1. Steuererklärung als Freiberufler...urgs...

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Elminster

Elminster

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Könnte mal ein paar Tips gebrauchen - ich habe (nebenberuiflich) als Freiberufler im Jahr 2013 ein paar kleine Einnahmen erwirtschaftet (1500 EUR) und stehe nun vor meiner ersten Steuererklärung...das Thema ist ja schon als Hauptberufler (nichtselbständiger Arbeitnehmer) ein Graus...

Wie gesagt - Einnahmen von 1500 EUR. Dem gegenüber stehen auch ein paar Ausgaben (Lehrbücher, Equipment, Fahrten)

Wo zum Geier trag ich das ein? Was brauche ich für Formulare? S? EÜR? Beides?
Habe gelesen, dass man bis zu einer gewissen Pauschale auch Softwareupdates absetzen kann (habe Cubase 6 und würde auf 7.5 updaten) ISt das korrekt?

Mir ist schwindelig...
 
war die deadline nicht der 31.mai?
 
Hi,
soweit ich weiß kannst du als Arbeitnehmer bei der Steuererklärung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angeben. Deine Ausgaben kannst du als Werbungskosten geltend machen..
LG
 
@elminster - du hast Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Abgabe der Erklärung bis 31.5 ist korrekt, aber bei Inansprunahme eines Steuerberaters gibt es Verlängerung bis zum 31.12.

Korrekt ist, dass Du von Deinen Einnahmen entsprechende Werbungskosten abziehen kannst. Könnte sein, dass von den EUR 1.500,00 dann nicht mehr viel übrig bleibt oder sogar ein Verlust rauskommt.

bbb
 
gefährliches Halbwissen
 
Naja bei so geringen Einnahmen Verluste geltend machen sieht das Finanzamt nicht so gern. Dann wird das ganze schnell ins Thema Liebhaberei verschoben und nicht anerkannt.

Die fangen in der Regel erst nach ca. drei Jahren netto Verlust an zu meckern. Also solange du am Ende leicht im Plus bist und netto ein paar Euro Gewinn hast ist alles i.O.

@Elminster: ja Anlagen S und EÜR und ne formlose Aufstellung der Ausgaben nach Kategorien (Büromaterial, Software, Gear, ...). Das reicht ganz grob.
 
tja, 3 jahre ist so die grenze, die bescheide bleiben unter vorbehalt und werden dann rückwirkend nicht anerkannt. hat dann auch noch nen kleinen zinseffekt von 6% p.a. im Moment ist das teuer.

bbb
 
tja, 3 jahre ist so die grenze, die bescheide bleiben unter vorbehalt und werden dann rückwirkend nicht anerkannt. hat dann auch noch nen kleinen zinseffekt von 6% p.a. im Moment ist das teuer.
bbb

Bescheide werden nicht anerkannt? Was heisst das genau?
 
Ich müsste glatt mal nachforschen wann ich dass letzte mal einen Steuerbescheid erhielt der nicht unter Vorbehalt erstellt worden ist.
 
d.h. die bescheide stehen unter dem vorbehalt der Nachprüfung. das fa kann eine Außenprüfung durchführen oder aber bei anhaltenden verlusten innerhalb der festsetzungsverjährung die verluste einfach nicht annerkennen.

sofern die verluste mit anderen positiven Einkünften verrechnet wurden und sich dadurch die steuer gemindert hat, kannst du auf einmal für 3 j die zuvor gesparten steuern zurück latzen plus zinsen versteht sich.

das kann dann schon einmal unschön werden, wenn die kohle wieder weg ist, was ja in den meisten fällen so passiert.

bbb
 
d.h. die bescheide stehen unter dem vorbehalt der Nachprüfung. das fa kann eine Außenprüfung durchführen oder aber bei anhaltenden verlusten innerhalb der festsetzungsverjährung die verluste einfach nicht annerkennen.

sofern die verluste mit anderen positiven Einkünften verrechnet wurden und sich dadurch die steuer gemindert hat, kannst du auf einmal für 3 j die zuvor gesparten steuern zurück latzen plus zinsen versteht sich.

das kann dann schon einmal unschön werden, wenn die kohle wieder weg ist, was ja in den meisten fällen so passiert.

bbb

Ja aber sobald du einen Euro Gewinn machst ist das alles kein Problem. Also nicht 1500 Euro einnehmen und für 7000 Euro Gear anschaffen, sondern dafür sorgen dass sich Einnahmen/Ausgaben die Waage halten und man am Ende wenigstens minimal im Plus ist.
 
gefährliches Halbwissen
 
Was soll das ganze Herumeiern von wegen "nicht zu viele Ausgaben aufführen" ? Wollt Ihr dem FA mit aller Gewalt Steuereinnahmen schenken???

