Abrechnung ohne LC-Code?

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metropolis

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Hallo liebe Freunde der Musik und des Musikrechts :)

Bräuchte Eure (wenn möglich praktische) Erfahrungen zum Thema: Verwertung/GEMA/Verlag/LC-Code!

Im herkömmlichen Fall ist es ja so, dass ein Künstler nen Verlag hat, der die Werke bei der GEMA anmeldet und über dessen Labelcode die GEMA-Abrechung für Aufführungen (Radio, TV. Live…) abgewickelt wird. Weiß jemand, wie ne Abrechnung ohne nen Verlag und LC-Code funktioniert? Auf der GEMA Homepage heißt es lediglich, dass „unverlegte Werke“ vom Künstler selbst angemeldet werden können….zur Abrechnung ist nicht zu lesen.

Ich werde in den nächsten Tagen mal bei der GEMA anrufen und mich kundig machen, wollte aber vorher schon mal unabhängig davon nach Erfahrungen fragen.
Danke schon mal im Voraus!
 
Der Verlag hat keine LC Nummer. Die hat nur ein Label. LC Nummer wird von der GVL in Deutschland an Labels vergeben.
 
Danke Manu, Du hast PM!
 
Soweit ich das sehe, heisst das GEMA Zitat einfach nur, dass du als GEMA Begünstigter nicht in einem Verlag sein musst. Stichwort: unverlegt, Copyright Control.

Wenn das Label (kann ja auch der Urheber sein, gibt es häufig) bei dem der Tonträger hergestellt wird ohne Labelcode arbeitet, heisst das im Endeffekt halt keine Air Play Tantiemen über GVL durch GEMA Inkasso - denn, das bedeutet Arbeit, denn im Zweifel müsste dann halt immer die Wahrnehmung selbst erfolgen.

Bei manchen Zielgruppen, ich z.B. sehe bei meinen Technoplatten wenig Radiozielgruppe, ist so ein Labelcode gar nicht wirklich notwendig. Trotzdem rate ich dazu, da dies natürlich die Bonität deines Labels innerhalb der Branche verbessert und vorallem wenn's mal abgeht, auch der Air Play abgedeckt ist.
 

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