Audio Sample in MIDI konvertiert. Rechtsgrundlage?

  • Ersteller phreakbynature
  • Erstellt am
P

phreakbynature

Registriert
25.12.14
Beiträge
532
Reaktionen
23
Punkte
672
Moinsen, kurze Frage :

In Ableton habe ich ein Sample aus einem Orchester geladen und in die Melodie in MIDI Daten konvertiert. Anschließend habe ich einen eigenen Sound erstellt und das Sample in einer anderen Reihenfolge angeordnet. Also etwas zerhackt. Wie verhält es sich jetzt mit der Rechtsgrundlage? Darf ich das Sample weiterhin benutzen, bewege ich mich NOCH in einer Grauzone?

Würde den Song gerne veröffentlichen, ua bei iTunes.
 
Sorry, habe die Melodie in eine neue MIDI Spur konvertiert. So ist es richtig!
 
Aus welchem "Orchester geladen"?
 
Moin.
Du hast ein Sample verwendet und diesen nur ein wenig geschnitten und neu angeordnet. Jetzt ist es aber immer noch ein Originalsound vom genannten Komponist oder Interpreten. Nur nicht so leicht wieder zu erkennen.
Du hast somit Urheberrechte verletzt wenn du diesen Track veröffentlichst.
Nehmen wir an es merkt jemand und das ganze wird teuer für dich weil . . .
- du denn sound hochgeladen hast ( iTunes zieht sich da aus der Verantwortung). Du musst wissen was du hochladen wirst / willst.
- Es vielleicht durch die Bekanntheit des Titels die ganze Sache Gerichtlich geregelt wird.

Wenn du über einen Digitalen Vertrieb den Titel hochlaedst, (z.b. zu iTunes) dann kann der Vertrieb zwar ein Tack Down machen, aber sie können nicht versprechen wann der und ob der Track verschwindet.

- Der Take Down kostet dich auch Geld.

Benutze lieber Sample CD 's in diesem Fall. Z.b. Loopmasters bietet fast oder alles als Royality Free an.
 
Ach und nein es gibt da keine Grauzone.
Dies verhält sich nicht wie z.b. kinox.to.
 
Kann ja auch sein, dass das Sample aus einer Orchesterlibrary stammt (Glaube ich allerdings auch nicht). Deshalb meine Frage oben und dann wäre die Situation mEn entspannter.
 
@ saurus. Ja stimmt ich hätte warten können.
 
@ phreakbynature, wann hast du Schulaus ? Ich hätte jetzt gerne ne Antwort.

- Hoffentlich kannst du drüber lachen. -
 
Das Sample habe ich mal bei YouTube gefunden. Ist von einem Soundtrack. Okay, dann ist die Rechtsgrundlage klar. Danke
 
Du hast ein Sample verwendet und diesen nur ein wenig geschnitten und neu angeordnet. Jetzt ist es aber immer noch ein Originalsound vom genannten Komponist oder Interpreten

na eben nicht oder steh ich auf der Leitung.. der TE hat eine Mididatei aus Audio erstellt, kein Soundsample übernommen.. ändert die "Reihenfolge" (hab ich jetzt auch nicht ganz verstanden, vielleicht meint er die Töne) und verwendet einen anderen Sound. Das Ursprungssample kann er nicht benutzen; klar - aber der Rest ist dann auch nicht mehr wirklich das, was es mal war, oder?

Hier auch einige Infos zum Thema Samplen und allgemein e.t.c...

http://www.musotalk.de/video/rechtsanwalt-gunnar-berndorff-beantwortet-eure-fragen/
 
Genau. Also das ursprüngliche Sample (Cello) bestand aus vier Takten. Ich habe das Sample einfach geschnitten und die einzelnen Files neu angeordnet, sodass eine neue Melodie entstandenen ist.

In Ableton besteht ja die Möglichkeit ein Audiosample auf eine MIDI Spur zu konvertieren. Das habe ich auch getan.
Nun bestand die Melodie aus einem reinen Grundton und nicht mehr aus einem Cello.

Ich habe einen Brass Sound genommen und einfach auf die MIDI Spur gelegt. So entstand nun ein komplett anderes Instrument.

Ist es jetzt etwas verständlicher?
 
Eine Midi Datei ist nichts weiter als eine Daten-Datei in welcher gewisse Informationen gespeichert sich (Notenposition, Notenlänge, Velocity, Panning usw.) und um dann was hörbar zu machen, muss man einen Klangerzeuger damit ansteuern.

Der TE hat nun quasi die Daten der (originalen) Melodie vor sich und steuert damit einen Klangerzeuger an. Resultat ist zunächst, dass vielleicht die originale Melodie mit einer Gitarre gespielt wurde und er nutzt als Klangerzeuger vielleicht ein Piano. Die Melodie ist zunächst völlig identisch, also klaut er damit geistiges Eigentum nach dem Urhebergesetz.

Eine Midi Datei kann man natürlich nach Herzenslust umändern, bis das die originale Melodie nicht mehr erkannt wird und dann wäre es erlaubt, warum auch nicht.
Genießt das Original sowieso keinen Urheberschutz, wärs eh egal.

Edit: Also phreakbynature, wenn die Melodie nicht mehr dem Original entspricht, bzw. dieses Original nicht mehr erkannt werden kann, darfst du das machen.
 
Danke für die präzise Antwort.
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
10
Aufrufe
3K
Audix
A
RECORDING-Redaktion
    • Danke
  • Artikel
Antworten
6
Aufrufe
3K
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
5
Aufrufe
9K
YogiX
Y
RECORDING-Redaktion
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
3K
RECORDING-Redaktion
RECORDING-Redaktion
Can
Antworten
3
Aufrufe
3K
Ethersis
Ethersis

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben