Audiodienstleistungen an Privatpersonen ausserhalb der EU

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Audiodienstleistungen an Privatpersonen ausserhalb der EU

Weiss jemand, wie das geregelt ist (Umsatzsteuer)?
Gibt es eine Nachweispflicht?

http://startklar.fortytools.com/index.php/2013/03/28/rechnungen-an-empfanger-im-ausland-stellen/

"Rechnungen an Privatpersonen oder Unternehmen im Nicht-EU-Ausland

Für alle Rechnungen ins Nicht-EU-Ausland, egal ob sie an Privatpersonen oder Unternehmen gestellt werden, gilt das Empfängerortprinzip. In den Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Es empfiehlt sich, der Rechnung einen Hinweis hinzuzufügen, beispielsweise “Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, da es sich um nicht im Inland steuerbare Leistungen handelt”."
 
Auslandsrechnungen können echt knifflig werden.

Im Zweifel sollte das der Steuerberater formell vorschreiben oder man frägt auch mal bei der IHK nach...

Wenn es in deinem Fall von dir als Firma an eine Privatperson im Ausland läuft, weiss ich nicht wie es mit der Mwst ist, denn die muss ja letztlich der Endverbraucher bezahlen.
In der Buchhaltung der Firmen läuft sie als Durchlaufposten durch und Firmen denken untereinander letztlich netto.

Wenn es nur mal eine kleine Dienstleistungsrechnung ist, die dir bei der Steuerprüfung krumm genommen wird, ist es eher harmlos, wenn auch unkorrekt.
 
Ah...

An Privatpersonen schreibst du die RE mit örtlicher Mwst. = 19%

sagt deine verlinkte Site.

Bei REs an Firmen musst du unbedingt die Steuernummern verifizieren und musst für eine Steuerprüfung den Verifizierungsvorgang schriftlich vom Amt bestätigen lassen.

Da bekommt man nach ein paar Tagen Post mit den bestätigten Steuernummern.
Das gehört hinterlegt, am besten im Kundenordner, wo dann die bestätigten Kunden hinterlegt sind oder so...
 
Nur der Ordnung halber hier der Link zur Recherche der ausländischen Ust IDs:

http://evatr.bff-online.de/eVatR/

Da kann man auch mal verzweifeln und das Amt darf nicht helfen.

Aber mit einem Dr.Watson Gemütsanteil kommt man zumeist durch.
Wenn man seine gesuchte Firma bestätigt bekommen hat muss man über die Site die "qualifizierte" Prüfung anstossen und man bekommt nach ein paar Tagen per Post die bestätigen Ust IDs aufgelistet.

Steuerprüfer zerlegen das gerne, wenn die schriftliche Amtsbestätigung nicht vorliegt und erkennen die Mwst.-Freiheit nicht an und man muss die Steuern nachträglich abführen.
Selbst wenn alles IO ist und die Auslandsfirma existiert, machen die das am Formfehler fest.#

Nun gut...
Genug gemeiert :)
 
privatperson EU: +19%
firma oder privatperson non-EU: 0%
firma EU mit VAT ID: 0%
 
das war bei mir auch eine komplizierte denksportaufgabe für meinen steuerberater

laut meinem steuerberater muss ich privatpersonen in der schweiz denen ich eine leistung (nicht lieferung) berechne also in meinem falle z.b. ein planungshonorar die 19% Ust berechnen. bzw das deutsche FA will von mir die umsatzsteuer einfach haben wenn ich kein B2B nachweisen kann.

der nachweis is recht kompliziert leider.
ich hatte noch keine prüfung aber wenn diese kommt könnte das für mich auch haarig werden denn ich müsste quasi meinem FA nachweisen dass der kunde ein in CH ein VSt-abzugsfähiger unternehmer ist. registereintrag oder sowas wäre da ein nachweis.
kann ich dies nicht kann es laut aussage meines steuerberaters passieren dass ich die Ust nachzahlen muss bei einer prüfung. 10 jahre haben sie ja zeit.

ich hab für mich eine liste gemacht.

Leistung:

BRD
B 2 B = mit 19% Ust
B 2 C = mit 19% Ust
B 2 K (Kleinunternehmerregelung bzw nicht VSt-abzugsfähige Gewerbetreibende) = mit 19% Ust

EU
B 2 B mit Ust-ID (Gewerbetreibender mit gültiger EU USt-ID) = ohne 19% USt (Reverse Charge)
B 2 B(&K) ohne Ust-ID = mit 19% USt
B 2 C = mit 19% USt

Schweiz u.ä.
B 2 B (nachweislich im Empfängerland VSt-abzugsfähiges Unternehmen) = ohne 19% USt
B 2 C(&K) o.g. Nachweis nicht möglich = mit 19% USt



Lieferung (Lieferadresse ist maßgebend nicht das Land der Rechnungsadresse)

BRD
B 2 B = mit 19% Ust
B 2 C(&K) = mit 19% Ust

EU
B 2 B mit Ust-ID (Gewerbetreibende mit gültiger EU-UStID) = ohne 19% USt (Reverse Charge)
B 2 B(C&K) ohne gültige UstID = mit 19% USt

Schweiz
B2B(C&K) = ohne 19% USt (gemäß § 4 Nr. 1 Buchstabe a i.V.m. § 6a UStG unverzollt und unversteuert.)


seit 2015 hat sich auch noch was geändert aber das betrifft eher onlinehändler die musikfiles ebooks softwaredownloads usw verkaufen. da mich das nicht betrifft (honorar) kann ich nix zu sagen. jedenfalls muss man dann sogar die Ust im land des käufers abführen. ganz verrückte kiste.
mixing recording mastering betrifft das wohl aber auch nicht auch wenn man da daten weg schickt. die leistung ist ja nicht die daten sondern die bearbeitung/verarbeitung what ever gewesen.
recht kompliziert.

steuern halt... würg
 
ein kompliziertes Thema anscheinend, danke fuer Eure Infos!

Ich dachte, es waere unter Umstaenden so einfach wie Karumba das schreibt. Vielleicht ist das ja auch so.

@Karumba, musstest Du jemals was nachweisen oder irgendwelche Formulare ausfuellen?

@Bender: Schweiz ist vielleicht ein Sonderfall und hat spezielle Regelungen mit der EU.

Nur der Ordnung halber hier der Link zur Recherche der ausländischen Ust IDs:

http://evatr.bff-online.de/eVatR/

Da kann man auch mal verzweifeln und das Amt darf nicht helfen.

Aber mit einem Dr.Watson Gemütsanteil kommt man zumeist durch.
Wenn man seine gesuchte Firma bestätigt bekommen hat muss man über die Site die "qualifizierte" Prüfung anstossen und man bekommt nach ein paar Tagen per Post die bestätigen Ust IDs aufgelistet.

Steuerprüfer zerlegen das gerne, wenn die schriftliche Amtsbestätigung nicht vorliegt und erkennen die Mwst.-Freiheit nicht an und man muss die Steuern nachträglich abführen.
Selbst wenn alles IO ist und die Auslandsfirma existiert, machen die das am Formfehler fest.#

Nun gut...
Genug gemeiert :)

bezieht das nicht eher auf Auslandsunternehmer? Als Privatmann braucht man ja keine UstID.
 
@Karumba, musstest Du jemals was nachweisen oder irgendwelche Formulare ausfuellen?
bei meinem dienstleistungsunternehmen (finemastering), nein.
bei warenlieferungen (suter/ohlhorst) sieht es wieder ganz anders aus, siehe benders post.
und bei verkauf von software ists seit anfang des jahres nochmals komplizierter (stichwort MOSS).
 
@Karumba, musstest Du jemals was nachweisen oder irgendwelche Formulare ausfuellen?
bei meinem dienstleistungsunternehmen (finemastering), nein.
bei warenlieferungen (suter/ohlhorst) sieht es wieder ganz anders aus, siehe benders post.
und bei verkauf von software ists seit anfang des jahres nochmals komplizierter (stichwort MOSS).
hab ich auch kürzlich erfahren
Der Verkauf von Software, die als Download angeboten wird, wird mit dem Satz besteuert der im Land des Kunden gültig ist. Dafür meldet man sich direkt im Land des Kunden beim Finanzamt an,
oder kann sich bei der Deutschen BundesBank registrieren um die Steuern aller Auslandsverkäufe von denen an die jeweiligen Länder verteilen zu lassen. In jedem Fall ist eine monatliche Steuererklärung nötig.

MOSS? Kate oder die Kommune in der norwegischen Fylke Østfold?
 

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