bin ich in meiner Wohnung zu laut?

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Hallo Gemeinde.

Ich habe zu hause im Schlafzimme ein kleines Recording- Studio eingerichtet.
Ich arbeite grundsätzlich mit Kopfhörer. Wenn ich aber meinen Gitarrenamp abnehme produziert der natürlich Sound und ist entsprechend laut. Außerdem nehme ich noch Saxophon auf.
Ich habe einen Obermieter der sich ständig darüber aufregt. Ein Eheparr, die sind Rentner. Ich muss dazusagen das ich die den ganzen Tag in Ruhe lasse. Ich bin von 07.00 Uhr bis 16.00 arbeiten. Wenn ich nach Hause komme spiele ich Saxophon oder nehm was auf. Vielleicht so ne halbe Stunde lang oder mal ne Stunde.

Meine Frage ist: können die mir was? Die Ruhezeiten halte ich strikt ein. (22.00 bis 06.00 Uhr)
Die drohen mir ständig "wenn sie nicht leise sind melden wir das Ihren Vermieter und Sie hören von unserem Anwalt!"

Auf einen Rechtsstreit will ich es nach Möglichkeit nicht ankommen lassen.
Ich wohne in der Innenstadt, d.h. hier ist es bedingt durch das Umfeld natürlich schon drch die Umgebungsgeräusche lauter als z.b. auf dem Land.

Ich wäre froh wenn Ihr mir die Rechtslage erläutern würdet. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
 
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, aber ich denke das jeder Büger das recht hat 1 bis 2 Stunden am Tag Musik zu machen. Egal ob Saxophon, Geige etc...
Da habe ich mal was im Fernsehen gesehen gehabt. Da war auch so ein Rechtstreit.

Ich denke die können dir gar nichts.
Aber am besten du informierst dich nochmal genauer.

Beste Grüße, Boris
 
Hallo Telefon,

hier ein Link:
Musizieren daheim

Gruß

edit: oje, das ist soo lahm, zitiere es daher:


Insbesondere die Ruhezeiten sind einzuhalten! Nachts von 22 bis 7 Uhr und in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr haben die Nachbarn ein Recht auf Ruhe. Näheres kann in der Hausordnung geregelt sein, die oft im gedruckten Mietvertrag enthalten ist.
Nur eins darf nicht drinstehen: dass der Mieter gar keine Musik in der Wohnung machen darf. Denn jeder hat das Recht, in seiner Wohnung zu musizieren – das gehört zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Was verhandelbar ist, das ist die tägliche Musizierdauer. Dauerbeschallung muss sich kein Nachbar gefallen lassen. Aber zwei Stunden am Tag darf der Musikus schon in die Tasten hauen, egal welche Stilrichtung er bevorzugt.
Nur in Ausnahmefällen darf die Spieldauer auf eine bis anderthalb Stunden beschränkt werden, zum Beispiel wenn ein Schlagzeug mit im Spiel ist.
---------------------------------------------
Dem Mieter ist es auch in einem hellhörigen Mietwohnhaus gestattet, unter Beachtung der täglichen und nächtlichen Ruhezeiten bis zu 90 Minuten pro Tag Klavier zu spielen, selbst wenn er etwa 30 Minuten hiervon auf tägliche Fingerübungen verwenden will.
(AG Frankfurt/M.,WuM 1997, 430)

Unter Einhaltung der Ruhezeiten gehört Klavierspiel bis zu 2 Stunden pro Tag zum vertragsgemäßen Gebrauch.
(AG Düsseldorf, DWW 1988, 357)

Es gehört bei Einhaltung der Ruhezeiten zum vertragsgemäßen Gebrauch der gemieteten Wohnung, etwa 1 1/2 bis 2 Stunden täglich zu musizieren.
(OLG Frankfurt/M.,WuM 1984, 303)

Nur in Ausnahmefällen (z.B. besonders geräuschintensive Instrumente, Hausmusik in Gruppen) ist eine weitere Reduzierung auf ca. 1 Stunde tägliches Musizieren zulässig.
(OLG Frankfurt/M., WuM 1984, 303)

Ein völliges Verbot, in der Mietwohnung zu musizieren, ist unwirksam. Allenfalls zu Beginn eines Mietverhältnisses ist eine entsprechende vertragliche Einzelabrede möglich.
(OLG München, WuM 1988, 299)

