Bearbeitung einer Komposition

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schigge1605

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Hallo,

ich habe eine Frage zur erforderlichen Schöpfungshöhe einer Bearbeitung einer Komposition.

Habt Ihr da schon Erfahrungen dazu gemacht?


Sachverhalt dazu ist:

Ich habe im Jahr 2012 einen Song geschrieben (Nur die Komposition ohne Text). Eine Band wollte im Jahr 2014 einen Text dazu verfassen und das Musikstück bearbeiten. Die Erlaubnis zur Bearbeitung und Veröffentlichung habe ich erteilt. (Ich war niemals Teil der Band)
Bei der Bearbeitung wurde das Intro sowie die Hälfte der zweiten Strophe herausgeschnitten. Des Weiteren wurde in den Strophen ein Effekt-Synthesizer (Robotter-ähnlich) hinzugefügt und das Schlagzeug in den Strophen spielt einen Tom-Beat anstat einen Hihat-Beat.

Rhytmus, Tempo, Aufbau, Gitarrenmeldien, Drumbeats im Refrain sowie die komplette Bridge sind eins zu eins von mir übernommen worden.

Nun behauptet die Musikgruppe, das Musikstück wäre 2014 gemeinsam komponiert worden und hatte mir einen Anteil von 6,25 Prozenz zugesprochen. Dagegen wollte ich vorgehen und die Veröffentlichung untersagen. (Ich bin der Meinung, das würde gegen den Grundsatz "Treu und Glauben" verstößen).

Der Anwalt der Band strebte ein Gerichtsverfahren an (während ich im Urlaub war). Das Gericht entschied, dass das Lied veröffentlicht werden darf (Urheberrechtliche Fragen wurden aber nicht geklärt) und ich bekam eine Rechnung von 2.700 Euro.

Die Band räumt gerade einen Preis nach dem anderen ab, spielt jedes Wochenende Konzerte und das Album hatte schon einige gute Kritiken bekommen. Nächster Punkt wäre, dass die Band nirgends meinen Namen als Urheber erwähnt.

Ich bin jetzt echt schwer verärgert und genau so schwer am Überlegen, ob sich ein Widerspruch gegen die Entscheidung lohnt. Komischerweise hatte der Anwalt einen Streitwert von 6000 Euro für das Musikstück festgelegt, da angeblich die drei Mitglieder der Band einen "Anspruch" von jeweils 2000 Euro an dem Musikstück hätten. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass auch DAS nicht rechtmäßig ist. Stelle sich mal einer vor, es wäre eine Bigband mit 15 Mitglieder gewesen :)

Da schreibt man einen Song, genehmigt die Bearbeitung, die Band macht sich damit nen guten Namen und der ursprüngliche Urheber wird als Dank gefi...... und muss blechen.

Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein...??
 
Klingt nicht toll. Ich kenne mich da nicht so aus (der User Earl Grey ist da glaub ich Spezialist), aber kannst du irgendwie nachweisen, dass du den Song 2012 komponiert hast? Gitb es Schriftverkehr zwischen dir und der Band?
 
Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein...??

Zuerst einmal: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ist nun mal leider so.

Da schreibt man einen Song, genehmigt die Bearbeitung, die Band macht sich damit nen guten Namen und der ursprüngliche Urheber wird als Dank gefi...... und muss blechen.

Wie ich deinem Beitrag oben entnehmen konnte, hast du der Band die Genehmigung zur Bearbeitung deiner Komposition erteilt, worauf diese dies auch in Anspruch nahm. Was genau steht denn in deiner Genehmigung? Anderweitig wurde von euch, so denke ich, nichts vereinbart, bzw. festgehalten, oder?
 
Wenn man es genau nimmt, haben sie nicht "förmlich" gefragt, sondern mir mitgeteilt, dass sie den Song aufnehmen und vorher vom Produzenten ummodeln lassen, sodass zum Schluss nur noch 10 Prozent von meiner ursprünglichen Komposition übrig bleiben würden. Ich habe dem so zugestimmt, weil es mir zu dem Zeitpunkt egal war. Nachdem ich denen schrieb, dass sie mir die fertige Version zukommen lassen sollen, dass ich der Version förmlich zustimmen kann, kam die Antwort: "Wir werden hier keine Zustimmung einholen, da wir diese nicht benötigen". Anschließend bekam ich eine völlig fiktive Berechnung, mit meinem Anteil von 6,25 Prozent an dem Musikstück. Aur Grund dieser Frechheit drohte ich rechtilche Schritte an und übersendete das Unterlassungsschreiben. Vereinbart wurde gar nichts.

