ähnlicher name? klage? wer trägt die kosten?

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gpa

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Liebes forum, ich hab mal ne rechtliche frage

Der name „XXX“ ist als wortmarke im musikbereich geschützt.
Ein anderer produzent nennt sich „XXX Beats“ und verschenkt quasie seine beats an jemanden. Der jemand benutz die beats für sein album welches er vermarkted. Der produzent bekommt nen anteil aus den verkäufen und der produzent „XXX beats“ ist auf dem cover aufgelistet. (es gibt keinen vertrag)

Der mit den markenrecht an „XXX“ sieht den namen „ XXX Beats“ auf dem cover…
Kann er schadensersatz verlangen oder geht das nicht weil „beats“ hinter dem namen XXX steht?

Falls ja? Würde es reichen wenn man sich dann einfach XXXBeats nennt? (also zusammengeschrieben)

Und falls ja? Wär trägt die kosten?
Der produzent oder der der die [g=420]cd[/g] vermarktet?

Danke im vorraus
 
Hallo,

die Fragen lassen sich bei dieser Sachverhaltsdarstellung nicht beantworten. So kommt es z. B. entscheidend darauf an, wie die Marke genau lautet, weil sich nur dann das Bestehen einer Verwechslungsgefahr beurteilen lässt.

Je nach Ergebnis der Prüfung könnten ggf. Unterlassungsansprüche seitens des Markeninhabers in Betracht kommen. Theoretisch auch Schadensersatzansprüche, allerdings dürfte die Bestimmung der Höhe auf praktische Schwierigkeiten stoßen, weil die Verwendung der Marke für den Vertrieb der Beats kaum relevant gewesen sein dürfte. Auch eine Berechnung als prozentualer Teil des erzielten Umsatzes führt hier nicht weiter, weil ja offenbar kein Umsatz erzielt wurde.

Kommt man in einer solchen Konstellation zum Ergebnis, dass eine Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, würde ich letztlich lediglich die Unterlassungsansprüche geltend machen.

tomaxx
 

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