cartoons als musikvideo nutzen??

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bmaker

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Hallo freunde, ich wollte mich mal erkundigen, wie es rechtlich gesehen mit dem nutzen von alten filem/cartoons als musikvideo aussieht??

ist sowas hier erlaubt?:

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muss ich angst haben, dass wenn ich sowas auch mal mache, dass mir jemand auf die schliche kommt, und ich post bekomme???

vielen dank!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
muss ich angst haben, dass wenn ich sowas auch mal mache, dass mir jemand auf die schliche kommt,

Ob Du davor Angst haben musst, musst Du selbst wissen.

Ich gewinne immer wieder den Eindruck, dass tatsächlich die Angst vor Bestrafung der Grund für die Unterlassung solcher Vorhaben ist.

Reicht denn der Respekt vor dem Eigentum anderer oder noch eher die Solidarität mit Künstlern - also unseresgleichen! - nicht aus?

Traurig ...

Clemens
 
muss ich angst haben, dass wenn ich sowas auch mal mache, dass mir jemand auf die schliche kommt,

Ob Du davor Angst haben musst, musst Du selbst wissen.

Ich gewinne immer wieder den Eindruck, dass tatsächlich die Angst vor Bestrafung der Grund für die Unterlassung solcher Vorhaben ist.

Reicht denn der Respekt vor dem Eigentum anderer oder noch eher die Solidarität mit Künstlern - also unseresgleichen! - nicht aus?

Traurig ...

Clemens


1+ weise Erkenntnis.
 
Gemeinfreie Filme | CineDat

Weltweit einheitliche Regelungen gibt es allerdings nicht; es ist daher schwer zu beurteilen, in welcher Region welche Werke ab wann und für welchen Benutzerkreis gemeinfrei sind. Der lapidaren Behauptung, ein bestimmter Filme sei »Public Domain«, sollte nie ohne weitere Prüfung des Sachverhalts Glauben geschenkt werden: Möglicherweise bezieht sich der Schutzfristablauf nur auf den angloamerikanischen Raum. Grundsätzlich Vorsicht ist auch bei jeglichen Behauptungen, ein bestimmtes Werk sei durch Ablauf der Schutzfristen »gemeinfrei«: Möglicherweise gelten trotz abgelaufener Schutzfristen noch Leistungsschutzrechte oder Sonderregelungen durch internationale Urheberrechtsabkommen.
 
Gemeinfreie Filme | CineDat

Weltweit einheitliche Regelungen gibt es allerdings nicht; es ist daher schwer zu beurteilen, in welcher Region welche Werke ab wann und für welchen Benutzerkreis gemeinfrei sind. Der lapidaren Behauptung, ein bestimmter Filme sei »Public Domain«, sollte nie ohne weitere Prüfung des Sachverhalts Glauben geschenkt werden: Möglicherweise bezieht sich der Schutzfristablauf nur auf den angloamerikanischen Raum. Grundsätzlich Vorsicht ist auch bei jeglichen Behauptungen, ein bestimmtes Werk sei durch Ablauf der Schutzfristen »gemeinfrei«: Möglicherweise gelten trotz abgelaufener Schutzfristen noch Leistungsschutzrechte oder Sonderregelungen durch internationale Urheberrechtsabkommen.

Wirklich sicher sind nur selbst gespielte Werke von Leuten, die länger als 70 Jahre tot sind nach Noten, die am besten auch so alt wie möglich sind.

Was Filme(und Tonaufnahmen) angeht: würde ich nur anfassen, wenn es eine unzweideutige Freigabe auch für den deutschen Markt von den Inhabern der Leistungsschutzrechte gibt. Maximal nach Konsultation eines Anwalts, der sich auskennt. "Dafür wurde Rob Zombie / Cldmirror / DrDre etc auch noch nie verklagt." würde mir nicht als Beweis reichen ;-)

Und bei allem, was nur entfernt mit Disney zu tun hat, wäre ich extra-vorsichtig.

@clemensevil

je älter ein Werk, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass seine Rechte von irgendwelchen Konzernen verwertet werden, die in aller Regel den Künstlern so wenig wie nur irgend möglich abgeben. Sehr oft sind die Verwertungsrechte schon längst komplett abgegeben und man kann sicher sein, dass die Künstler nichts von dem sehen, was UMG, Sony oder Disney kassieren, wenn man ihre Bestände lizenziert.

Respekt bedeutet vor allem und erst einmal, dass man bei Derivaten nicht vergisst, die Namen der Originalautoren zu nennen.

apropos Kamu
@Kamu

wer hat eigentlich die hübsche kleine Animation gemacht, die Du als Avatar verwendest?
 
vielleicht wäre es bei begrenztem budget sinnvoll, sich mit leuten zusammen zu tun, die auf einer filmhochschule / filmakademie etc. studieren? (abschlussarbeit usw.)

(natürlich sollte dann auch der musiker auf einem gewissen stand sein, soll ja ein referenzobjekt für beide parteien sein...)

wäre doch ´ne alternative, man hätte a) was individuelles und b) keine urheberrechtlichen scherereien?
 
Respekt bedeutet vor allem und erst einmal, dass man bei Derivaten nicht vergisst, die Namen der Originalautoren zu nennen.

Damit hast Du auf jeden Fall recht.
Mir ging es aber weniger um eine respektvolle Handlungsweise sondern eher um das prinzipielle Vorhandensein von Respekt als Motivator für eine Handlungsweise.

Wenn - bei gleichem Handeln - das Handeln von Respekt anstatt von Angst vor Bestrafung gesteuert wäre, wäre das ein Schritt in Richtung Freiheit, der wesentlich höher einzuschätzen ist, als die Freiheit, die aus einer Abschaffung der Bestrafung resultiert.

Aber das ist vermutlich eine philosophische Träumerei ...

Clemens
 
Lustiger Zufall, dass ich exakt dieses Video vor ca. einem halben Jahr für einen Beitrag genutzt habe, den ich in diesem Forum hier vorgestellt habe (im Rahmen des 5. Remix Contest). Ich nehme an, auch Du hast das Video aus dem "Internet archive":

http://archive.org/details/The_Tuba_Tooter_1932

Aber dort sind doch die Nutzungsbedingungen genannt. Warum fragst Du dann hier?
 
http://archive.org/details/The_Tuba_Tooter_1932

Aber dort sind doch die Nutzungsbedingungen genannt. Warum fragst Du dann hier?

Weil sich die Angaben auf archive.org auf die Gesetzeslage in den USA beziehen und deshalb in DE nicht immer zutreffen müssen.


@clemens:

Wenn beim Umgang mit den Werken anderer in 99% aller Fälle Respekt herrschen würde, wäre das eine bessere Welt, da hast Du Recht.

Leider schafft viel Strafe immer viel Angst vor Strafe und das hat bei vielen dazu geführt, dass sie an Respekt gar nicht mehr denken, weil sie sich eigentlich nur darüber Gedanken machen, ob man sie "erwischen" könnte. Oft haben Leute zum Beispiel schon angst davor, einen Autor um Genehmigung zu bitten, weil sie keine "schlafenden Hunde" wecken wollen.
 

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