Matthias-S
- Registriert
- 04.10.04
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Hallo,
ich habe mir hier und da die Seiten von Forummitgliedern angesehen und ich denke, manche wären schon anfällig für Abmahnungen. In der Forumsuche fand ich nichts zu dem Thema, daher dachte ich, ich schreib mal was dazu. Ich hoffe, ihr haltet mich nicht für einen Erbsenzähler, ich will keinem sagen, wie er es machen soll, sondern nur ein paar Tips geben.
Urheberrecht: wurden im Forum schon vielfach diskutiert, da wird es jedem klar sein, dass er ohne Einwilligung des Rechteinhabers keine urheberrechtlich geschützten Dateien verwenden darf. Dazu gehören auch [g=32]Midi[/g]-Dateien, eigene Coverversionen, Plattencover, Bilder, Klingeltöne (auch aus Melodien anderer selbsterstellte), Liedtexte, auch eigene Übersetzungen von (fremden) Texten.
Impressum (Teledienstgesetz §6, Medienstaatsvertrag §10): theoretisch muss jeder, der geschäftsmäßig eine Webseite betreibt, diese mit einer Anbieterkennung versehen. Dabei muss keine Gewinnabsicht vorliegen, die Seite muss auch nicht gewerblich sein, das Angebot muss nur nachhaltig sein, also von einer gewissen Dauerhaftigkeit. Rein theoretisch müsste also auch jede private Homepage ein Impressum haben, ansonsten könnte ein Bußgeld fällig werden. In der Realität werden solche "Verstöße" rein privater Betreiber aber nicht verfolgt, wäre ja auch Quatsch.
Gefährlich wird es dann, wenn man die Seite "gewerbsmäßig" betreibt und dadurch für Abmahnungen anfällig wird. "Gewerbsmäßig" kann eine Seite schon sein, wenn man Werbebanner geschaltet hat, zumindest wenn man dafür etwas bekommt (z.B. "Partnerschaftsprogramme"). Abgemahnt werden kann man eigentlich nur dann, wenn man sich durch einen Bruch der Vorschriften einen Wettbewerbsvorteil veschafft und sich ein Mitwettbewerber betroffen fühlt. Praktisch scheinen Abmahnungen zu einer beliebten Einkommensquelle für Anwälte geworden zu sein und ist einem erstmal eine Abmahnung ins Haus geflattert, dann werden viele lieber zahlen, als einen Gang vor Gericht in Kauf zu nehmen. Man weiß ja nie, wie der Richter entscheidet.
Gerade im Bereich der Musik erscheint mir der Übergang zwischen privat und gewerbsmäßig sehr fliessend. Wenn man nur für sich alleine im Keller vor sich hin dudelt, dann sollte man auch ein [g=114]MP3[/g] eines selbst erstellten Songes in`s Netz stellen können, ohne gewerbsmäßig zu handeln, denke ich mal. Hat man aber selbst am PC eine CD aufgenommen und bietet die selbstgebrannt zum Kauf an, dann wird es wohl schon gewerbsmäßig sein. Wie ist es aber mit den ganzen kleinen Bands, die Amateure sind, aber hier und da mal gegen kleines Geld bei einem Straßenfest oder ähnlichem spielen? Da könnte man die Homepage schon als Werbemaßnahme und gewerbsmäßig sehen.
So sollte ein regelrechtes Impressum aussehen:
- es muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Auf der sicheren Seite ist man, wenn auf jeder aufrufbaren Seite ein leicht erkennbarer Link zu ihm besteht (z.B. in einer Navigationsleiste oben oder an der Seite). Es sollen schon Betreiber gezahlt haben, weil das Impressum am unteren Rand der Seite nur nach Scrollen erreichbar war.
- der entsprechende Link sollte die Aufschrift "Impressum" tragen. "Kontakt" ist wohl auch möglich.
- es muss enthalten: vollständigen Namen und vollständige Adresse des Betreibers bzw des Verantwortlichen, Emailadresse. Ob eine Telefonnummer auch verpflichtend ist, darüber wurde verschieden geurteilt, wer sichergehen möchte, sollte sie auch einfügen.
(- außerdem Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn vorhanden (nur wenn innerhalb der EU umsatzsteuerfrei gehandelt wird), berufsspezifische Angaben z.B. für Ärzte und Anwälte (Kammer, Berufsvorschriften etc.), Registriernummer und zuständiges Gericht sowie ein Verantwortlicher/Vorstand bei Vereinen etc)
- verkauft man etwas über die Homepage kommen zusätzliche Angaben betreffend Fernabsatz und Verbraucherschutz dazu.
