Was soll das ganze Herumeiern von wegen "nicht zu viele Ausgaben aufführen" ? Wollt Ihr dem FA mit aller Gewalt Steuereinnahmen schenken???
Entweder man hat die Ausgaben, oder man hat sie nicht. Wenn man sie unter den Tisch fallen lässt, ist man ziemlich dämlich. (Allerdings sollte man sich nur auf die Ausgaben beschränken, die zur Einnahmenerzielung getätigt wurden. Wenn man Omas Schaukelstuhl, den sie zum 80. geschenkt bekam, als Studio-Relax-Ecke angibt, ist das kriminell.)
Allerdings muss man wissen, welche Ausgaben man im selben Jahr sofort absetzen kann und welche Anschaffungen man über mehrere Jahre abschreiben muss. Grundsätzlich gilt: BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) betrifft Anlagegüter, also Dinge, die man für längere Zeit anschafft. Nur solche Dinge muss man teilweise über längere Zeit abschreiben (Computer, Studiotisch, Brauner-Mikro etc.). Andere Kosten, wie z.B. Studiomiete, Presswerk o.ä. werden sofort in voller Höhe abgesetzt.
Was die BGA angeht, kann man es sich recht einfach machen (auch andere Regelungen sind möglich!): Bis 410 EUR Anschaffungswert wird alles sofort abgeschrieben. Darüber gibt man an, wie viele Jahre man die angeschaffte Sache nutzt, und dann schreibt man den Anschaffungswert über diese Nutzungsdauer linear ab. Bsp.: Anschaffungspreis 1.000,- EUR, Nutzungsdauer 4 Jahre, macht jedes Jahr Abschreibung von 250,- EUR, also Kosten von 250,- EUR.
Soweit, so gut. Entweder unterm Strich bleibt Gewinn übrig, oder eben ein Verlust.
Das FA will Geld vom Steuerzahler. Lieber mehr als weniger. Hat der Steuerzahler Verlust und macht den in der ESt-Erklärung geltend, zahlt er weniger Steuern. Damit könnte ja jeder Depp sein Hobby steuerlich geltend machen. Also muss der Steuerzahler nach 3-4 Jahren allmählich mal in die Gewinnzone rücken, sonst wird des FA das Ganze als Liebhaberei ansehen und die wegen der Verluste ersparte ESt nachfordern. Hat der Steuerzahler Verlust und gibt deshalb diesen Verlust nicht in der ESt-Erklärung an, dann entscheidet sich der Steuerzahler selber dafür, dass er zunächst nur Liebhaberei betreibt. Kein Problem, das FA kriegt dadurch ja sogar mehr Steuern. Er sollte aber alle Belege für die Kosten, die den Verlust verursachen, gut aufheben. Am besten 10 Jahre. Zur eigenen Sicherheit.
Hat der Steuerzahler Gewinn gemacht, gibt er den natürlich in der ESt-Erklärung an. Da kriegt das FA ja auch mehr Steuern. Da gibt es in Elster oder auch online die ganzen Anlagen, für Freiberufler ist die Einnahmen-Überschussrechnung wichtig. Einnahmen muss man in der Erklärung nicht belegen, alle Ausgaben schon. Also nach der Übermittlung die Erklärung ausdrucken und mit den ganzen Belegen hinterherschicken.
Weiß nicht, wie das mit Unselbständigen ist, aber für die ganzen Steuererklärungen benötigt man normalerweise ein Software-Zertifikat.