Freiberufler-Status nicht gefährden...

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Schönen guten Tag!

Als Filmemacher bin ich ein lupenreiner Freiberufler, weil ich alle gestalterischen Leistungen selbst erbringe. Daher als selbständiger Künstler/Publizist sozialversicherungspflichtig nach KSVG. Dafür aber keine Gewerbesteuer und keine IHK-Mitgliedschaft. Alles, was Nebenleistung zur Herstellung meiner Filme ist, sehe ich als unproblematisch an, also wenn ich zum Beispiel andere Sprecherinnen und Sprecher bei mir aufnehme.

Nun frage ich mich: An welcher Stelle würde ich aus der künstlerisch-publizistischen Schiene rausfallen? Passiert das schon, wenn ich hin und wieder Studioleistungen für Dritte erbringe? Also wenn zum Beispiel ein Sprecher oder eine Sprecherin bei mir etwas für andere Auftraggeber aufnehmen möchte? Oder könnte man immer so argumentieren, dass eine gute Sprachaufnahme immer auch gute Synchronregie benötigt, so dass die rein technische Leistung dahinter zurücktritt und ich selbst dann künstlerisch tätig bleibe, wenn ich die Person gut durch die Aufnahme führe?

Lassen wir den umsatzsteuerlichen Aspekt mal beiseite und sicherheitshalber alles mit 19 Prozent machen.

Matthias
 
Streng rechtlich könntest du dadurch rausfallen wenn ich das noch richtig in erinnerung habe. Rein praktisch hab ich die erfahrung gemacht, dass es keinen interessiert, wenn man es niemandem auf die Nase bindet. Ich war auch freiberufler und habe subunternehmer für manche dienstleistungen engagiert. Habe übrigens auch die Erfahrung gemacht, dass die IHK da recht hilfsbereit ist, wenn man mit fragen ankommt, auch wenn man nicht mitglied ist.
 
Wenn Du die Tätigkeiten sauber trennen kannst, kannst du ja das FB-tum für die einen Sachen behalten und für die anderen Sachen gewerblich tätig werden. Ggf. ne GbR gründen, dass es klarer wird.
 
Da brauchst du dir keine Sorgen machen.
Wir haben immer als ,,medien gestalterische Leistung‘‘ abgerechnet.
Es zählt auch das Verhältnis in welchem du dein Freiberuflichkeit abrechnest. Also was überwiegt. Aber Mit der reinen Vermietung deiner Räume an Dritte oder der Vermietung einer Kamera würdest du dein Einkommen mit Gewerbe Einnahmen infizieren. Dadurch würdest du deinen Freiberufler Status verlieren.
 
Ja, so sehe ich das auch. Wobei ich mal irgendwo ein Urteil gelesen habe, dass ein freier Kameramann seinen Status nicht verliert, wenn er seine Kamera in auftragsschwachen Zeiten gelegentlich an andere Kameraleute vermietet.

Schafft jemand, der selbst gar nicht dreht, mehrere Kameras an, um sie an andere zu vermieten, ist das natürlich gewerblich.

Falls hier später mal jemand nachliest: Ich gehe davon aus, dass weiter oben jemand eine GmbH meinte. Eine GbR entstünde ja automatisch, wenn mehrere Einzelunternehmer etwas gemeinsam tun. Aber nun würde ich natürlich nicht extra eine GmbH gründen, nur um verschiedene Einkunftsarten zu trennen. Eleganter ist es natürlich, erst gar nicht den künstlerisch-publizistischen Bereich zu verlassen.

Wenn, wäre das ja immer nur ein kleiner Nebenaspekt.

Matthias
 
Das ist auf der Webseite der KSK eigentlich gut erklärt. Künstlerisch-selbständige Arbeit muss der Haupterwerb sein. Daneben darfst Du
1) nicht-selbständige und
2) nicht-künstlerische Arbeiten
ausführen.
Entscheidend ist der Gewinn, den Du aus diesen Tätigkeiten erzielst. Übersteigen diese die Geringfügigkeitsgrenze, fällst Du aus der KSK heraus. Diese Grenze wird nicht durch die KSK festgelegt, sondern ist die Grenze, unter der eine Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist: aktuell 450€ pro Monat, ab 1. Oktober 520€.
Anders formuliert: Sobald Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hast, die nicht unter das KSVG fällt, bist Du raus aus der KSK.
 
Es stellt sich also genau die Frage: Kann man für andere Leute Sprachaufnahmen machen und dabei argumentieren, dass die Regieleistung im Vordergrund steht und eben nicht die Vermietung eines Aufnahmeraumes mit Mikrofon...
 
Es stellt sich also genau die Frage: Kann man für andere Leute Sprachaufnahmen machen und dabei argumentieren, dass die Regieleistung im Vordergrund steht und eben nicht die Vermietung eines Aufnahmeraumes mit Mikrofon...
Was schreibst Du denn auf die Rechnung? Evtl. wäre es angebracht, das zu splitten in Vermietung und Dienstleistung.
 
Ich hatte den Fall bisher noch nicht, weil ich an sich immer nur alles innerhalb meiner eigenen Projekte gemacht habe. Aufnahmen für andere mache ich an sich nicht. Wenn man auf die Rechnung "Synchronregie bei einer Sprachaufnahme" schreibt, sollte das wohl in Ordnung gehen und ausreichend klarstellen, dass es sich nicht um einen rein technischen Vorgang, sondern um die Mitwirkung an der Schaffung eines Werkes handelt.
 
Was schreibst Du denn auf die Rechnung? Evtl. wäre es angebracht, das zu splitten in Vermietung und Dienstleistung.
Genau das gilt es ja zu verhindern. Ich kann doch als Cutter in meinem Studio meine Selbstständige Tätigkeit ohne meinen Schnittplatz gar nicht verkaufen. Was bei einer Betriebsprüfung seitens des Finanzamtes in unserem Studio auch nicht beanstandet wurde.
 
Genau das gilt es ja zu verhindern. Ich kann doch als Cutter in meinem Studio meine Selbstständige Tätigkeit ohne meinen Schnittplatz gar nicht verkaufen. Was bei einer Betriebsprüfung seitens des Finanzamtes in unserem Studio auch nicht beanstandet wurde.
Steuer und Sozialversicherung sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
Aber wenn @Pianist_Berlin die Rechnung so
"Synchronregie bei einer Sprachaufnahme"

schreibt, sollte das aus meiner Sicht klargehen.
 

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