1. Steuererklärung als Freiberufler...urgs...

  • Ersteller Elminster
  • Erstellt am
Auch das stimmt so nicht. GWG müssen allein nutzbar sein.Damit fallen Interfaces und Mikrofone usw. schon mal raus.

Sorry, wenn ich mich in einem Beispiel mal vertan habe. Wenn eine Tätigkeit auf Dauer angelegt ist, ist es aber auch kein Beinbruch, ob man die Anschaffungskosten für ein teueres Mikro nun im selben Jahr oder über mehrere Jahre verteilt absetzt. Was das "auch" soll, erschließt sich mir allerdings nicht.


Genau selbständige Zusatzeinkünfte und nicht Einkommen aus einer Selbständigkeit.

Der Threadsteller erzielt neben seiner unselbständigen Tätigkeit Einkünfte entweder aus Liebhaberei oder aus freiberuflicher (=selbständiger) Tätigkeit. Welches davon zutrifft, muss der Threadsteller selber klären. Ob Du Letzteres anders nennst, ist dem FA allerdings völlig egal.
 
heimlichstillleise schrieb in #17:

...
Man kann sich übrigens auch beim Finanzamt beraten lassen.

Das Finanzamt gibt Auskunft über Recht und Pflicht des Steuerpflichtigen.
Nach dem Prinzip Sachfrage und Antwort.

Im Grunde ein Vorlesedienst und unterstützend in Sachfragen :)

Strategisch beraten tun die nicht.
Sie müssen dir halt sagen was man tun und lassen darf.

Ansonsten sind die Entscheidungen der Ämter offensichtlich einer gewissen Bandbreite unterworfen.
Deswegen auch die Unentschlossenheit von Amts wegen und den vorbehaltlichen Bescheiden.

Erst wenn die 10 Jahre rum sind, ist man von Revisionen und Nachbescheiden "sicher".
Edit1:
Sind wohl 4 Jahre bis zur Festsetzung.
 
Auch das stimmt so nicht. GWG müssen allein nutzbar sein.Damit fallen Interfaces und Mikrofone usw. schon mal raus.

Ist das nicht zumindest im Falle von Mikrofonen Auslegungssache? Bist Du sicher (z.B. aus eigener Erfahrung oder aus belegbaren Quellen) daß Mikrofone nicht als GWG abgesetzt werden können? Würde mich sehr interessieren (um auch künftige Fehler zu vermeiden).
 
Vergesst es. Ich als Halbwissender werde meine Tips jetzt hier rausnehmen.


Also den Experten folgen und einfach entweder alles absetzen so nach Gusto alles bis 410 € pauschal und den Rest über eine Nutzungsdauer die Du schon irgendwo finden wirst. Und ansonsten ab zum Steuerberater.

Die sind tatsächlich kundig und günstig in der Erstberatung und auch für den Abschluss einer so einfachen Steuerklärung fällt nach Gebührenordnung nicht so viel an. (Hier keine Ironie. Wenn jemand ernsthaft vorhat selbständig relevante Einnahmen zu erwirtschaften kann ich nur raten sich so früh wie möglich steuerlich beraten zu lassen. Die Steuerberater könne einem auch sehr gut in Sachen Gesellschaftsform usw. helfen.)

Ob sich das dann für Dich am Ende geloht hat kannst Du ja nach Veranlagung ausrechnen.

Mit Steuerberater bist Du aber auf jeden Fall sicher, das alles korrekt abgeschrieben wird. Der kann Dich zwar auch nicht davor schützen, dass das Amt Dir die Ausgaben eventuell später wieder streicht und Du die gesparten Steuern wieder zurück zahlen musst, aber dafür war der dann ja auch nicht soooo teuer. Die Kosten bekommst Du allerdings trotz möglicher Nachzahlung leider nicht zurück.

Aber bei den riesen Einkünften ist natürlich auch relativ unwahrscheinlich, dass das Amt das als Liebhaberei einstuft.
 
