Anteile statt Bezahlung für Studio/Produktion

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danielderdritte

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Hey Leute,

es geht um folgendes:
Ich möchte zusammen mit einem Sänger und Gitarristen seine eigenen Songs in meinem Studio aufnehmen und um ein paar weitere Instrumente ergänzen, so wie sie ihm gefallen. Mix und Master mache ich dann alleine.

Er bietet mir Anteile an seinen Songs statt einer direkten Bezahlung und ich glaube daran, dass seine Musik Anklang findet. Habt ihr damit Erfahrung? Gehen wir mal von 50/50 aus. Den Anteil von was genau können wir vereinbaren und wie setzt man das am besten um? Wie kann ich das auch noch in 10 Jahren, falls wir keinen Kontakt mehr haben sollten, überprüfen? Habt ihr Ideen? Ich bin etwas ratlos, würde es aber wirklich gerne machen.

Ich kann übrigens nicht als Mitkomponist auftauchen, da ich kein GEMA-Mitglied bin und auch keins werden möchte, weil ich meine eigene Musik gemafrei anbieten will.

Danke im Voraus, ich bin sehr gespannt, was ihr schreibt!
Liebe Grüße
Daniel
 
Lass dich einfach in Cash ordentlich und leistungsgerecht bezahlen. Alles andere ist Gemurkse. Der Schein in der Hand lacht.

dass seine Musik Anklang findet.

Weisst Du, wie "viel" Geld beim Streamen rumkommt? Also selbst wenn es halbwegs liefe, bleibt immer noch wenig hängen. Gigs gibt es im Moment nicht und ergo auch kein Merch.

Den Anteil von was genau können wir vereinbaren und wie setzt man das am besten um?

Naja, kann man im Rahmen der Vertragsfreiheit alles aushandeln. Man könnte sagen, die Hälfte von Erlösen aus Streaming, MP3 Verkauf, YT, SC (gibt's da überhaupt Kohle?), Gagen bei Konzerten, Merchandise, Lizenzen, usw. Dabei bist und bleibst Du aber immer darauf angewiesen, dass er überhaupt und korrekt abrechnet. Dazu kann man ihn vertraglich verpflichten aber bedrucktes Papier und die Realität sind 2 Welten.
 
Ich würde da auch die Finger von lassen. Im Kaufhaus gibts auch nichts auf so einer "Basis". Bin mal 2007 böse auf die Nase gefallen mit so einem "Deal". Hatte unzählige Stunden Aufnahmen erstellt, und kein einzigen Cent gesehen. Naja, war damals ein Anfängerfehler, den Du nicht unbedingt machen musst. Frag ihn was er Dir zahlen kann, und vereinbare dann eben dementsprechend Aufnahmestunden. Und wenn es nur für 4 Songs reicht, dann ist das eben so. Damit kann er ja dann ggf. schonmal weiterkommen.
 
Alternativ kann man auch ein Modell wählen, das sofort Cash plus nachlaufende Vergütung kombiniert. Aber nur mit "Erlösbeteiligung" würde ich nicht machen, mangels belastbare Erlöse.
 
Danke euch für die schnellen Antworten. Schön, wie belebt das Forum hier ist!
Schade! Hätte ja sein können, dass es da einen ganz offensichtlichen Weg gibt, an den ich nicht gedacht habe.
 
Alternativ kann man auch ein Modell wählen, das sofort Cash plus nachlaufende Vergütung kombiniert. Aber nur mit "Erlösbeteiligung" würde ich nicht machen, mangels belastbare Erlöse.

Irgendwie erinnert mich das an Helge Schneiders "Jazzclub", als Helge und die Band vom Jazzclub Betreiber ein Glas eingemachte Pflaumen statt Geld / Gage bekommen. Das ist so tragisch-komisch, und doch so real, einfach herrlich !
 
Naja, wenn es so ne Nummer wie Last Christmas wird, dann klingelt jedes Jahr die Kasse,
bis zum St Nimmerleinstag. :):cool:

Ich würde nicht drauf wetten, aber wer weiss...



