellen Gruppen, also den Musikgruppen, die ausschließlich von ihrer Musik ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Das große Heer der Amateur- und semiprofessionellen Musikgruppen legen ihre Hauptaktivität in Livekonzerte, d.h. versuchen möglichst oft zu möglichst guten Gagen in Clubs, Jugendzentren, Stadtfesten und Openair-Veranstaltungen aufzutreten. Der Auftrittsradius dieser großen Mehrheit der ca. 50.000 Musikgruppen in Deutschland liegt vor allen Dingen in ihrem Wohnort, ihrer Region und im Umkreis um ihren Wohnort von ca. 100 – 150 km. Dem entgegen sind es vor allem die professionell arbeitenden Rock- und Popmusikgruppen, die entweder überall in Deutschland in Einzelkonzerten oder eben auf jährlichen Tourneen in den verschiedenen Bundesländern spielen.

Als die GEMA vor zwei bis drei Jahren bundesweit und ohne Beschluß der Mitgliederversammlung eine Verteilungsplanänderung mit der Einführung eines sogenannten Hochrechnungsverfahrens (Pro) einführte, ahnten nur ganz wenige, welche kulturzerstörenden Auswirkungen diese von Vorstand und Aufsichtsrat gegen den Willen der großen Mehrheit der 1999 tagenden Komponistenkurie nach sich ziehen würde. Dieses neue Pro-Verfahren hat von der Mehrheit der Betroffenen aber auch von fast allen Kulturpolitikern unbemerkt tatsächlich zur Folge, daß zahllose Musikgruppen, Bands und Einzelinterpreten aus dem Bereich der Rock- und Popmusik, wenn sie Mitglied in der GEMA sind und auf ihren selbst veranstalteten Konzerten in einer Bezirksdirektion der GEMA ausschließlich ihre eigenen Titel spielen, enorm überhöhte Zahlungen an die GEMA entrichten müssen und nur einen überaus geringen Betrag der ihnen eigentlich zustehenden Gelder bei der jährlichen Ausschüttung wieder zurückerhalten.

Damit trägt die GEMA unmittelbar die Verantwortung dafür, daß immer mehr Rock- und Popmusikgruppen und Einzelinterpreten nach derartigen Zahlungserfahrungen demotiviert werden, ihre selbst komponierten und getexteten Songs in eigenen und selbst organisierten Konzerten aufzuführen oder eben der einzigen Inkassoorganisation für Urhebertantiemen im Musikbereich in Deutschland, der GEMA, beizutreten.

Weil erschreckend wenig Betroffene und kulturpolitisch verantwortliche Musikerinnen und Musiker, Kulturpolitiker, Patentrechtler aber auch Richter von den direkten Auswirkungen dieses ohne Beschluß der Mitgliederversammlung von den GEMA-Verantwortlichen durchgesetzten „Pro-Verfahrens“ Kenntnis haben, soll hier an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich in Einzelfallbeispielen die Auswirkungen des „Pro-Verfahrens“ erläutert werden:


FALL 1:
Eine im Hamburger Raum bekannte Musikgruppe „The Soulmates“ veranstaltet in einem mittelgroßen Liveclub in Hamburg ein Rockkonzert, um ihre neuproduzierte CD dem Publikum vorzustellen. Die Band hat diesen Club für diese Release-Konzertveranstaltung selbst angemietet und verlangt an der Kasse €6,- Eintritt. Der Konzertabend wird ein großer Erfolg, ca. 300 Freunde und Fans der Band feierten mit den Musikern bis spät in die Nacht. Im Verlauf des Abends spielen „The Soulmates“ 30 eigene Songs, die alle bei der GEMA registriert sind. Selbstverständlich meldete die Band dieses Konzert vorher bei der GEMA an und erhält daraufhin eine Rechnung in Höhe von € 231,92 (Konzertsaal bis 400m_/ 6,-€ Eintritt). Die „Soulmates“ bezahlten diesen Betrag umgehend und sind sich sicher, daß Sie am Jahresende bei der Abrechnung, da sie ja ihre eigenen Songs aufgeführt haben (und nicht Fremd/Coversongs), diesen eingezahlten Betrag minus 10 % Kultur- und Sozialabgabe und minus 25% Bearbeitungsgebühr zurück erhalten würden. Demnach müßte die Band eigentlich 150,20 € von der GEMA für dieses Eigenkonzert zurückerhalten. Seltsamerweise erhält die Band aber eine Ausschüttung von lediglich 88,50 €.

Ist schon eine Bearbeitungsgebühr von 25% und eine 10%ige Abgabe für kulturelle und soziale Zwecke nur schwer zu ertragen, so muß sich die GEMA an dieser Stelle die Frage gefallen lassen, wo denn der zusätzliche Minusbetrag für die geblieben ist.
Hier zeigt sich, daß die GEMA von dieser Rockband mehr Gelder einbehalten hat, als lediglich ihre 25 %ige Bearbeitungsgebühr und 10%ige Abgabe für kulturelle und soziale Zwecke.


