
An1-F4
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Nein. Das blosse Vorhandensein eines Vertrages ist noch kein Steuertatbestand. Steuertatbestände können z.B. sein Einkommen, Umsatz, Gewerbeertrag o.ä.An1-F4 schrieb:
Wenn man einen Plattenvertrag hat muss man sich ja beim Finanzamt melden oder?
Man muss hier unterscheiden zwischen einem Gewerbe und einem freien Beruf. Wenn Du nur als Komponist tätig bist, dann ist das ein freier Beruf und unterliegt daher weder einer Anmeldepflicht, noch der Gewerbesteuer.Ist das richtig wenn man eine freiberufliche Nebentätigkeit als Komponist anmeldet (würde auf mich zutreffen)? Dadurch erhält man den Status "Kleinunternehmer", d.h. die Einnahmen die durch Verkäufe der Musik erfolgen muss man dann unter der extra eingerichteten Steurnummer in der Steuererklärung angeben. Soweit richtig? Gewerbe braucht man nicht anmelden oder?