Adresswechsel und Gläubiger

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Mike3000

Mike3000

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Hallo,

da ich weiß, dass hier sehr viele juristisch bewandte User unterwegs sind, meine ganz einfache Frage:

Muss ich jedem Gläubiger einen Adresswechsel mitteilen?

Der Hintergrund bei der Sache ist der folgende: ich habe Post von einem Inkasso-Institut bekommen mit der eine Forderung aus (wahrscheinlich) 2009 eingetrieben werden soll. Der Gläubiger wird genannt (da war ich auch Kunde), jedoch keine Rechnungsnummer o.ä.

Aller Wahrscheinlichkeit nach hat mich nie eine Rechnung oder Mahnung erreicht weil ich umgezogen bin. Ich hatte einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gestellt (der auch super funktionierte).

Der Gläubiger versandte seine Post allerdings über einen privaten Briefzusteller, der von diesem Nachsendeauftrag nichts wusste.

Mein Name war natürlich nicht mehr auf dem Briefkasten, keine Ahnung was die mit den Briefen gemacht haben. Evtl haben sie die einfach unter die Fußmatte gelegt und auf das beste gehofft...

Es geht nicht um einen großen Geldbetrag, aber ich halte es einfach für ärgerlich dass sich der Rechnungsbetrag (den ich ja überhaupt nicht weiß) inzwischen evtl verdreifacht hat während ich ihn jederzeit hätte begleichen können...:wtf:

Gruß,



Mike
 
Ich finde das mindestens komisch, wenn ich eine Mahnung nicht bekomme, kann man mir daraus keinen Strick drehen, nicht ohne Grund gibt es dafür Mahnbescheide mit Rückbrief.

Wenn du nichts unterschrieben hast, also kein Postbote oder Gerichtsvollzieher dir etwas überreicht hat, kannst du alles abstreiten was weitere Forderungen nach sich zieht, das ändert nix an der Grundforderung, aber eben an den Folgekosten..

das ist mein Rechtsverständnis, wenn ich damit falsch liege, was mich nicht mehr wirklich verwundern würde, her mit den Berichtigungen. :)
 
Wir sind noch nicht beim Mahnbescheid. Es ist bisher alles außergerichtlich.

Aber leider liefen über fast 3 Jahre Verzugszinsen und nun die dämliche Gebühr dieses Inkassos (wie hoch beide Beträge sind, ist auf dem Brief nicht ausgewiesen)!

Interessant wäre noch die Frage der Verjährung. Ich müsste noch mal im BGB nachschauen wie sich die genau berrechnet.

Aber es ist für ein Unternehmen mit mehreren tausend Kunden schon lächerlich, dass es weder die Zusendung der Rechnung bzw Mahnung, noch die Eintreibung der Forderung auf die Reihe kriegt ;-)
 
Muss ich jedem Gläubiger einen Adresswechsel mitteilen?

Deine Pflicht hast Du schon mit Deinem Nachsendeauftrag erfüllt.
Generell wird alles was der Postbote unter Deiner "alten Adresse" nicht zustellen konnte
an den Versender zurückgeschickt. Dieser versendet daraufhin erneut an die neue Adresse.
Und zwar alles. D.h. Du bekommst sogar Deine abonierte "frische" Tageszeitung von letzter Woche.

Ich sage Dir mal eins,

- Rechnungsstellung im Jahr 2009
- Keine Rechnungsnummer!
- keine detaillierte Kostenaufstellung!

Inkasso ?

Die haben mal überhaupt nicht zu melden !
Das sind lediglich gewerbetreibende Geldeintreibe-Unternehmen die mit viel Tamtam
auch "Unschuldige" unter Druck setzten mit Floskeln wie "Andernfalls sehen wir uns gezwungen die SCHUFA darüber zu informieren".


Woher ich das weiß ?
Ganz einfach: Etwa zwei Kilometer entfernt von mir befindet sich eine der bekanntesten und größten
gewerbsmäßigen Abzockerzentralen die schon mehrfach in den Medien im Fokus stand. =>Akte, Frontal 21.

Borsigstraße in Rodgau Nieder-Roden

Auch die Kripo war schon dort und hat den Laden hochgenommen.
Scheinbar erfolglos - Es gab zwar Urteile und Geldstrafen.
Und was hat es gebracht - Null.
Das Ding läuft heute ganz normal weiter. Täglich werden 10.000 Mahnungen in unserer Postfiliale über kleine Beträge an sämtliche Personen verschickt. Die meisten bezahlen - Aus Angst.

Völlig unverständlich. Unbehelligt können solche Verbrecher sofort ein neues Unternehmen gründen und da weiter machen wo sie aufgehört haben. Unser einer bekommt Berufsverbot und setzt nie wieder einen Fuß vor den anderen.

Die haben sich da eine regelrechte Festung aufgebaut mit einem meterhohen Zaun.
Klar - denn es waren schon einige Leute vor Ort die den Jungs da mal gehörig auf die Fresse hauen wollten. Sogar die "Gorillas" liefern die Postkörbe höchstpersönlich hier bei uns ab.