Lass mal hören. :D
 
Zur Not gibt's via UrhG eine gesetzliche Anpassung / Nachvergütung - aber nur wenn (Mit-) Urheberschaft vorliegt. Und darüber kann man sich fürstlich streiten (wenn man das nicht je Song schriftlich fixiert).
 
Hmm... ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht so recht, wo das Problem liegt. Wenn du daran glaubst, dass seine Songs Anklang finden, musst du überlegen, ob dir das das Risiko wert ist. Umgekehrt hat er ja dasselbe Risiko.

Ein Label macht ja nichts anderes. Es trägt Kosten (du Arbeit) für etwas, von dem es sich verspricht, dass daraus Erlöse werden. Die Erlöse sichert sich das Label vertraglich ab.

Man könnte sich z.B. vorstellen, dass ihr schriftlich fixiert, dass die Urheberschaft euch beiden zu gleichen Teilen obliegt. Da du ja (so habe ich das verstanden) auch einige Instrumente einspielst, ließe sich das sogar in gewisser Weise argumentieren. Muss aber gar nicht. Wenn du ein von beiden Seiten unterschriebenes Stück Papier hast, wo draufsteht, dass ihr 50/50 für die Songs verantwortlich seid, dann ergibt sich damit auch in 10 Jahren noch ein Vergütungsanspruch für dich von der Gema.

Dass du nicht Mitglied der Gema bist, ist dabei dein Problem. Also, ich meine, ich kann das verstehen, aber es ist doch trotzdem für eure Zusammenarbeit unerheblich.

Eine andere Möglichkeit wäre aber eben auch einfach, dass die Urheberschaft beim echten Urheber verbleibt und du nur eine einfache Umsatzvergütung bekommst. Zur Sicherung deiner Ansprüche könntest du ja auch darauf bestehen, dass du selbst die Abrechnungen machst.
 
Reale Leistung gegen funktionierendes Geld.

End of story.
 
Ich würde das allein schon deshalb nicht machen, weil bei sowas der Aufwand gern ausufert, da die Zeit den Künstler ja erstmal nichts kostet. Kohle gegen Arbeit und Du brauchst Dich danach um nichts mehr kümmern... bei einem Label denke ich mal, daß die Abrechnung dann auch über das Label läuft und die so ggf. auch sicher an die Kohle kommen, falls ein Projekt was abwirft.
 
sagen wir mal so, wenn der Künstler Metal oder Schlager macht, wird er noch physische Tonträger verkaufen, wenn er die in Eigenregie vertickt, kann er daran Geld verdienen, und wenn er ein paar Tausend davon los wird, ist 50/50 schon ne Überlegung wert.

andererseits hast du ne feste Größe an erbrachter Leistung, Stundenaufwand x Stundensatz, kann man sich ausrechen, bleibt also die Frage: wie hoch ist der zu erwartende Erlös der Tonträger.

und vor allem: wer kann überprüfen, wie viele Tonträger überhaupt verkauft wurden?

ich würde mir die erbrachten Stunden vergüten lassen und gut ist, und wenn der besagte Künstler ne grosse Nummer ist, nen guten Stundensatz zuzüglich der kompositorischen Leistung.
 
Für dich interessant ist die GVL. Sobald über den Labelcode Einnahmen generiert werden (CD Verkauf, Streaming autorisiert durch das Label, ect), bekommst du einen Anteil. Wenn er die CDs schwarz verkauft, weiß die GVL allerdings auch nichts von den Einnahmen und du bekommst auch nix.

Für eine CD Produktion muss die Gema so oder so informiert werden. Wenn du Miturheber bist, sollte das bei der Gema angegeben werden; auch wenn du kein Mitglied bist. Ganz ohne Gema (und gvl) -Mitgliedschaft wird es allerdings fast unmöglich sein, dass die Musik im Radio gespielt wird, da die Sendeanstalten darüber ihre Abrechnungen machen.

Du kannst mit deinem Kumpel auch einfach aushandeln, dass er dir pro 10.000 Aufrufen 10€ überweist. Das ist einfacher zu kontrollieren als auf wahrheitsgemäße Kontoangaben deines Kumpels zu hoffen. Allerdings belasten solche unüblichen Verträge sehr gern die freundschaftliche Beziehung - besonders wenn sie nur mündlich bestehen. Ich rate davon ab.
 

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