Beat-verkaufs Vertrag für die USA

  • Ersteller BigPunch
  • Erstellt am
@FLEKZZ
Ich hoffe mal für dich, dass das folgende Beatmaking Video nicht von dir ist. Denn der Beat, den du da auf dem Video fabriziert hast, ist net mal 5 Cent wert. Da würd net mal MC Hammer drauf abgehen und das mag was heissen. Ich sag dir net, dass du den Beat von Big Punch mögen musst, nur zeig ein bisschen respekt.

Und für diejenigen, die sich am Arsch lachen wollen, bitte sehr:
Ist zwar ca. 130 mb groß aber es lohnt sich auf jeden Fall

http://malefactor.org/beatmakingvideos/Flekzz.avi

Peace!!!!


Danke :D ich hatte dieses Video auch im Hinterkopf^^
 
Also ich finde den Beat auch nicht speziell, aber is schon gut.

Könnte das nicht eine Falle sein! Wenn das Sample von Kanye ist. Kanye ist auch Musiker und Produzent, vielleicht stammt es aus seiner Produktion.

Die möglichen Konsequenzen kannst du dir vorstellen.
 
Ja habe ich mir auch erst gedacht...aber erstens wird imer Vertrag stehen das der Künstler für die freikaufung des Samples zuständig ist...und der Rapper hat mir gesagt das in Amerika 4 sekunden samples erlaubt sind, was auch der Grund sei das es so viele machen würden. (Das kan ich aber nicht bestätigen, weis ich nur von ihm)



EDIT: und das er sich dafür interessiert um mich danach dran zu kriegen kann auch nicht sein...da wir schon einen Deal machen wollten bevor er bei Goodmusic war. Das zieht sich nämlich jetzt schon en viertel oder halbes Jahr hin...und kommt jetzt erst in die heiße Phase....außerdem is der Rapper ja auch ein Freund von meinem befreundeten DJ und gehört auch zu seiner Crew.
 
Und jetzt?

Ich hätte den Beat auch verkaufen können.

Aber Lexa lass ich auch so drauf rappen. biatcheZz

myspace.com/doppelzet
 
Freut mich.


Und jetzt nich wütend sein...
Wer is Lexa?
 
Moin.

Nur am Rande (ist für Dich ja jetzt unerheblich, wenn der Künstler das klärt!): Das mit den 4 Sekunden ist meines Wissens NICHT richtig.

Diese Gerüchte a la "Soundsoviel Sekunden samplen darf man", existieren in verschiedenen Versionen schon lange, aber in der Praxis geht es ja (auch in Amerika!) nicht um die Länge eines Samples, sondern um Prägnanz und Wiedererkennbarkeit ( "Schöpfungshöhe" ). Alles andere wäre ja auch irgendwie logisch nicht nachvollziehbar.


VG,

Tomstein.
 
Ja wie gesagt..ich weis es nicht leider....
Aber er hat gesagt in Amerika würde es gehn.
Vllt is es auch einfach so das es die Rapper in Amerika nich bockt wenn da zwei Sekunden ihrer Stimme auf dem BEat sind...aber ich weis es nicht.
 

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