Fall 2:
Ein ebenfalls im Hamburger Raum bekannter Rockinterpret konzertiert nach 20jähriger Profilaufbahn nur noch einige wenige Male in Hamburg und Umgebung und meldet bei der GEMA ein Eigenkonzert in einem bekannten Hamburger Großclub an (10,- € Eintritt, Saalgröße ca. 1300 m²). Auch er stellt auf diesem Konzertabend zum ersten Mal seine neue CD-Produktion vor und spielt am Gesamtkonzertabend ca. 30 Songs. Nach einiger Zeit erhält er von der GEMA eine Inkassorechnung über 572,70 € (ca. 1200,- DM) und das, obwohl er nachgewiesenermaßen auf diesem Konzertabend nur seine eigenen Werke vorgestellt hat. Murrend bezahlt er diesen hohen Betrag, hoffend, daß er zum Jahresende als Selbstaufführer diese Zahlung von der GEMA zurück erhält. Doch als er am Jahresende die detaillierte GEMA-Abrechnung erhält, fällt dieser Rockmusiker aus allen Wolken, denn die GEMA schüttet ihm tatsächlich ebenfalls nur 88,50 € aus, d.h. sie zieht von diesem Kollegen für seine selbst aufgeführten Songs den völlig indiskutablen Betrag von 484,20 € ab.


Fall 3:
Eine in Burgdorf bei Hannover wohnende Country-Band, die inzwischen aus lauter Veteranen besteht, will es noch einmal wissen: Sie veranstaltet ein Jubiliäumskonzert, um ihren immer noch großen Fankreisen zu zeigen, wie hervorragend sie trotz ihres Alters noch zusammen spielt. Die Musiker mieten sich das große örtliche Schützenhaus an (bis 2.000 m² Konzertfläche), und spielen ausschließlich ihre eigenen Songs. Die Gruppe erhält nach einiger Zeit von der GEMA eine Rechnung über 775,94 €, Nach Jahresabschluß zahlt die GEMA lediglich einen Ausschüttungsbetrag von ebenfalls 88,50 € aus. Hier behält die GEMA den ungewöhnlich hohen Betrag von 687,44 € ein, obwohl sie eigentlich nur ca. 271,57 € Bearbeitungsgebühr und Kulturprozente einbehalten dürfte.


Fall 4:
Grotesk fällt folgender uns im Deutschen Rock- & Pop Musikerverband geschilderter Fall aus:
Eine Popgruppe aus Dresden konzertiert in zehn verschiedenen Monaten in Sachsen auf sogenannten Ostalgie-Konzerten und stellt dort ebenfalls ausschließlich die Songs ihrer eigenen CD-Produktionen vor. (Pro Abend ebenfalls ca. 30 Songs). Das Resultat ist erschreckend: Die Band zahlt an die GEMA ein Inkasso von 229,26 € pro Konzert, für zehn Konzerte also 2.292,60 € und erhält davon insgesamt lediglich 265,80 € als Ausschüttung zurück. Die GEMA behält also einen Minusbetrag für die Urheber in Höhe von 2.026,80 € ein und zwar deshalb, weil diese Band als typische Ostalgie-Sachsenband ausschließlich in Sachsen und nicht etwa in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern zusätzlich auftritt .



Fall 5:
Hier der Fall eines in Deutschland durchaus bekannten Rockmusikers, der im Gleichklang zu seiner herbstlichen CD-Veröffentlichung in den Monaten Oktober und November 20 Tourneekonzerte durchführte (zehn verschiedene Bezirksdirektionen im Oktober, zehn verschiedene Bezirksdirektionen im November). Für jedes Konzert muß der Rockstar 572,70 € pro Konzert an die GEMA zahlen, da er für seine Konzerttournee mittelgroße Säle bis 1.200 m² beim Eintritt von 10,- € vorgesehen hatte. Für diese 20 Konzerte zahlte dieser Selbstaufführer seiner selbstkomponierten Songs insgesamt 11.454,- € an die GEMA. Als dann zum Jahresende die Abrechnung eintrifft, dachte er zuerst, daß es sich um einen Irrtum handeln würde. Er erhält tatsächlich sage und schreibe lediglich 709,02 € erstattet, was soviel heißt, daß für diesen Urheber ein Minusbetrag in Höhe von 10.744,80 € entstanden war, den die GEMA für sich kassiert.

Dem Aufsichtsrat und dem GEMA-Vorstand müssen diese hier geschilderten grotesken Zustände bekannt sein. Durch das neue von der GEMA ohne Beschluß der Mitgliederversammlung eingeführte PRO-Verfahren werden in Wahrheit Tausende von selbstaufführenden Musikgruppen und Interpreten aus allen stilistischen Bereichen in z.T. dramatisch überhöhter Weise zur Kasse gebeten, gleich ob Rock, Pop, Country, Folk, HipHop, Punk oder Hard & Heavy.

Wo aber bleiben diese unberechtigt kassierten fünf- bis sechsstelligen Millionenbeträge? Die Konstruktion des PRO-Verfahrens begünstigt vor allen Dingen die Songschreiber, deren Schlager und Evergreens immer mal wieder in den verschiedensten Bundesländern von irgendwelchen Tanz- oder Galabands, Hoteltrios oder Interpreten gespielt werden. Auf diese Schlagerkomponisten und Texter werden letztendlich diese Beträge via „Pro“-Verfahren umgeschichtet.

