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Janos
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Hallo!
Die Situation ist folgende: Zusammen mit einem Freund habe ich für ein Theaterstück ein Kinderlied geschrieben, das dort als "Titelsong" aufgeführt wird. Da ich die Auftragsgeberin persönlich kenne (Familie), haben wir unkompliziert mündlich eine Vergütung für die Komposition ausgemacht.
Nun ist das Stück fertig und wir Komponisten stellen uns die Frage, was für Schritte wir unternehmen müssen, damit wir in Zeiten des Internets einfach nicht die Kontrolle über Verbreitung und Nutzung des Stücks verlieren.
1. Denkt ihr, es ist sinnvoll einen Vertrag zwischen Auftraggeber und Komponisten aufzusetzen, der regelt, dass der AG zwar das Recht hat, den Song zu spielen, aber wir weiterhin das Urheberrecht behalten? Wenn ja, wo finde ich soetwas außer für teures Geld beim Rechtsanwalt? Oder ist das sowieso klar, dass das Urheberrecht des Songs bei uns liegt, und im Grunde überflüssig.
1.1. Oder wäre es eventuell einfacher den Song gleich ganz zu verkaufen, also alle Rechte abzugeben, da ja vermutlich eh nicht weiter irgendwas damit passiert, außer, dass er für dieses Theaterstück verwendet wird?
2. Wenn wir beispielsweise die Möglichkeit von Earl Grey nutzen, unser Werk zu schützen, würde das ja noch längst nicht bedeutet, dass wir auch kontrollieren können, ob jemand anders dieses Stück benutzt und dass wir etwas dafür bekommen, richtig? Dafür wäre dann die Gema zuständig, d.h. wir müssten unser Lied dort anmelden und dann müsste aber auch unser AG Gebühren zahlen, oder kann man das durch den Vertrag zwischen AG und Komponist ausschließen?
3. Gibt es irgendetwas, was wir noch beachten müssen? Wir machen soetwas zum ersten Mal und sind uns insgesamt unsicher, wie man das richtig macht und weder übervorsichtig noch unvorsichtig vorgeht.
Sorry, das sind eine Menge fragen. Ich freue mich über jeden Tipp
Die Situation ist folgende: Zusammen mit einem Freund habe ich für ein Theaterstück ein Kinderlied geschrieben, das dort als "Titelsong" aufgeführt wird. Da ich die Auftragsgeberin persönlich kenne (Familie), haben wir unkompliziert mündlich eine Vergütung für die Komposition ausgemacht.
Nun ist das Stück fertig und wir Komponisten stellen uns die Frage, was für Schritte wir unternehmen müssen, damit wir in Zeiten des Internets einfach nicht die Kontrolle über Verbreitung und Nutzung des Stücks verlieren.
1. Denkt ihr, es ist sinnvoll einen Vertrag zwischen Auftraggeber und Komponisten aufzusetzen, der regelt, dass der AG zwar das Recht hat, den Song zu spielen, aber wir weiterhin das Urheberrecht behalten? Wenn ja, wo finde ich soetwas außer für teures Geld beim Rechtsanwalt? Oder ist das sowieso klar, dass das Urheberrecht des Songs bei uns liegt, und im Grunde überflüssig.
1.1. Oder wäre es eventuell einfacher den Song gleich ganz zu verkaufen, also alle Rechte abzugeben, da ja vermutlich eh nicht weiter irgendwas damit passiert, außer, dass er für dieses Theaterstück verwendet wird?
2. Wenn wir beispielsweise die Möglichkeit von Earl Grey nutzen, unser Werk zu schützen, würde das ja noch längst nicht bedeutet, dass wir auch kontrollieren können, ob jemand anders dieses Stück benutzt und dass wir etwas dafür bekommen, richtig? Dafür wäre dann die Gema zuständig, d.h. wir müssten unser Lied dort anmelden und dann müsste aber auch unser AG Gebühren zahlen, oder kann man das durch den Vertrag zwischen AG und Komponist ausschließen?
3. Gibt es irgendetwas, was wir noch beachten müssen? Wir machen soetwas zum ersten Mal und sind uns insgesamt unsicher, wie man das richtig macht und weder übervorsichtig noch unvorsichtig vorgeht.
Sorry, das sind eine Menge fragen. Ich freue mich über jeden Tipp