Ab wann mischt die GEMA mit?

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Asmodeus666

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Wir haben folgende Situation:

Die Band hat ihre Werke nicht bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet.
Das Studio, das die CDs abmischt und die Tonträger herstellt ist bei der [g=119]GEMA[/g].

Eine Musikrecherche in der [g=119]GEMA[/g]-Datenbank mit dem Namen der Band war erfolglos.

Sind die Musikstücke nun weiterhin gemafrei oder liegt da jetzt Gemapflicht drauf, weil das Tonstudio als Bearbeiter und somit (nach Verständnis der [g=119]GEMA[/g]) als Miturheber gilt?

Für eure Antworten & Erfahrungen besten Dank!
 
Ich bin Urheberrechlicher Laie. Aber nach meinem Verständnis ist es so, daß die [g=119]GEMA[/g] dann ins Spiel kommt, wenn ein Werk von seinem Urheber (muss selbst [g=119]GEMA[/g]-Mitglied sein) angemeldet wurde.
(um später Kohle zu erhalten, fallst das Lied mal im Radio kommt, oder es jemand live irgendwo spielt.)

Im Fall "Band bezahlt Studio für Aufnahme" sind die Bandmitglieder die Urheber. Das Studio wurde für seine Dienstleistung bezahlt (Mikros hinstellen, Record-Taste drücken) und hat mit der [g=119]GEMA[/g]-Geschichte nichts zu tun.

Auf Deutsch: Ist es euer Song, und ihr habt ihn nicht angemeldet, dann ist der Song [g=119]GEMA[/g]-frei.

Vorsicht: Habt ihr irgendwas unterschrieben (z.B. um auf eine Compilation zu kommen), daß Ihr die Verwertungsrechte ans Studio abtretet, dann kann es gut sein, daß dieses das Lied unter seinem Namen anmeldet. Dann ist es natürlich nicht mehr [g=119]GEMA[/g]-frei, und das Studio darf Geld damit verdienen, und Ihr nicht mehr.


Wie immer - unter Laien - alle Angaben ohne Gewehr (peng) und unter Haftungsausschluß,
 
Asmodeus666 schrieb:
Die Band hat ihre Werke nicht bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet.

Wenn der Texter oder Komponist [g=119]Gema[/g] Mitglied ist hat das mit der Anmeldung nichts mehr zu tun weil er dann rein rechtlich nichts Gemafreies mehr machen kann/darf.
 
Moin.

Wolfgang schrieb:

"Wenn der Texter oder Komponist [g=119]Gema[/g] Mitglied ist hat das mit der Anmeldung nichts mehr zu tun weil er dann rein rechtlich nichts Gemafreies mehr machen kann/darf."

Tja, Dschungens, genauso ist das.

Einmal [g=119]Gema[/g] - immer [g=119]Gema[/g].

LG,

Tomstein.
 
Asmodeus666 schrieb:
Wir haben folgende Situation:

Die Band hat ihre Werke nicht bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet.
Das Studio, das die CDs abmischt und die Tonträger herstellt ist bei der [g=119]GEMA[/g].

Eine Musikrecherche in der [g=119]GEMA[/g]-Datenbank mit dem Namen der Band war erfolglos.

Sind die Musikstücke nun weiterhin gemafrei oder liegt da jetzt Gemapflicht drauf, weil das Tonstudio als Bearbeiter und somit (nach Verständnis der [g=119]GEMA[/g]) als Miturheber gilt?
Wie Wolfang schon schrieb: Es kommt darauf an, ob die Komponisten un Texter in der [g=119]Gema[/g] sind. Sind sie es nicht, sind die Stücke [g=119]Gema[/g]-frei. Abmischen und Tonträgerherstellung macht die Stücke nicht [g=119]gema[/g]-pflichtig.

Sind die Komponisten/Texter in der [g=119]Gema[/g], gibt es nur einen Weg, die [g=119]Gema[/g] zu umgehen: Die Songs müssen unter dem Namen von Strohmännern, die nicht in der [g=119]Gema[/g] sind, veröffentlicht werden.

Das Studio kann übrigens gar nicht in der [g=119]Gema[/g] sein, weil da nur EInzelpersonen drin sein können. Also vielleicht der Studiobetreiber.

Eventuell kann es sich auch lohnen, in die [g=119]Gema[/g] einzutreten. Vor allem, wenn ihr AIrplay und höhere Verkaufszahlen erwartet oder viel überregional tourt.
 