- veröffentlich man Beiträge, die zur Meinungsbildung geignet sind, muss man noch einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts angeben.
-Links: siehe unten
Links: am besten im Impressum und bei externen Links sollte ein Haftungsausschluß für den Inhalt verlinkter Seiten stehen (z.B. "Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich". Aber: ob so ein Haftungsausschluß wirklich schützt, ist wohl noch umstritten. Und man muss sich vorher wirklich ein Bild von den verlinkten Seiten gemacht haben. Waren auf denen zum Zeitpunkt der Verlinkung erkennbar illegale Inhalte, dann ist der Haftungsausschluß eine Luftnummer.
Persönlichkeitsrecht: veröffentlicht ihr z.B. Fotos eines eigenen öffentlichen Auftrittes, dann müsst ihr natürlich nicht jeden Zuhörer um Genehmigung bitten, solange die Bilder das Ereignis repräsentativ ("die Menge") wiedergeben und nicht den einzelnen Gast. Stehen jedoch Einzelpersonen im Fokus des Bildes, dann braucht ihr die Genehmigung von denen.
Zitate: Auch das Zitieren geschützter Inhalte ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So muss das Zitat in einem Zusammenhang mit der eigenen Leistung stehen (reine Zitatsammungen sind ohne Genehmigung unzulässig), sein Umfang muss angemessen (nicht zu groß) sein und es muss immer mit einer Quellenangabe versehen sein. Das gilt theoretisch auch für irgendwelche Sinnsprüche, die man z.B. Liedtexten entlehnt.
So, das wars erstmal, vielleicht war das ja für den einen oder anderen interessant. Zum Thema "verbotene Inhalte" könnte man noch das eine oder andere schreiben, aber das meiste wird eh schon klar sein. Ich bin kein Jurist, es mag also durchaus sein, dass in meinem Text etliche Fehler sind. Wenn ich was falsch verstanden habe, verbessert mich bitte.
Tschüss
Matthias
ein paar Links, für die ich natürlich keine Haftung übernehme und für deren Inhalte die Betreiber verantwortlich sind
"Impressumpflicht auf der Homepage" von adversario.de
"Abmahnungswesen" von internetfallen.de
"Das Recht am eigenen Bild" vom Bayerischem Landessportverein e.V. (PDF)
"Urheberrecht: Richtlinien Zitatrecht" von der TU Dresden
ich habe mir hier und da die Seiten von Forummitgliedern angesehen und ich denke, manche wären schon anfällig für Abmahnungen. In der Forumsuche fand ich nichts zu dem Thema, daher dachte ich, ich schreib mal was dazu. Ich hoffe, ihr haltet mich nicht für einen Erbsenzähler, ich will keinem sagen, wie er es machen soll, sondern nur ein paar Tips geben.
Urheberrecht: wurden im Forum schon vielfach diskutiert, da wird es jedem klar sein, dass er ohne Einwilligung des Rechteinhabers keine urheberrechtlich geschützten Dateien verwenden darf. Dazu gehören auch [g=32]Midi[/g]-Dateien, eigene Coverversionen, Plattencover, Bilder, Klingeltöne (auch aus Melodien anderer selbsterstellte), Liedtexte, auch eigene Übersetzungen von (fremden) Texten.
Impressum (Teledienstgesetz §6, Medienstaatsvertrag §10): theoretisch muss jeder, der geschäftsmäßig eine Webseite betreibt, diese mit einer Anbieterkennung versehen. Dabei muss keine Gewinnabsicht vorliegen, die Seite muss auch nicht gewerblich sein, das Angebot muss nur nachhaltig sein, also von einer gewissen Dauerhaftigkeit. Rein theoretisch müsste also auch jede private Homepage ein Impressum haben, ansonsten könnte ein Bußgeld fällig werden. In der Realität werden solche "Verstöße" rein privater Betreiber aber nicht verfolgt, wäre ja auch Quatsch.
Gefährlich wird es dann, wenn man die Seite "gewerbsmäßig" betreibt und dadurch für Abmahnungen anfällig wird. "Gewerbsmäßig" kann eine Seite schon sein, wenn man Werbebanner geschaltet hat, zumindest wenn man dafür etwas bekommt (z.B. "Partnerschaftsprogramme"). Abgemahnt werden kann man eigentlich nur dann, wenn man sich durch einen Bruch der Vorschriften einen Wettbewerbsvorteil veschafft und sich ein Mitwettbewerber betroffen fühlt. Praktisch scheinen Abmahnungen zu einer beliebten Einkommensquelle für Anwälte geworden zu sein und ist einem erstmal eine Abmahnung ins Haus geflattert, dann werden viele lieber zahlen, als einen Gang vor Gericht in Kauf zu nehmen. Man weiß ja nie, wie der Richter entscheidet.
