AKM, Austromechana, LSG

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AndreasEsterl

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Hallo Leute!

Ich wende mich mal in erster Linie an die, die sich mit dem österreichischen Musikrecht auskennen.

Folgender Sachverhalt:

Ein Bekannter schreibt ein Kabarettprogramm und schreibt im Rahmen dieses Programmes einen Song. Diesen Song produziere ich als Playback für das Kabarettprogramm, erstelle sämtliche Programmings und spiele alle Gitarren ein. Jetzt könnte es sein, dass von diesem Kabarettprogramm eine DVD oder CD erstellt werden könnte und im Rahmen dieser Aufnahme könnte es vorkommen, dass man meine Produktion auch hört. Der Komponist selbst ist einer der Kabarettisten.

Jetzt lautet meine Frage: Wer von den oben genannten ist für mich zuständig?

AKM ist Zuständig für Komponisten bzw. öffentliche Aufführungen
Austromechana ist Zuständig für Komponisten bzw. CD- oder DVD-Vervielfältigung
LSG ist Zuständig für Produzenten und Studiomusiker allerdings nur für öffentliche Aufführungen via Radio oder TV.

Ich habe mit der LSG und mit der Austromechana telefoniert und von denen fühlte sich keiner zuständig für meinen oben beschriebenen Sachverhalt.

Also lautet jetzt meine weitere Frage...was kann/muss/soll ich tun um letztendlich zu Tantiemen zu kommen, sollte meine Produktion wirklich im Rahmen dieses Programmes veröffentlicht werden?

Vielen Dank!
Andi
 
Ja da bin ich als Salzburger auch sehr neugierig!
 

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