Wenn ihr die [g=420]CD[/g] über ein Presswerk vervielfältigt habt ist das Presswerk gesetzlich verflichtet die Pressung der [g=119]Gema[/g] zu melden und das Label oder der Musiker der den Auftrag für die Pressung erteilt muss [g=119]Gema[/g] abführen. Anders verhält es sich wenn man bei der [g=119]Gema[/g] als Gemafrei gemeldet ist - dann bekommt man aber auch keine Gemakohle zurück! Richtig ist das Künstler die in der [g=119]Gema[/g] sind keine [g=119]Gema[/g] freie Musik machen können - deshalb treten manche künstler zwischendurch auch aus der [g=119]Gema[/g] aus!!! Melden muss man in beiden Fällen!
 
higain: Davon habe ich noch nie gehört - würd mich interessieren, ob das stimmt (ich mags nicht so recht glauben).
Kannst du die Rechtsquelle genau angeben (Gesetz, Paragraph?)
 
Moin,
wenn der Mensch im Studio nur [g=379]Sounddesign[/g] gemacht hat, dann muss es nicht gemeldet werden.
War er künstlerisch tätig, hat also beispielweise nen Basslauf quantisiert, oder eine Zeile im Text geändert, dann hat er schon künstlerisch eingegriffen, ist also Co Produzent.
Ist er nun in der [g=119]Gema[/g], dann wird er das sicherlich auch als solches melden. Es wird aber erst mit der Pressung und der dazugehörenden Meldung offiziell.
Meldet er nichts, und ihr erwähnt den nicht auf der [g=420]CD[/g], und ihr seid keine [g=119]Gema[/g] Mitglieder, dann fallen auch keine [g=119]Gema[/g] Kosten an. Dann reicht ein Freistellungsauftrag aufgrund Gemafreies Musikmaterial.
Nur, das dürft ihr eigentlich nicht! Denn der gemeldetet [g=119]Gema[/g] Tontechniker darf das nicht! Er MUSS wie gesagt alles musikalisch/künstlerisches melden was er macht.
Wenn man so ne [g=119]Gema[/g] freie Produktion machen will, isses am Besten, wenn man im Vorhinein klarstellt, wer in der [g=119]Gema[/g] ist und wer nicht. Dann gibt es im nachhinein auch kein Stress!
 
@ Popsta: Rechtlich gesehen hast du recht, allerdings würde ich mich nicht als Co-Produzent bezeichnen wenn ich nen Basslauf quantisiere. Dass gehört imo zum Auftrag des Studios dazu, wenn der Basslauf von der Komposition so vorgesehen ist wie er später dann auch rauskommt. Wenn ich also zu dem sage mach den Basslauf so und so ist das mein Ding und nicht seins, er wird ja nur für seine Arbeit bezahlt.
Wenn er jetzt natürlich eigenständig hergeht und da dran rumschraubt oder Texte verändert ists wieder was anderes. Da denke ich aber auch, dass das in Relation gesehen werden muss. Wenn ich meinen Jungs die ich aufnehme sag, dass ich da ein anderes Wort besser fände als im originalen Text würde ich auch nicht so weit gehen das als Co-Producing zu bezeichnen. Zumal die [g=119]GEMA[/g] das ja auch nicht mitbekommt solange der Typ nicht durch die Gegend rennt und allen erzählt, dass das 5 Wort in der 3ten Zeile der 2 Strophe von ihm kommt. Wenns jetzt natürlich deutliche Veränderungen sind, er also den Text nochmals komplett überarbeitet ist das schon Co-Producing...

Allerdings ist dann wirklich die Frage, wer [g=119]GEMA[/g]-Mitglied ist, der Studiobetreiber? Der Mischer? Und vorallem ist der evtl Co-Produzent [g=119]GEMA[/g]-Mitglied oder nur sein Chef?

@ nichtrauscher: Ja das ist wirklich so, sobald eine [g=420]CD[/g] gepresst wird muss das Presswerk das mit der [g=119]GEMA[/g] abgleichen. Allerdings kann bei der [g=119]GEMA[/g] eine Freistellung beantragt werden, in der bestätigt wird, dass das Material [g=119]GEMA[/g]-frei ist. Damit ist das Presswerk auf der sicheren Seite und kann auch für nicht [g=119]GEMA[/g]-Mitglieder pressen. Ohne Rückmeldung von der [g=119]GEMA[/g] darf das Presswerk aber nichts machen...
 
Im Grunde steht ja vieles was richtig ist nu schon da. Was mich ein bisschen stört in den Antworten die richtig und für den Fall wichtig sind,

- wenn Texter und Komponist nicht Gemamitglied dann 100% [g=119]Gema[/g] frei

- das Tonstudio an sich, kann kein [g=119]Gema[/g] Mitglied sein

- die Herstellung muss der [g=119]Gema[/g] gemeldet werden (auch wenn keine [g=119]Gema[/g] - pflichtige Musik vervielfältigt wird),

ist die Aussage bezüglich dem "Menschen im Studio". Das würde ich so nicht ganz stehen lassen.

Er kann für die entsprechenden Stücke allenfalls als Bearbeiter in Frage kommen und da reicht es auf keinen Fall, wenn er z.B. einen Basslauf quantisiert. Was eine Bearbeitung genau ist, wurde schon mehrfach an anderer Stelle erwähnt. In der Regel wird alles was mit der Aufnahme zu tun hat, sogar bis hin zum evtl. neu arrangieren nicht darunter fallen.