Und wenn jetzt jemand kommt und sagt, selbst Schuld: All diese in die Zehntausende gehenden und von der GEMA abkassierten Rock- und Popbands und Interpreten hätten ja eigentlich allesamt die Direktverrechnungen bei der GEMA beantragen können, dann sei diesen Personen gesagt, daß auf Grund der restriktiven Informationspolitik der GEMA und dem überaus komplizierten GEMA-Verteilungsplan die musikbegeisterten Jugendlichen in Deutschland – aber auch die älteren erfahrenen Musikerkollegen – in Wirklichkeit keine Chance haben eine gerechte Tantiemeausschüttung zu erhalten, weil sie von einer Direktverrechnung zum einen nichts wissen und zum anderen die Direktverrechnung in der Praxis nur unter eingeschränkten Vorraussetzungen und bürokratischem Mehraufwand erhältlich ist.

Schluß: Es drängt sich bei allen Beteiligten der Eindruck auf, daß die GEMA die Möglichkeit und die Voraussetzungen der „Direktverrechnung“, bei der die konzertierenden Künstler und Musikgruppen ca. 65% ihrer an die GEMA gezahlten Gelder bei der Jahresabrechnung zurückerhalten würden, vor den musikbegeisterten Jugendlichen in Deutschland geheimhalten, um eben ihre „Pro-Kasseneinnahmen“ zu vergrößern. Die GEMA muß sich an dieser Stelle die Frage gefallen lassen, warum sie in ihren Publikationen – in ihren Zeitschriften und Rundbriefen nicht regelmäßig auf die Möglichkeit der Direktverrechnung hinweist. Eine Veröffentlichung zu diesem Thema ist bisher in diesen Publikationen weitgehend unterlassen worden!
Der Bedingungsrahmen ist ohnehin erheblich: Ggf. Pauschalinkasso (keine Einzelverrechnung möglich), prozentuale Abwägung, Unterschriften aller Rechteinhaber, Antrag nur bis 3 Monate nach jeder Veranstaltung möglich usw. Je Antrag wäre folglich ein erheblicher Aufwand zu leisten. Muss die GEMA da nicht fürchten, dass also informierte Newcomer als Musikerautoren sich den Eintritt in die GEMA zehnmal überlegen werden? Oder dass gar Austritte von angeschlossenen GEMA-Mitgliedern zu erwarten wären?

Zum Schluß dieses Artikels soll ein Leserbrief eines Musikers die Situation aus der Praxis der Direktverrechnung verdeutlichen.

Zitat: „Mit der letzten Abrechnung (aus U/M/UD) habe ich einen Ausschüttungsbetrag in Höhe von 42,34 € für fünf Direktverrechnungen aus 2001 bekommen, das ist ein Ausschüttungsbetrag von 8,47 € pro Veranstaltung (davon zwei Großveranstaltungen ohne Eintritt). Für 1998 hatte ich trotz des schon an sich schlechten Pro-Verfahrens einen Ausschüttungsbetrag in Höhe von 69,39 DM pro Veranstaltung durchschnittlich erhalten.

Für 1999 hatte ich (wegen einiger Großveranstaltungen) im Pro-Verfahren sogar einen Ausschüttungsbetrag von durchschnittlich DM 137,09 pro Veranstaltung erhalten.

Es drängt sich also für mich der Verdacht auf, daß die Veranstalter, die wir im letzten Jahr für eine Direktverrechnung überzeugen konnten, sehr „bevorzugt“ von der GEMA behandelt werden. Vielleicht ist das der Weg der GEMA, die Komponisten und Texter, die ihre Werke live vortragen, vom Pfad der Direktverrechnung wieder abzubringen nach dem Motto „das lohnt sich ja eh nicht“.

Klaus N. (NRW)
 
@RandomRecords:

In dem von Dir geschilderten Fall geht es um Gema Mitglieder. Niemand wird gezwungen in die Gema einzutreten. Wenn es sich finanziell nicht lohnt in die Gema einzutreten, dann soll man es lassen. Ich sehe den Beitrag nicht als Beweis dafür an, dass die Gema Abzocker sind. Ganz im Gegenteil, denn wer schon einmal die Satzung der Gema gelesen hat, der findet dort im §2, Absatz 2 den Hinweis, dass die Gema treuhänderischer Verwaltung obliegt, und die Rechte des Künstlers verwertet, ohne einen eigenen Nutzen daraus zu ziehen.
 
Ein Bekannter von mir ist aus der GEMA ausgetreten und muß jetzt für seine eigenen Songs GEMA Gebühren zahlen. Also ich will mit der GEMA nichts zu tun haben. Ich finde schon allein die Unterteilung in E- und U-Musik ist eine Unverschämmtheit und diskriminierend. Die GEMA ist so eine typisch kapitalistische Institution. Die Kleinen werden unten gehalten und die Großen kriegen das Geld in den Arsch geschoben.
 
hallo? wo find ich nun den Artikel auf der gema page ?!?!
 

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