Yepp!
Seit dem 0101.1995 ist der Titelschutz nicht mehr in §16 UWG, sondern in § 5 Markenschutzgesetz geregelt.
Nach dieser obigen Bestimmung werden geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmensbezeichnung/Bandname, Werkstitel) geschützt.
Wie beim Urheberrecht bedarf es KEINER Registrierung!
Es gilt der Prioritätsgrundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt (oder malt) zuerst!
Maßgeblich ist also die erste öffentliche Benutzung des entsprechenden Titels in branchenüblicher Weise. So kann z.B. der Titelschutz durch eine sogenannte Titelschutzanzeige vorverlegt werden. Wer einen schutzfähigen Titel als erstes verwendet, hat gegen Nachahmer einen Unterlassungsanspruch, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Der Titelschutz endet, wenn der Berechtigte die Nutzung entgültig aufgbt, auf den Titelschutz verzichtet wird oder der Titel seine Unterscheidungskraft verliert.
Laut § 12 BGB ist der Eigen-Name grundsätzlich geschützt, ebenso auch der Künstlername. Darf sich also keener einfach Roy Black nennen, auch wenn Herr Höllerich nicht mehr unter uns weilt. Selbiges gilt für Bandnamen. Wird also nix mit "The Beatles".
Soviel von meiner Seite. Bei Unsicherheiten über die Legitimität Eures gewünschten Bandnamens hilft nur: recherchieren, recherchieren, recherchieren!
Beispiel: Wir wollten unsere aktuelle Combo eigentlich zuerst "Deep Thought" taufen. Unsere NAchforschungen ergaben aber, daß bereits eine deutsche Progressivrockband aus Ludwigsburg, glaub ich, unter diesem Namen im Jahre 2004 eine VÖ hatte und die Band existent ist. Also ham wir es gelassen.
ABER: Du kannst sehr wohl Deinen Bandnamen als "Marke" schützen lassen:
Ein Bandname wird als Namensgebung für eine Musikgruppe verwendet.
Ein allgemeiner Namensschutz ist schon aufgrund des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und aufgrund der Bestimmungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gegeben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich einen Namen als Marke schützen zu lassen. Dieser Schutz ist mit Kosten verbunden und führt zur Registrierung des Namens als Marke. Zuständig dafür ist das Patentamt. Eine weitere rechtliche, wenn auch nicht so effektive (und ebenfalls nicht ganz kostenlose) Möglichkeit ist die Hinterlegung des Bandnamens beim Notar.
Ihr solltet mit mindestens 300 - 500 EUR Kosten rechnen, könnte aber auch wesentlich mehr sein. Also: gut überlegen!
Adressen zum Thema:
http://www.dpma.de (Deutsches Patentamt)
http://www.markenschutz-info.de
Grüße
Marco