Nachdem ich die finale Studioversion gehört habe, habe ich festgestellt, dass nicht nur (wie anfänglich angegeben) nur noch 10 Prozent von meiner Komposition übrig blieben, sonder eher 90 Prozent.

Was ich gerade noch gelesen habe ist, dass die Sängerin, die ja auch den Text geschrieben hat, nach Urteil vom LG Mannheim, Ansprüche von 50 Prozent an der Komposition hat, weil sie durch die Gesangsmeldodie erheblichen Beitrag zur Komposition beigetragen hat. Man man man. Wird ja immer schöner.

Ich kann durch die originale Pro Tools Datei, Screenshots, Chatverläufe mit anderen Musikern und Uploads in Clouddienste zweifelsfrei nachweisen, dass die Musik bereits 2012 von mir komponiert wurde.
 
Problem ist das folgende: Da nichts schriftlich vereinbart wurde, wodurch nachvollziehbar ist, dass du ihnen deine Komposition überlassen hast, statt nur daran mitzuwirken, bzw. wer genau welche Arbeit daran geleistet hat, du wahrscheinlich auch keine - zumindest rechtliche - Maßnahmen ergriffen hast, um dein Werk zu schützen, sieht es hier doch eher schlecht für dich aus. Sie jedoch haben bestimmt alle Maßnahmen ergriffen und dich sogar 'freiwillig' mit einer Beteiligung für deine Mitarbeit (an deren Werk und nicht als Miturheber) von 6,25 % bezahlt, da offensichtlich nichts anderes vereinbart wurde, was sie dementsprechend belegen und wodurch es für dich schwer sein dürfte, einer Beweispflicht nachzukommen, weil du auf den späteren Produktionsverlauf gering bis gar keinen Einfluss hattest.

Was ich gerade noch gelesen habe ist, dass die Sängerin, die ja auch den Text geschrieben hat, nach Urteil vom LG Mannheim, Ansprüche von 50 Prozent an der Komposition hat, weil sie durch die Gesangsmeldodie erheblichen Beitrag zur Komposition beigetragen hat. Man man man. Wird ja immer schöner.

Ist vom Gesetz her auch so, das der Komponist und Songwriter zu gleichermaßen Miturheber sind.
Mich würde aber an dieser Stelle mal interessieren, wer dann die anderen 50 % als Miturheber hat?

Edit: Ich würde an dieser Stelle noch empfehlen, auf alle Fälle einen Fachanwalt zu konsultieren, denn nur der kann, und vor allem darf, dir unter der Berücksichtigung deines gesamten Sachverhaltes dazu verbindliche und rechtliche Aussagen geben und, falls es sich lohnt, auch den Rechtsbeistand leisten.
 
Dass er der Komponist ist wird glaube ich hier niemand bestreiten (auch nicht die Band), daher sind dafür keine weiteren Beweise notwendig.

Strittig ist ja nur, wie stark bearbeitet wurde, bzw. ob es statt einer Bearbeitung eher eine "gemeinsame" Kompositionsleistung war. Und darüber müssten im Zweifelsfall Gutachter entscheiden.

Hast du (neben dem Untersagen der Veröffentlichung, was vllt nicht so zielführend war) einen Versuch unternommen zu verhandeln, also statt der 6,..% eine andere Aufteilung vorzuschlagen? Müsste man schauen wie sie reagieren. Evtl. kannst du 25% raushandeln und bist damit gut bedient. Wenn sie nicht kooperieren müsstest du überlegen ob du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.
 
Ich war bei einem Fachanwalt für Urheberrecht. Der hat mir geraten nichts zu machen, da die Erfolgsaussichten der Band eher als gering einzuschätzen wäre und es hier nicht um Millionenbeträge gehen würde. Der Aufwand würde sich nicht lohnen, sagte er. Ich habe ja auch nichts gemacht. Es war die Band, die Klage bezüglich der Veröffentlichung eingereicht hatte. Und jetzt muss ich die Rechnung bezahlen. Zuzüglich zu meinen Anwaltskosten.

Die übrigen 50 Prozent wurden nochmals aufgeteilt auf die drei Mitglieder der Band und mich. Deshalb diese 6,25 Prozent, weil die Band behauptet, die Komposition wäre gemeinsam 2014 geschrieben worden. Das ist aber nicht wahr und das kann ich beweisen.

Das Ganze läuft bereits seit Dezember 2014. Sämtliche Verhandlungsversuche hat die Band ignoriert, bzw. abgelehnt.
 