Das heißt selbst wenn der "Mann im Studio" einen ganz neuen Basslauf für das Stück einspielt, reicht das noch nicht, dass er sich als Bearbeiter für das Stück melden kann. Möglich ist hier dann eher, dass er Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht hat. Das hat aber wiederum mit der [g=119]Gema[/g] Frage nichts zu tun und ist dann in einem Vertrag zwischen Band und Studio seperat zu verhandeln.

Gerd
 
Also Arrangements reichen im Einzelfall aus um sich als Bearbeiter zu melden - natürlich nur wenn es sich um einen Eingriff künstlerischer Art handelt - z.b. welche Instrumente spielen zu welcher zeit welche sind gemutet u.s.w. - weiß ich aus eigener erfahrung -
zu dem bassisten im studio: - wenn er die komponierte bassline einspielt (mit eigenen variationen...) ist er nur Studiomusiker - wenn er eine neue bassline (eigene melodie) komponiert und diese eine Hauptrolle innerhalb des Stückes übernimmt ist er im grunde genommen mitkomponist und kann mit einem gewissen Prozentsatz an der [g=119]Gema[/g] beteiligt werden (will natürlich keiner zugeben) - was ich damit sagen will - es ist ein fliesender Übergang ...
 
Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn Komponist X für Interpret Y,
aber die standard-[g=119]Gema[/g]-Gebühren durch die Tantjemen nicht gedeckt würden.

Überlegung wäre, dass Komponist X dann die Einnahmen über Interpret
Y erhält, der ja sowieso auch noch anderweitig songwritingmäßig so aktiv
ist, dass seine [g=119]GEma[/g]-Belange alle geklärt sind...
 
BenS schrieb:
@ Popsta: Rechtlich gesehen hast du recht, allerdings würde ich mich nicht als Co-Produzent bezeichnen wenn ich nen Basslauf quantisiere.

Ausserdem bekommst du als Coproduzent dein Geld nicht von der [g=119]Gema[/g] sondern von der GVL.
 
Cablebob schrieb:
Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn Komponist X für Interpret Y,
aber die standard-[g=119]Gema[/g]-Gebühren durch die Tantjemen nicht gedeckt würden.

Überlegung wäre, dass Komponist X dann die Einnahmen über Interpret
Y erhält, der ja sowieso auch noch anderweitig songwritingmäßig so aktiv
ist, dass seine [g=119]GEma[/g]-Belange alle geklärt sind...
Kannst du das nochmal verständlich fragen?
[g=119]Gema[/g] Gebühren werden immer abgezogen, BEVOR andere Tantiemen ausgezahlt werden. Die müssen also immer in der vorgeschriebenen Höhe gezahlt werden.

Wenn ein Label ne Promo rausbringt, wird auch [g=119]Gema[/g] gezahlt, allerdings weniger. Dennoch wird da natürlich draufgelegt, das kommt eben aus dem Werbeetat.


Natürlich gibt es auch zahlungen außerhalb von [g=119]Gema[/g] etc, die man frei vereinbaren kann. Ein Produzent, der eh schon 50k bekommen hat und 2% vom Umsatz bekommt (alles frei verhandelbar, Rick Rubin ist wohl etwas teurer als der Hrler), wird vielleicht nicht so kleinlich sein, und für einen basslauf noch [g=119]Gema[/g] haben wollen ... mit der Quantisierung vom Basslauf kommt er auch nicht auf die erforderliche Schöpfungshöhe, um als Arrangeur oder Bearbeiter geführt zu werden.
 
So einfach wie das hier dargestellt wird, ist es natürlich nicht. Wenn ich in ein Tonstudio gehe, dann zahle ich in der Regel ja auch einen gewissen Betrag für eben diese Dienstleistung. Wenn der Betreiber konstruktive Vorschläge während der Aufnahme macht, so ist das sehr lobenswert, berechtigt jedoch in keinem Fall die Eintragung als Bearbeiter bei der [g=119]GEMA[/g]. Einige Tonstudios machen dies sehr gern, um zusätzlich der Produktionseinnahmen, auch noch die nächsten Jahrzehnte an den Tantiemen zu verdienen - sofern der Song gespielt wird - obwohl diese nichts mit dem Song am Hut haben. Die Bearbeitung eines Songs, muss immer der Urheber genehmigen.. Hierzu gibt es bei der [g=119]GEMA[/g] Formulare zum Downloaden... Nur wenn ein solches Formular unterzeichnet vorliegt, hat kann sich der jenige als Bearbeiter bei der [g=119]GEMA[/g] eintragen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Song gemeldet ist. Dazu muss aber auch [g=119]GEMA[/g] Mitglied sein.
 

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