Der Mieter hat auch bei ausdrücklicher Gestattung der Musikausübung im Mietvertrag die üblichen Ruhezeiten einzuhalten.
(LG Frankfurt/M.,WuM 1990, 287)

Kann das Spielen eines Musikinstruments nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden (z.B. Akkordeon), muss es zeitlich auf etwa eineinhalb Stunden täglich unter Beachtung der üblichen Ruhezeiten begrenzt werden.
(LG Kleve, DWW 1992, 26)

Auch Übungszeiten eines Schlagzeugspielers müssen in zumutbarem Rahmen von anderen Bewohnern oder Nachbarn ertragen werden, sie sind aber streng zu begrenzen (45 min täglich im Sommerhalbjahr; 90 min pro Tag im Winterhalbjahr).
(LG Nürnberg-Fürth,WuM 1992, 253)
 
@donchris:

aha, ist nicht schlecht, sowas mal zu wissen, vielen Dank!

Grüße,

el_curtismo
 
Herzlichsten Dank!!!!!!!!

Damit sind alle Fragen beantwortet.
Die unmusikalische Zicke kriegt von mit jetzt das volle Saxophonbrett!!!!!

:-D

Danke nochmal
 
@Telefon:

Heißt das jetzt, täglich 30 min Etüden und 1 Std Free-Jazz?:D

@DonChris: Klasse Info, vielen Dank, sehr interessant!

Gruß Rainer
 
... jetzt habe ich auch nie mehr schlechtes Gewissen. Danke für die Info.

Gruß!
xd
 
Ich hab auch mal irgendwo einen ähnlichen Artikel wie den verlinkten da oben gelesen, wo von 2 Stunden die Rede war außer für Schlagzeug und Klarinette mit 1 Stunde täglich. Hat mich gewundert, dass das nicht auch für das Saxophon gelten soll.

Viel Spaß!

P.S: Haben die da oben auch etwas gegen Kinder? Da sollten die mal drüber nachdenken. Nachmittags ist auch eine hervorragende Zeit zum Spazierengehen, man muss sich nur absprechen ....
 
Hallo Telefon

Vielleicht solltest Du mit Deinem Nachbarn versuchen, im Guten zu reden. Weiß ihm höflich auf Deine Rechte hin, biete ihm aber an, die Spielzeiten mit ihnen abzustimmen. Dann können sie sich darauf einstellen und in der Zeit z.B. Spazieren gehen, Einkäufe erledigen oder selbst Krach machen.


Ich habe auch noch eine Frage:
Gilt die 2-Stunden-Regel auch für lautes Musikhören? Oder gilt hier prinzipiell Zimmerlautstärke?
 
Hallo,

nochmal zum Schlagzeug:
Musikalische Mieter dürfen grundsätzlich bis zu zwei Mal pro Woche für jeweils zwei Stunden Schlagzeug spielen und mit der eigenen Band in der Mietwohnung üben. Dies gilt sogar für Belästigungen in den frühen Abendstunden, sofern die Lärmbeeinträchtigung geringfügig ist.
So zumindest urteilten die Richter des Mainzer Landgerichts und wiesen die Klage eines Mannes ab, der seinem Nachbarn das Musizieren verbieten lassen wollte. Vor Gericht gab er an, er fühle sich in seinem Ruhebedürfnis gestört. Mag' sein, entschieden die Richter, das "nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis" gebiete es jedoch, dass Nachbarn unter gegenseitiger Rücksichtnahme ihren Interessen nachgehen - und demzufolge eben auch Musik machen - können.
Gilt die 2-Stunden-Regel auch für lautes Musikhören? Oder gilt hier prinzipiell Zimmerlautstärke?
Lärm in Mietwohnung
Zimmerlautstärke

Allgemein sollte Rücksicht auf seine Mitmieter genommen werden. Allzu oft entsteht Streit aus Kleinigkeiten, die man ohne großen Aufwand vermeiden kann. Wenn alle sich Mühe geben ihren Nächsten zu respektieren und auf seine Bedürfnisse (und dazu zählt auch eine ungestörte Nachtruhe) einzugehen kann man sich und anderen viel Ärger ersparen.
:)

Ohnehin empfiehlt es sich, bei Bezug einer Mietwohnung Mitglied im örtlichen
Mieterverein zu werden. Es wird eine Jahresgebühr fällig, im Gegenzug erhält
man kostenlose Rechtsberatung - mir hat das schon einiges an Ärger und Kosten erspart...

Gruß
DonChris
 

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