Wo ist da unsere Justiz ?

Auch ich hatte schon Post von denen.
Vertrag, am Telefon ?
Was ?
Wann ?

Habe ich niemals abgeschlossen - Ich nehme an keinen Gewinnspielen teil.
Die können mich mal am #### lecken.
Die Schreiben in den Schrank wandern lassen und fertig.
Gerichtlicher Mahnbescheid ? Fehlanzeige !

Können die gerne probieren.
Ich lach' mit hier einen in Fäustchen.

Solange der nicht bei Dir reinflattert - Entspann Dich Mann :)
 
Ich hatte ja wirklich einen schriftlichen Vertrag.

Was das ganze einfach ärgerllich macht (ich habe eben schon wieder telefoniert): da wurde wohl vom Gläubiger geschlampt, und das Inkasso hat auf Zeit gespielt, um Gebühren Zinsen etc zu kassieren.

Die Rechnung aus 2009 würde Ende dieses Jahres verjähren, wenn ich das noch richtig im Kopf habe. Leider stellt das Inkasso nun eine Forderung an mich und kann wieder 3 Jahre Verjährungsfrist "in Anspruch" nehmen.

Wie gesagt: der Betrag wird mich nicht in die Armut stürzen, aber es ist einfach unheimlich ärgerlich!
 
Boah, es geht noch weiter: angeblich hätte sich eine Schuldnerberatung meiness Falles angenommen - ich habe mich in meinem ganzen Leben noch NIE an eine Schuldnerberatung gewandt!
 
Und es wird noch lustiger: das Inkasso hat ihren Brief an 2 (!) Personen verschickt! ... so nach dem Motto "Einer wird schon zahlen", im Idealfall "beide" GRRRR
 
Geh zur Verbraucherzentrale, oder Schuldnerberatung, guter Tipp :)

Du kannst das aussitzen, aber du verlierst Nerven dabei, und die Geldeintreiber spielen ihr Spiel meisterhaft, die wissen wie man Typen weich kocht, Recht oder Unrecht spielen da keine Rolle, verlass dich nicht auf dein Gemüt :)
 
Moin

Ich habe mal gehört, dass man auf diese ominösen Inkassoschreiben gar nicht reagieren soll. Erst dann, wenn man daraus eine titulierte Forderung wird, dann legt man formal beim Amtsgericht Widerspruch ein. Die Firma muß sich dann überlegen, ob sie den Betrag gerichtlich eintreiben möchte. Dazu muß sie auch Beweise (Rechnungsnummer, Nutzungsdaten) vorlegen, weswegen viele dieser Firmen niemals vor Gericht ziehen, sondern lediglich mit der Drohkulisse arbeiten.

lg
bird
 
ANWALT!!!!

Meine Freundin hatte vor kurzem was ähnliches - ein Kumpel von mir ist bei der Staatsanwaltschaft und der meinte es macht auf jeden Fall Sinn einen Anwalt zu nehmen, alleine schon wenn du irgendwelche Fristen nicht beachtest, kann das nachher in die Hose gehen....
 
+1

(Ich hab keine Ahnung, vermute aber, dass du die unstrittige Forderung (also den eigentlichen Rechnungsbetrag) sehr zügig bezahlen solltest ... )
 
Ich hab keine Ahnung, vermute aber, dass du die unstrittige Forderung (also den eigentlichen Rechnungsbetrag) sehr zügig bezahlen solltest ... )
... nicht unbedingt (deshalb ja auch das mit dem Anwalt)... wenn du bezahlst, ist das quasi wie eine Anerkennung der Forderung - dann kannst du auch später nicht mehr so einfach was dran rütteln...

Wie gesagt, ich würde hier wirklich nen Anwalt holen - hier wird dir keiner ne verbindliche Aussage machen können....
 
Die Forderung des Unternehmens werde ich nicht bestreiten (wenn ich von denen eine Rechnung ERHALTE) ... wahrscheinlich wurde meine Post die ganze Zeit an ein armes Schwein (sorry für den Ausdruck) gesandt, der einen ähnlichen Namen hat., und evtl schon bezahlt hat, weil er den Überblick verloren hat ...

..na dann wird es ja Zeit das Geld noch ein mal beim wirklichen Schuldner einzutreiben, natürlich auch mit den entsprechenden Gebühren.