Gerade im Bereich der Musik erscheint mir der Übergang zwischen privat und gewerbsmäßig sehr fliessend. Wenn man nur für sich alleine im Keller vor sich hin dudelt, dann sollte man auch ein [g=114]MP3[/g] eines selbst erstellten Songes in`s Netz stellen können, ohne gewerbsmäßig zu handeln, denke ich mal. Hat man aber selbst am PC eine CD aufgenommen und bietet die selbstgebrannt zum Kauf an, dann wird es wohl schon gewerbsmäßig sein. Wie ist es aber mit den ganzen kleinen Bands, die Amateure sind, aber hier und da mal gegen kleines Geld bei einem Straßenfest oder ähnlichem spielen? Da könnte man die Homepage schon als Werbemaßnahme und gewerbsmäßig sehen.
So sollte ein regelrechtes Impressum aussehen:
- es muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Auf der sicheren Seite ist man, wenn auf jeder aufrufbaren Seite ein leicht erkennbarer Link zu ihm besteht (z.B. in einer Navigationsleiste oben oder an der Seite). Es sollen schon Betreiber gezahlt haben, weil das Impressum am unteren Rand der Seite nur nach Scrollen erreichbar war.
- der entsprechende Link sollte die Aufschrift "Impressum" tragen. "Kontakt" ist wohl auch möglich.
- es muss enthalten: vollständigen Namen und vollständige Adresse des Betreibers bzw des Verantwortlichen, Emailadresse. Ob eine Telefonnummer auch verpflichtend ist, darüber wurde verschieden geurteilt, wer sichergehen möchte, sollte sie auch einfügen.
(- außerdem Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn vorhanden (nur wenn innerhalb der EU umsatzsteuerfrei gehandelt wird), berufsspezifische Angaben z.B. für Ärzte und Anwälte (Kammer, Berufsvorschriften etc.), Registriernummer und zuständiges Gericht sowie ein Verantwortlicher/Vorstand bei Vereinen etc)
- verkauft man etwas über die Homepage kommen zusätzliche Angaben betreffend Fernabsatz und Verbraucherschutz dazu.
- veröffentlich man Beiträge, die zur Meinungsbildung geignet sind, muss man noch einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts angeben.
-Links: siehe unten
Links: am besten im Impressum und bei externen Links sollte ein Haftungsausschluß für den Inhalt verlinkter Seiten stehen (z.B. "Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich". Aber: ob so ein Haftungsausschluß wirklich schützt, ist wohl noch umstritten. Und man muss sich vorher wirklich ein Bild von den verlinkten Seiten gemacht haben. Waren auf denen zum Zeitpunkt der Verlinkung erkennbar illegale Inhalte, dann ist der Haftungsausschluß eine Luftnummer.
Persönlichkeitsrecht: veröffentlicht ihr z.B. Fotos eines eigenen öffentlichen Auftrittes, dann müsst ihr natürlich nicht jeden Zuhörer um Genehmigung bitten, solange die Bilder das Ereignis repräsentativ ("die Menge") wiedergeben und nicht den einzelnen Gast. Stehen jedoch Einzelpersonen im Fokus des Bildes, dann braucht ihr die Genehmigung von denen.
Zitate: Auch das Zitieren geschützter Inhalte ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So muss das Zitat in einem Zusammenhang mit der eigenen Leistung stehen (reine Zitatsammungen sind ohne Genehmigung unzulässig), sein Umfang muss angemessen (nicht zu groß) sein und es muss immer mit einer Quellenangabe versehen sein. Das gilt theoretisch auch für irgendwelche Sinnsprüche, die man z.B. Liedtexten entlehnt.
So, das wars erstmal, vielleicht war das ja für den einen oder anderen interessant. Zum Thema "verbotene Inhalte" könnte man noch das eine oder andere schreiben, aber das meiste wird eh schon klar sein. Ich bin kein Jurist, es mag also durchaus sein, dass in meinem Text etliche Fehler sind. Wenn ich was falsch verstanden habe, verbessert mich bitte.
Tschüss
Matthias
ein paar Links, für die ich natürlich keine Haftung übernehme und für deren Inhalte die Betreiber verantwortlich sind
"Impressumpflicht auf der Homepage" von adversario.de
"Abmahnungswesen" von internetfallen.de
"Das Recht am eigenen Bild" vom Bayerischem Landessportverein e.V. (PDF)
"Urheberrecht: Richtlinien Zitatrecht" von der TU Dresden