Auch das stimmt so nicht. GWG müssen allein nutzbar sein.Damit fallen Interfaces und Mikrofone usw. schon mal raus.

Ist das nicht zumindest im Falle von Mikrofonen Auslegungssache? Bist Du sicher (z.B. aus eigener Erfahrung oder aus belegbaren Quellen) daß Mikrofone nicht als GWG abgesetzt werden können? Würde mich sehr interessieren (um auch künftige Fehler zu vermeiden).
Aus Erfahrung.
 
Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass das FA die lineare Abschreibung eines 1000-EUR-Mikrofons akzeptiert hat. Ob das ein Fehler war, weiß ich nicht. Aber letztlich ist es wohl nicht so wichtig, wie man sich entscheidet, solange das FA die Entscheidung mitträgt.
 
Folgendes habe ich auf der Seite eines Steuerberaters unter Tips für Kunstschaffende gefunden:

"Arbeitsgeräte

zB Instrumente, Verstärker, Tonanlagen, Mikros, Kraftfahrzeuge, Fotoapparat, Computer, Software, etc. Liegen die Anschaffungskosten über € 400,-, ist eine Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer notwendig (Abschreibung). Investitionen unter € 400,- können sofort zur Gänze als Ausgabe geltend gemacht werden (geringwertige Wirtschaftsgüter)."

Der geht also zumindest auch davon aus, daß ein Mikrofon als GWG durchgeht.
 
Folgendes habe ich auf der Seite eines Steuerberaters unter Tips für Kunstschaffende gefunden:

"Arbeitsgeräte

zB Instrumente, Verstärker, Tonanlagen, Mikros, Kraftfahrzeuge, Fotoapparat, Computer, Software, etc. Liegen die Anschaffungskosten über € 400,-, ist eine Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer notwendig (Abschreibung). Investitionen unter € 400,- können sofort zur Gänze als Ausgabe geltend gemacht werden (geringwertige Wirtschaftsgüter)."

Der geht also zumindest auch davon aus, daß ein Mikrofon als GWG durchgeht.
Und das Finanzamt geht je nach Sachbearbeiter davon aus, das ein Mikrofon ein Teil einer Tonanlage ist.

Das lässt sich sicher nicht final hier im Forum klären.

Das ist so ähnlich wie mit Druckern. Drucker lassen sich normalerweise nur als Teil einer Computeranlage abschreiben. Ein All-In-One der auch Faxen und Scannen kann, wird aber unter Umständen als GWG anerkannt.

Ist halt alles nicht so einfach.
 
Folgendes habe ich auf der Seite eines Steuerberaters unter Tips für Kunstschaffende gefunden:

"Arbeitsgeräte

zB Instrumente, Verstärker, Tonanlagen, Mikros, Kraftfahrzeuge, Fotoapparat, Computer, Software, etc. Liegen die Anschaffungskosten über € 400,-, ist eine Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer notwendig (Abschreibung). Investitionen unter € 400,- können sofort zur Gänze als Ausgabe geltend gemacht werden (geringwertige Wirtschaftsgüter)."

Der geht also zumindest auch davon aus, daß ein Mikrofon als GWG durchgeht.
Und das Finanzamt geht je nach Sachbearbeiter davon aus, das ein Mikrofon ein Teil einer Tonanlage ist.

Das lässt sich sicher nicht final hier im Forum klären.

Also hängt es im Einzelfall vom Sachbearbeiter im FA ab, wie er das sieht, ist wohl ein Grauzonebereich.
 
Folgendes habe ich auf der Seite eines Steuerberaters unter Tips für Kunstschaffende gefunden:

"Arbeitsgeräte

zB Instrumente, Verstärker, Tonanlagen, Mikros, Kraftfahrzeuge, Fotoapparat, Computer, Software, etc. Liegen die Anschaffungskosten über € 400,-, ist eine Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer notwendig (Abschreibung). Investitionen unter € 400,- können sofort zur Gänze als Ausgabe geltend gemacht werden (geringwertige Wirtschaftsgüter)."