Dann hör auf dein Anwalt, der weiß schließlich auch am besten, was geht und was eben auch nicht.
 
Jeder Urheber hat in Deutschland das Recht auf Nennung seines Namens, wenn auch in der Praxis oft nur in "handelsüblicher Weise", aber egal.

Die Frage ist: Genießt deine Komposition urheberrechtlichen Schutz? Wenn sie nur aus einer Akkordfolge besteht, auf die die Band dann die Melodie geschrieben hat, genießt ihre Melodie urh. Schutz, deine Akkordfolge eher nicht.

Tut deine Komposition es doch, hast Du Anspruch darauf, dass deine Komposition nicht "entstellt" wird. Ab wann das der Fall ist, ist Auslegungssache. Also ob eine Kürzung wie in deinem Fall schon ausreicht, kann wohl nur ein Experte beurteilen.
 
Die übrigen 50 Prozent wurden nochmals aufgeteilt auf die drei Mitglieder der Band und mich. Deshalb diese 6,25 Prozent, weil die Band behauptet, die Komposition wäre gemeinsam 2014 geschrieben worden.

Und warum wurden diese übrigen 50 % dann nicht auch gleichermaßen untereinander aufgeteilt?
 
Ich war bei einem Fachanwalt für Urheberrecht. Der hat mir geraten nichts zu machen, da die Erfolgsaussichten der Band eher als gering einzuschätzen wäre und es hier nicht um Millionenbeträge gehen würde. Der Aufwand würde sich nicht lohnen, sagte er. Ich habe ja auch nichts gemacht. Es war die Band, die Klage bezüglich der Veröffentlichung eingereicht hatte. Und jetzt muss ich die Rechnung bezahlen. Zuzüglich zu meinen Anwaltskosten.

Aber du hast als erstes die Veröffentlichung verhindern wollen bzw. untersagt, hast du doch geschrieben? Das war vielleicht ein Fehler weil ein schlechter Einstieg für Verhandlungen im Guten.

Dass der Anwalt dir nun was zur Erfolgsaussicht der Band erzählt ist ja lustig. Der soll doch nur die rechtlichen Dinge klären, ob sich das lohnt musst du ja wohl einschätzen und entscheiden.
 
Ist zwar nicht das, was du hören willst, aber ich würde das an deiner Stelle als Erfahrung verbuchen, aus der man lernen kann und einen Haken dran machen. Ist billiger und gesünder.
 
So, hier erstmal noch schnell der Auszug aus dem Gesetztestext zu § 8 UrhG (Miturheber):

(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.

(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.

(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.

(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.

Demnach und nach der Aussage deines Anwaltes, der meinte, dass es sich nicht lohnen würde, bzw. er nicht darauf eingehen möchte, einen Rechtsstreit für dein Recht zu führen, würde ich dir also raten, der Band eine 'Verzichtserklärung der Miturheberschaft' gegen den Erlass ihrer Forderung (allerdings im vollen Umfang und ohne weitere Kosten), die sie gegen dich geltend gemacht haben, anzubieten.
Ich kenne keine genauen Zahlen, aber mit dem Verzicht auf die 6,25 % auf längere Sicht, werden sie sich, denke ich, ebenso gerne zufrieden geben, du bist hier fein aus der Sache raus und musst nicht noch weitere 'Schreckens-Erlebnisse' durchmachen. Nur die Anwaltskosten wirst am Ende natürlich selbst tragen müssen, sofern sie sich wenigstens hierauf einlassen würden, bzw. einlassen wollen. Hierfür müssten zudem auch sämtliche und bisherigen Beträge an diese zurückerstattet werden.
Eine weitere oder andere Möglichkeit für eine Verhandlung fällt mir dazu momentan leider nicht ein.
 
