ab wann cover

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fllliiiirrrr

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hi!

sorry, dass ich wieder einen threadmit diesem thema öffne, aber da wo ich am 8.9. gepostet habe, wurde nicht geantwortet...


wie sieht das aus, oder wo kriege ich 100%i richtige informationen über den sachverhalt:

Wir haben 11Songs aufgenommen...
in einigen werden passagen aus anderen Songs (die nicht von uns sind) "zitiert" (mal ganz vorsichtig ausgedrückt)
ein Beispiel:
eines meiner Soli "veräuft" sich nach ca 40 sec. in "den" smoke on the water riff... mit passender band begleitung.. der riff wird 2 mal gespielt und dann geht das solo anders (also wieder selbst komponiert) weiter...

anderes Beispiel:
das alt beklannte Titel Liedchen der Serie "Inspector Gadget" nutzen wir als zwischen part gag in einem unserer Songs..
in wie weit muss man sich abschern um 100%ig rechtlich abgeschert zu sein?
was muss ich jetzt beachten, wenn ich das veröffentlichen will?

oder wo bekomme ich 100%ig wahrheitsgetreue informationen her?
man findet so unglaublich viel und so unglaublich verschiedene texte und Meinungen darüber.. wie soll man sich da sicher sein?

danke
flir
 
Also ich wäre bei beiden von dir genannten Beispielen vorsichtig.....zwar ist das ganze ja kein richtiges Cover, aber die "Originaltitel" sind ja lt. deiner Beschreibung recht gut wiederzuerkennen, könnte also rein theoretisch rechtliche Probleme geben.

wo bekomme ich 100%ig wahrheitsgetreue informationen her?

Vom Anwalt für Musikrecht, vielleicht beim DRMV.....oder bei Obi :p
 
Hi fliiiirr,

das Zitat ist eine ziemlich unübersichliche Kiste. Zwischen einwandfrei Zitat und einwandfrei lizenzpflichtig liegt eine dicke Grauzone. Das Problem ist, du musst in jedem einzelnen Fall gucken, ob ausnahmesweise ein Zitat vorliegen könnte. Letzte Sicherheit wirst Du in vielen Fällen kaum erhalten können. Ja, ehrlich.

Es gibt aber so ein paar Grundsätze, die in jedem Fall erfüllt sein müssen, damit ein übernommenes Stück aus einem anderen Werk als Musikzitat nach § 51 Nr. 3 UrhG angesehen werden kann:

Das Zitat musseinwandfrei als solches erkennbar sein. Daran wirds wohl schon bei dem Solo fehlen. In ein eigenes Solo ein fremdes Soloteil einzubetten, ist nicht zitieren, sondern verstecken. Zur Erkennbarkeit gehört, dass der Zuhörer merkt: Achtung, das Teil entstammt einem fremden Werk. Wichtig ist auch, dass die zitierte Stelle eindeutig dem zitierten Werk zugeordnet werden kann. Musikalische Rosinen sollten also nicht zu verkürzt und damit unkenntlich gemacht werden (ok, bei Beethoven reichen 4 Noten aus ;-)).

Das zitierte Stück muss original zitiert sein. Veränderugnen in der Tonfolge sind z.B. eine lizenzpflichtige Bearbeitung und kein Zitat mehr.

Das Zitat wird in einem selbständigen Werk der Musik angeführt. Mit anderen Worten: Das Zitat darf nicht als Schwerpunkt oder gar als Basis für das eigene Werk dienen. Das Motiv des Zitats sollte also auch nicht an anderer Stelle wieder im eigenen Werk auftauchen.

Es ist ein Zweck, eine innere Verbindung zwischen eigenem Werk und Zitat erforderlich. Z.B. die Erzeugung einer bestimmten Assoziation (z.B. der Anfang der 5. Symphonie bei "Roll over Beethoven" von ELO), oder das eigene Stück ist eine Hommage an den Komponisten, den man zitiert (aber nicht zu oft oder zu viel). Oder es ist z.B. musikalische Ironie / Parodie. Der Zweck sollte aber auch für andere Leute als nur den Zitierenden selbst erkennbar sein.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Jetzt kannst du schon mal schauen, welche übernommenen Teile als Zitat ausscheiden. Dürften einige sein. Wegen des Rests frag Deinen Anwalt oder lies in 6 Jahren die letztinstanzliche Entscheidung des BGH. ;-)

So als Leitlinie: Im Zweifel geh lieber von Lizenzpflicht aus.

Gruß Rainer
 
vielen Dank!
 

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