Ganz toll ist dann natürlich wenn sie meine Daten dann auch an die Schufa gegeben haben.
 
ich versuche es mal: mit meinen juristischen kenntnissen bin ich darauf gekommen, dass es hie rum den zugang der willenserklärung deines verkäufers geht, etwas von dir zu wollen (geld ...) fraglich ist also, ob der brief dir im rechtssinne zugegangen ist (praktisch ja nicht) -> lies dies mal:

http://de.wikibooks.org/wiki/Examen...iner_Teil:_Willenserklärung_und_Willensmängel

(zitat: "unter gewöhnlichen Umständen" -> "Umzug und Urlaub liegen im Risikobereich des Empfängers, er kann sich nicht darauf berufen, dass er umgezogen ist oder im Urlaub war, wenn die Willenserklärung am vorherigen Wohnort oder während der Abwesenheit ankommt und er sie nicht entgegennehmen konnte.")

entweder reicht dir die antwort, die unter "unter gewöhnlichen Umständen" zu finden ist, oder du könntest über einen BGB kommentar weiterkommen, indem du dort einfach nach zugang bzw § 130 Abs. 1 BGB nachschaust.

achtung und hier noch was interessantes: (zitat aus http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...g4DwAw&usg=AFQjCNGImKMVqFeTm0rWv1zPmNiM_Q6J5w)

6. Zugangsvereitelung
Nicht immer verläuft der Zugang von Willenserklärungen unproblematisch. Insbesondere kann es vorkommen, dass der Adressat der Willenserklärung kein Interesse daran hat, diese tatsächlich zugehen zu lassen. Beispiel hierfür ist der Arbeitnehmer oder Mieter, der Kenntnis von seiner bevorstehenden Kündigung hat und diese verhindern möchte.
Eine Zugangsvereitelung kann fahrlässig (z.B. Umzug ohne Nachsendeauftrag) oder arglistig (z.B. grundlose Annahmeverweigerung eines Einschreibens) erfolgen.
Insgesamt ist eine Zugangsvereitelung nur dann denkbar, wenn für den Empfänger die „Obliegenheit“ besteht, Vorkehrungen für einen rechtzeitigen Zugang zu treffen. In diesem Fall muss er alles ihm zumutbare tun, damit die Willenserklärung in seinen Machtbereich gelangt.
Eine „Obliegenheit“ entsteht jedoch nicht automatisch, sondern nur wenn besondere Umstände hinzutreten (z.B. wenn der Empfänger mit dem Eingang einer entsprechenden Erklärung rechnen musste oder Geschäftsmann ist).

folge: ist bei dir wahrscheinlich ein grenzfall und du musst überlegen, ob du bock auch stress, anwalt ... hast ;-)

ich hoffe ich konnte helfen.
 
Ich würde auch noch nichts unternehmen und schon gar nicht jetzt schon einen Anwalt beauftragen. Bird hat das oben schon richtig erklärt. Warte bis und ob überhaupt ein gerichtlicher Mahnbescheid ergeht! Erst dann brauchst Du aktiv werden! Wenn das nur diese Abzock-Eintreiber sind, wird es aber sehr wahrscheinlich erst gar keinen gerichtlichen Mahnbescheid geben.
 
nur mal so nebenbei: anwälte sind teuer und es ist hier nicht sicher, dass du 100 %ig gewinnst. also für den fall, dass du einen mahnbescheid bekommst, würde ich das in meine überlegung mit einbeziehen. es sei denn du hast eine rechtsschutzversicherung, die das abdeckt. soweit ich weiß wird bei einem teilsieg auch nur ein teil der kosten von der gegenseite übernommen.
(http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT0.html)
 
Hallo Mike,

rein rechtlich dürfen Inkasso Büros dich nicht zur Zahlung nötigen. Sie sind in der Regel überteuert, heißt verlangen unverschämt hohe Gebühren.

Wenn es zum Mahnbescheid kommt, wirst du immer Post von einem Anwalt bekommen die aber auch die Gebühren der Inkasso Büros einfordern. Diesen könntest Du dann im Mahnbescheid widersprechen. So was ähnliches ist mir auch schon passiert und die Inkassokosten habe ich so wegbekommen.

Wichtig ist, sich darum kümmern.

Viele Grüße
Reiner
 
Hallo Mike,

noch was, die Inkassofirmen arbeiten oft mit Anwälten zusammen die oft auch nicht koscher sind. Kennen wir alle von den Musik Abmahnungen. Die User hier haben recht. Erst mal keinen Anwalt. Warten bis der Mahnbescheid kommt und den dann innerhalb der Widerspruchsfrist widersprechen. ( 14 Tage ). Oft sind es nur Drohungen die von denen kommen. Ich habe in einem Ordner Post von so einer Ganovenfirma. Kommt alle halbe Jahre Post mit Drohungen. .... Seit fast 10 Jahren .... Regelmäßig....

Viele Grüße
Reiner
 
Mensch, hier passiert ja plötzlich viel. Ich komme mit dem Lesen gar nicht hinterher ...

Um euch in über den Stand der Dinge in Kenntnis zu setzen: ich habe dem Inkasso-Unternehmen einen Brief geschrieben, in dem ich eine genaue Auflistung der Zinsen und Gebühren einfordere (davon habe ich auch eine Kopie hier zu Hause (sogar von dem Briefumschlag (und habe sogar da noch angerufen, dass sie sich bei mir melden sollen falls in der nächsten Woche kein Brief kommt ))) .

...es ist eigentlich eine Forderung die man mit Tellerwaschen begleichen könnte, aber spricht man mit den Angestellten dieses Inkasso-Unternehmens tun die so als hättest du Millionen hinterzogen ...
 

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