Entweder man hat die Ausgaben, oder man hat sie nicht. Wenn man sie unter den Tisch fallen lässt, ist man ziemlich dämlich. (Allerdings sollte man sich nur auf die Ausgaben beschränken, die zur Einnahmenerzielung getätigt wurden. Wenn man Omas Schaukelstuhl, den sie zum 80. geschenkt bekam, als Studio-Relax-Ecke angibt, ist das kriminell.)

Allerdings muss man wissen, welche Ausgaben man im selben Jahr sofort absetzen kann und welche Anschaffungen man über mehrere Jahre abschreiben muss. Grundsätzlich gilt: BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) betrifft Anlagegüter, also Dinge, die man für längere Zeit anschafft. Nur solche Dinge muss man teilweise über längere Zeit abschreiben (Computer, Studiotisch, Brauner-Mikro etc.). Andere Kosten, wie z.B. Studiomiete, Presswerk o.ä. werden sofort in voller Höhe abgesetzt.

Was die BGA angeht, kann man es sich recht einfach machen (auch andere Regelungen sind möglich!): Bis 410 EUR Anschaffungswert wird alles sofort abgeschrieben. Darüber gibt man an, wie viele Jahre man die angeschaffte Sache nutzt, und dann schreibt man den Anschaffungswert über diese Nutzungsdauer linear ab. Bsp.: Anschaffungspreis 1.000,- EUR, Nutzungsdauer 4 Jahre, macht jedes Jahr Abschreibung von 250,- EUR, also Kosten von 250,- EUR.

Soweit, so gut. Entweder unterm Strich bleibt Gewinn übrig, oder eben ein Verlust.

Das FA will Geld vom Steuerzahler. Lieber mehr als weniger. Hat der Steuerzahler Verlust und macht den in der ESt-Erklärung geltend, zahlt er weniger Steuern. Damit könnte ja jeder Depp sein Hobby steuerlich geltend machen. Also muss der Steuerzahler nach 3-4 Jahren allmählich mal in die Gewinnzone rücken, sonst wird des FA das Ganze als Liebhaberei ansehen und die wegen der Verluste ersparte ESt nachfordern. Hat der Steuerzahler Verlust und gibt deshalb diesen Verlust nicht in der ESt-Erklärung an, dann entscheidet sich der Steuerzahler selber dafür, dass er zunächst nur Liebhaberei betreibt. Kein Problem, das FA kriegt dadurch ja sogar mehr Steuern. Er sollte aber alle Belege für die Kosten, die den Verlust verursachen, gut aufheben. Am besten 10 Jahre. Zur eigenen Sicherheit.

Hat der Steuerzahler Gewinn gemacht, gibt er den natürlich in der ESt-Erklärung an. Da kriegt das FA ja auch mehr Steuern. Da gibt es in Elster oder auch online die ganzen Anlagen, für Freiberufler ist die Einnahmen-Überschussrechnung wichtig. Einnahmen muss man in der Erklärung nicht belegen, alle Ausgaben schon. Also nach der Übermittlung die Erklärung ausdrucken und mit den ganzen Belegen hinterherschicken.

Weiß nicht, wie das mit Unselbständigen ist, aber für die ganzen Steuererklärungen benötigt man normalerweise ein Software-Zertifikat.
 
Vielen Dank an alle Beteiligten hier - die Sache ist für mich etwas klarer geworden aber ich sehe auch, dass sich auch "Experten" untereinander uneinig sein können - das beruhigt ;)
 
Hallo Elminster,

die richtigen Experten sind sich keineswegs uneinig und teilen die Meinung von EarlGrey, der die Situation so ziemlich als einziger hier zutreffend schildert. Wenn Du Dir unsicher bist, gehe lieber zu einem Steuerberater, der in Deiner Größenordnung für eine Erstberatung oder auch für die Erstellung Deiner Steuererklärung nicht allzu viel kosten sollte.

Grüße
Alfageejo
 
gefährliches Halbwissen
 
gefährliches Halbwissen
 
Sorry aber Leute es geht hier um Einnahmen von 1500 €. Die Pauschale für Werbungskosten beträgt 1000 €.. Sinn ergibt das Absetzen der Kosten also nur, wenn es 1000 € übersteigt. Und dann nähern wir uns ziemlich schnell dem Punkt wo die Profitabilität der ganzen Aktion in Frage steht. Und wenn dann die Nachzahlung kommt ist das Gesicht lang, weil das Geld schon wieder ausgegeben ist.

Aber klar. Hier hat nur einer die Situation zutreffend geschildert.

Leute, wir reden hier über selbständige Einkünfte! Bitte weniger Halbwissen posten und Steuerberater fragen. Punkt.
 
gefährliches Halbwissen
 

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