Mal abgesehen davon, dass es in diesem Thread nicht darum geht, habe ich bereits alles versucht, was Ihr mir geraten habt. Ich habe zunächst die Veröffentlichung erlaubt. Nachdem sie mich mit 6,25 Prozent abspeisen wollten (wie auch immer sie auf den Wert kommen) und behaupteten, der Song sei gemeinsam komponiert, habe ich wegen dieser Lüge und vor allem Frechtheit die Veröffentlichung untersagt. Im gleichen Zug habe ihnen jedoch den Kauf der Komposition, bzw. das Abtreten meiner Ansprüche bereits für eine Einmalzahlung von 500 Euro angeboten. Weitere Verhandlungen haben sie ignoriert und haben lieber ihrem Rechtsanwalt 1300 Euro gezahlt um mich so richtig fertig zu machen. Der hat dann einen Streitwert von 6.000 Euro angesetzt, sodass es vor dem Landgericht verhandelt wurde. Er meinte, der Streitwert setze sich zusammen aus dem wirtschaftlichen Interesse der Band (2.000 Euro) und da es drei Mitglieder sind, hat er 6.000 Euro angesetzt. Und in seiner Rechnung natürlich auch 800 Euro aufgeschlagen, da er drei Mandanten vertritt.
Bezüglich der Komposition. Sämtliche Melodien und Rhythmen sind von mir. Die Band hat nicht einen einzigen Ton dazu komponiert. Lediglich das Intro wurde entfernt und die Drums in den Strophen anderst gespielt.

Aus der Sache rauskommen ist jetzt nun nicht mehr möglich. Die Band verweigert mir einen Tonträger zu schicken, meinen Namen anzugeben und brach jeglichen Kontakt ab. Neue Verhandlungen anzusetzen, ohne Beteiligung eines Rechtsanwaltes, sind daher nicht mehr möglich.

Bezüglich der Höhe des Streitwertes habe ich Beschwerde eingelegt. Ob das was bringt, ist die andere Sache.
 
Im gleichen Zug habe ihnen jedoch den Kauf der Komposition, bzw. das Abtreten meiner Ansprüche bereits für eine Einmalzahlung von 500 Euro angeboten. Weitere Verhandlungen haben sie ignoriert und haben lieber ihrem Rechtsanwalt 1300 Euro gezahlt um mich so richtig fertig zu machen. Der hat dann einen Streitwert von 6.000 Euro angesetzt, sodass es vor dem Landgericht verhandelt wurde. Er meinte, der Streitwert setze sich zusammen aus dem wirtschaftlichen Interesse der Band (2.000 Euro) und da es drei Mitglieder sind, hat er 6.000 Euro angesetzt. Und in seiner Rechnung natürlich auch 800 Euro aufgeschlagen, da er drei Mandanten vertritt.

Wieso sollten sie dir auch 500 Euro zahlen, wenn sie sich im letztenendes sicher sind, das System gegen dich zu verwenden, wie du siehst, geht ihre Rechnung auf, sie investierten 1.300,00 Euro und holen insgesamt 6.000,00 Euro auf Rechtswegen zurück (Ihr Gewinn dabei 4.700,00 Euro) zusätzlich verdient deren Anwalt auch noch 800,00 Euro, wo du, als eigentlicher Urheber, als Leidtragender dar stehst, weil sie wussten, dass du dich nicht angemessen, sowie im vorneherein, abgesichert hast.

Und wenn dann alle Verhandlungen nicht zustande gekommen sind, weil nur sie nicht das Bedürfnis haben, sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen, und dein Anwalt, der Meinung ist, dass es sich nicht lohnt, deshalb rechtlichen Gegenmaßnahmen einzuleiten, bestärkt es sie doch nur und wird zunehmend dazu führen, dass sich in der Annahme, absolut im Recht zu sein, bestätigt fühlen.
Laut § 8 UrhG (4) kann ein Miturheber auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten, was ich hier vielleicht erstmal (unter Absprache mit einem anderen Anwalt) in Betracht ziehen würde und dann darüber hinaus nichts bezahlen, sprich einfach mal eine Verjährung anstreben, und nach dieser erneut die Verhandlungen aufnehmen, spätestens dann sollte und werden sie sich sicher auf einen Vergleich, oder dergleichen einlassen, weil ihnen andererseits die Hände gebunden sind, die Forderung weiterhin, und gerichtlich, gegen dich geltend zu machen, bzw. von dir einzufordern.

E: Um herauszufinden, wie das in deinem Fall realisierbar ist, erfragst du am besten beim Anwalt.
 
Du schreibst, Du könntest zweifelsfrei durch PT-Sessions etc. nachweisen, dass Du den Song komponiert hast. Warum rät dir dein Anwalt dann ab?
 
Du schreibst, Du könntest zweifelsfrei durch PT-Sessions etc. nachweisen, dass Du den Song komponiert hast. Warum rät dir dein Anwalt dann ab?

Ich war bei einem Fachanwalt für Urheberrecht. Der hat mir geraten nichts zu machen, da die Erfolgsaussichten der Band eher als gering einzuschätzen wäre und es hier nicht um Millionenbeträge gehen würde. Der Aufwand würde sich nicht lohnen, sagte er.
 
