Absamplen von Hard&Soft Synths (Urheberrecht)

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rmtek

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hallo ertsmal!

ich habe vor einiges von meinen Hard&Soft Synths abzusamplen (multisamples erstellen) und sie online zur verfügung zu stellen (for free). dazu gehören einige hardware synths und mehrer [g=77]vst[/g] synths.

wier sieht es da mit dem Urheberrecht aus?
darf man das oder nicht?

bin schon lange auf der suche nach einer eindeutigen antwort.

vielen dank für eure hilfe!

grüsse,
r.
 
Zumindest von einem z3ta+ -User habe ich einmal vernommen, dass es laut Lizenz nicht gestattet ist, Samples in Form von - wie auch immer - selbst erstellten Sample-CDs mit Samples von eben jenem Synth zu verkaufen.

lG, triumv
 
Die Antwort interessiert mich auch.

Was Software-Synths angeht, ist die zugehörige Lizenzvereinbarung sicherlich die richtige Grundlage für die Beurteilung. Ich vermute mal, dass da ausdrücklich drinsteht, dass man die Sounds natürlich für eigene musikstücke verwenden darf, aber die Sounds als solche nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen und verteilen darf.

Bei Hardware-Synths habe ich nicht mal ne Vermutung.

Gruß Rainer
 
hallo,

mögliche gratwanderung:

aus meiner sicht sollte man keine "werks-presents" absamplen sondern nur solche die man selbst am gerät erstellt hat. bei deren namentlichen benennung sollte man aber keine infos zu dem verwendeten geräten anführen. denn wer kann nachträglich sagen zb. nachweisen das dieses abgesamplete file genau aus dem oder dem oder dem gerät kommt?

grüsse,
r.
 
ein paar überlegungen in einer nussschale:

- urheberrechtlich betrifft das die frage, ob ein sound selbst ein geschütztes werk sein kann. ein werk ist eine persönliche geistige schöpfung. das setzt eine gewisse formgebung, eine gestaltung voraus.

ein [g=365]synthesizer[/g] sound ist eher ein baustein für ein werk. (anders übrigens als von cds gesamplete klänge, da kann das leistungsschutzrecht des tonträgerherstellers betroffen sein.) urheberrechtlicher schutz also eher: nein- ein synth-hersteller würde das vermutlich anders sehen.

- wenn man nun eine ganzes set von patches oder sounds samplet und verkauft, könnte das allerdings unlauterer wettbewerb sein.

-wenn das EULA sagt, man dürfe keine sounds samplen, heißt das noch lange nicht, dass das auch gilt. damit das EULA als ganzes überhaupt gilt, muss der käufer gelegenheit haben, es VOR dem kauf lesen zu können. daran wirds bei hardware synths schon scheitern, ebenso bei synths die auf cds kommen.

inhaltlich gibt es eine kontrolle von solchen bedingungen nach dem bürgerlichen gesetzbuch. sie dürfen den allgemeinen grundgedanken des gesetzes nicht widersprechen. wenn etwas urheberrechtlich nicht geschützt ist, der vertrag aber das kopieren verbietet, muss man sich genau anschauen, WARUM es keinen urheberrechtlichen schutz dafür gibt. wie gerichte das entscheiden würden ist kaum vorhersehbar.

- kurz: nur weil draufsteht "geschützt" ist das noch lange nicht der fall.

lG f
 
rmtek hat ja mittlerweile ergänzt, es würde sich um selbst progerammierte sounds handeln... in dem fall kann ich keine gründe finden, weshalb es nicht erlaubt sein sollte, diese zu samplen und kostenpflichtig oder kostenfrei anderen zur verfügung zu stellen.

es war ja auch nun in der vergangenheit nicht so, daß jeder, der eine sample-[g=420]cd[/g] gemacht hat, sich die synths dafür erstmal selber bauen mußte.
 

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