Gemeinfreie Filme | CineDat
Weltweit einheitliche Regelungen gibt es allerdings nicht; es ist daher schwer zu beurteilen, in welcher Region welche Werke ab wann und für welchen Benutzerkreis gemeinfrei sind. Der lapidaren Behauptung, ein bestimmter Filme sei »Public Domain«, sollte nie ohne weitere Prüfung des Sachverhalts Glauben geschenkt werden: Möglicherweise bezieht sich der Schutzfristablauf nur auf den angloamerikanischen Raum. Grundsätzlich Vorsicht ist auch bei jeglichen Behauptungen, ein bestimmtes Werk sei durch Ablauf der Schutzfristen »gemeinfrei«: Möglicherweise gelten trotz abgelaufener Schutzfristen noch Leistungsschutzrechte oder Sonderregelungen durch internationale Urheberrechtsabkommen.
Wirklich sicher sind nur selbst gespielte Werke von Leuten, die länger als 70 Jahre tot sind nach Noten, die am besten auch so alt wie möglich sind.
Was Filme(und Tonaufnahmen) angeht: würde ich nur anfassen, wenn es eine unzweideutige Freigabe auch für den deutschen Markt von den Inhabern der Leistungsschutzrechte gibt. Maximal nach Konsultation eines Anwalts, der sich auskennt. "Dafür wurde Rob Zombie / Cldmirror / DrDre etc auch noch nie verklagt." würde mir nicht als Beweis reichen
Und bei allem, was nur entfernt mit Disney zu tun hat, wäre ich extra-vorsichtig.
@clemensevil
je älter ein Werk, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass seine Rechte von irgendwelchen Konzernen verwertet werden, die in aller Regel den Künstlern so wenig wie nur irgend möglich abgeben. Sehr oft sind die Verwertungsrechte schon längst komplett abgegeben und man kann sicher sein, dass die Künstler nichts von dem sehen, was UMG, Sony oder Disney kassieren, wenn man ihre Bestände lizenziert.
Respekt bedeutet vor allem und erst einmal, dass man bei Derivaten nicht vergisst, die Namen der Originalautoren zu nennen.
apropos Kamu
@Kamu
wer hat eigentlich die hübsche kleine Animation gemacht, die Du als Avatar verwendest?