"Einfach mal nichts bezahlen" ??? Das erhalte ich als sehr schwierig. Schließlich gibt es ja bereits ein Urteil, nach welchem in "verurteilt" wurde und habe durch das Gericht die Rechnung zugeschickt bekommen. Die kann ich jetzt doch nicht einfach nicht bezahlen?!

Mal was anderes. Ich war niemals Teil dieser Band. Sie hatten mich immer als Bassist für Liveauftritte gebucht, jedoch nie bezahlt. Kann ich denen die Auftritte nachträglich in Rechnung stellen, und wer muss dann Beiträge an die Künstlersozialkasse bezahlen?

Ja, ich hab mich voll ausnutzen lassen :-/
 
Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein...??

Ich hab dir doch schon per PN geschrieben, dass Du bzw. Dein Anwalt gegen das Urteil vorgehen musst / muss. Auch hatte ich Dir geschrieben, dass es eine Einspruchsfrist für Versäumnisurteile gibt, die eingehalten werden muss.

Wenn Du nicht erreichbar bist und Deine Post nicht liest und auch nicht dafür sorgst, dass jemand sie für Dich liest, dann hast Du ganz einfach Pech gehabt. Dir wurde eine Klage zugestellt, Dir wurde Gelegenheit für eine Verteidigungsanzeige und Stellungnahme gegeben, Du hast nicht reagiert, nach mehreren Wochen wurde Dir ein Urteil zugestellt, aber das hast Du auch nicht mitbekommen. Bei einem Versäumnisurteil hättest Du weitere 2 Wochen Zeit für den Einspruch gehabt, auch die ist verronnen. Du hättest Dich im Klageverfahren selbst gegen die Behauptungen der Gegenseite zur Wehr setzen müssen. Der Richter kann seinem Urteil nur das zugrunde legen, was die Parteien vortragen und was ggf. bewiesen wird. Wenn eine Partei schweigt und nichts macht, dann kann der Richter nur das zugrundelegen, was die klagende Partei vorträgt. Das ist durchaus im Sinne des Gesetzes.

Weil Du den Rechtsstreit verpennt hast - sorry, aber ist nun mal so -, hast Du ein Urteil kassiert, in dem ein falscher Sachverhalt festgestellt wurde, musst die Verfahrenskosten berappen und kannst wahrscheinlich nicht mehr dagegen vorgehen, weil das Urteil wahrscheinlich schon längst rechtskräftig geworden ist.

Ich nehme an, Dein RA hat Dich lediglich beraten, aber wusst von dem Klageverfahren auch nichts, wenn Du nicht mal selber davon wusstest. Oder? Das würde aber auch nur die Frage des Regresses betreffen...

Was dieser Olaf noch für einen Sinn haben soll, außer mal Solidaritäts- und Beileidsbekundungen wegen der ungerechten Welt zu bekommen, erschließt sich mir irgendwie nicht... Sorge lieber dafür, dass Deine Post zukünftig auch gelesen wird, dann passiert sowas nicht wieder.
 
Das finde ich jetzt echt ein wenig unfair. Ich befand mich im Urlaub und habe meine Nachbarin beauftragt meinen Briefkasten zu leeren. Diese hat mir, leider zwei Tage zu spät, mitgeteilt, dass ich (sehr kurzfristig) geladen wurde. Was hätte ich also tun sollen? Sofort meinen Urlaub abbrechen und, womöglich noch in die Vergangenheit, zurück nach Deutschland zu fliegen? Da in dem Urteil stand, dass "der Widerspruch an keine Frist gebunden" ist, gehe ich auch davon aus, dass "der Widerspruch an keine Frist gebunden " ist. Mir wurde ferner die Möglichkeit gegeben, innerhalb 6 Monaten Beschwerde gegen den hohen Streitwert einzulegen, was ich auch getan habe. Des Weiteren habe ich die Frist zur Stellungnahme zur Rechnung eingehalten. Ebenfalls habe ich auch meinen Anwalt über den Verfahrensstand (aus dem Urlaub) informiert. Da ich mir als kleiner Musikschaffender eure überzogenen Rechtsanwaltsgehälter nicht leisten kann (1200 Euro für 3 Stunden Brief schreiben), schließe ich mit der Sache ab und lass ich mich jetzt einfach ausnehmen, wie es sich für einen kleinen Mann gehört. Aber ich lass mir nicht vorhalten, NICHTS getan zu haben. Bitte den Thread schließen, bzw. löschen. Nicht einer ist auf meine ursprüngliche Frage zu dem Thema eingegangen.
 

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