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gpa
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Liebes forum, ich hab mal ne rechtliche frage
Der name „XXX“ ist als wortmarke im musikbereich geschützt.
Ein anderer produzent nennt sich „XXX Beats“ und verschenkt quasie seine beats an jemanden. Der jemand benutz die beats für sein album welches er vermarkted. Der produzent bekommt nen anteil aus den verkäufen und der produzent „XXX beats“ ist auf dem cover aufgelistet. (es gibt keinen vertrag)
Der mit den markenrecht an „XXX“ sieht den namen „ XXX Beats“ auf dem cover…
Kann er schadensersatz verlangen oder geht das nicht weil „beats“ hinter dem namen XXX steht?
Falls ja? Würde es reichen wenn man sich dann einfach XXXBeats nennt? (also zusammengeschrieben)
Und falls ja? Wär trägt die kosten?
Der produzent oder der der die [g=420]cd[/g] vermarktet?
Danke im vorraus
Der name „XXX“ ist als wortmarke im musikbereich geschützt.
Ein anderer produzent nennt sich „XXX Beats“ und verschenkt quasie seine beats an jemanden. Der jemand benutz die beats für sein album welches er vermarkted. Der produzent bekommt nen anteil aus den verkäufen und der produzent „XXX beats“ ist auf dem cover aufgelistet. (es gibt keinen vertrag)
Der mit den markenrecht an „XXX“ sieht den namen „ XXX Beats“ auf dem cover…
Kann er schadensersatz verlangen oder geht das nicht weil „beats“ hinter dem namen XXX steht?
Falls ja? Würde es reichen wenn man sich dann einfach XXXBeats nennt? (also zusammengeschrieben)
Und falls ja? Wär trägt die kosten?
Der produzent oder der der die [g=420]cd[/g] vermarktet?
Danke im vorraus