Der geht also zumindest auch davon aus, daß ein Mikrofon als GWG durchgeht.
Und das Finanzamt geht je nach Sachbearbeiter davon aus, das ein Mikrofon ein Teil einer Tonanlage ist.

Das lässt sich sicher nicht final hier im Forum klären.

Also hängt es im Einzelfall vom Sachbearbeiter im FA ab, wie er das sieht, ist wohl ein Grauzonebereich.

Keine Grauzone, sondern eine Regelung mit Ermessensspielraum ;-)

Grauzonen sind doch halbillegal und das gibt es beim Finanzamt nicht.
 
Nochmal Hallo zusammen,

dass das Thema nicht vollend geklärt werden kann etcpp ist ja vollkommen i.O. und war auch nicht mein Ziel - ist ja schließlich ein Recordingforum. Ich habe die Infos die ich brauchte erhalten (siehe Eingangsthread) und danke dafür - für tiefergehende Fragen konsultiere ich dann einen SB, falls sich der nebenberufliche Freiberufliche Zweig als lukrativ erweist.

Das teuerste Ding was ich mir geholt hatte (Audiointerface) lag bei knapp 400 EUR (übrigens ein ziiiemlich geiles Cakewalk V700r - im Ausverkauf beim MS) und dazu kommen noch ein paar Lehrbücher und noch nen 4-fach Kopfhörerverstärker für nen Hunni vom "großen Ohr"...komme also auf ca. 600 EUR, die abzusetzen wären. So bliebe dann ein Gewinn von ca. 900 EUR den ich dann entsprechend ausweisen werden. Im Grunde gings mir ja auch um Anfängerfragen wie, "auf welchem Formular" etcpp....wurde hier ja im Thread beantwortet.
 
Nochmal Hallo zusammen,

dass das Thema nicht vollend geklärt werden kann etcpp ist ja vollkommen i.O. und war auch nicht mein Ziel - ist ja schließlich ein Recordingforum. Ich habe die Infos die ich brauchte erhalten (siehe Eingangsthread) und danke dafür - für tiefergehende Fragen konsultiere ich dann einen SB, falls sich der nebenberufliche Freiberufliche Zweig als lukrativ erweist.

Das teuerste Ding was ich mir geholt hatte (Audiointerface) lag bei knapp 400 EUR (übrigens ein ziiiemlich geiles Cakewalk V700r - im Ausverkauf beim MS) und dazu kommen noch ein paar Lehrbücher und noch nen 4-fach Kopfhörerverstärker für nen Hunni vom "großen Ohr"...komme also auf ca. 600 EUR, die abzusetzen wären. So bliebe dann ein Gewinn von ca. 900 EUR den ich dann entsprechend ausweisen werden. Im Grunde gings mir ja auch um Anfängerfragen wie, "auf welchem Formular" etcpp....wurde hier ja im Thread beantwortet.

Audiointerface und KH Verstärker sind übrigens nicht allein nutzbar und somit möglicherweise nicht einfach als GWG abzusetzen.

Aber ich wollte ja die Klappe halten, weil ich keine Ahnung hab.
 
Aber ich wollte ja die Klappe halten, weil ich keine Ahnung hab.

... was Du uns ja auch theatralisch unter die Nase reiben musst. :D Lass doch mal die beleidigte Leberwurst zu Hause im Kühlschrank, hier gibt es bei sachlichen Diskussionen doch keinen Grund zum Schmollen... :)
 
Um mal "Back-to-Recordingforum" zu kommen - das V700r ist wirklich verdammt gut ;)
 
Back to topic. Bleibt also zu sagen:

Wenn Deine Nebentätigkeit im weitesten Sinne künstlerisch war, dann kannst Du 25 % Deiner Einnahmen bis maximal 614 € pauschal anziehen. Wenn es eher technischer Art war. Damm bleibt Dir nichts anderes als Dich mit den Abschreibungszeiträumen der Sachen zu beschäftigen.
 

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