EarlGrey
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Auch das stimmt so nicht. GWG müssen allein nutzbar sein.Damit fallen Interfaces und Mikrofone usw. schon mal raus.
Sorry, wenn ich mich in einem Beispiel mal vertan habe. Wenn eine Tätigkeit auf Dauer angelegt ist, ist es aber auch kein Beinbruch, ob man die Anschaffungskosten für ein teueres Mikro nun im selben Jahr oder über mehrere Jahre verteilt absetzt. Was das "auch" soll, erschließt sich mir allerdings nicht.
Genau selbständige Zusatzeinkünfte und nicht Einkommen aus einer Selbständigkeit.
Der Threadsteller erzielt neben seiner unselbständigen Tätigkeit Einkünfte entweder aus Liebhaberei oder aus freiberuflicher (=selbständiger) Tätigkeit. Welches davon zutrifft, muss der Threadsteller selber klären. Ob Du Letzteres anders nennst, ist dem FA allerdings völlig egal.