Darf man nach einem Crossgrade die alte Version irgendwann verkaufen?

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musikertimo

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Hallo,

mich interessiert ob man nach einem Crossgrade die "alte" Version irgendwann mal verkaufen darf oder nicht.

Also angenommen ich arbeite mit Software 1, kaufe mir dann als Crossgrade die Software 2 eines anderen Herstellers und beschließe irgendwann, dass ich die Software 1 gar nicht mehr benötige, da ich nur noch mit Software 2 arbeite. Darf ich dann Software 1 verkaufen oder muss ich diese auf ewig behalten? Was würdet Ihr sagen?

Im Netz findet man immer nur Angaben der Hersteller was zum Kauf eines Crossgrades notwendig ist, aber eben nicht was mit der alten Software passieren darf/muss.

Danke für Eure Meinungen.
 
Frag doch einfach den Hersteller von Software 1 oder 2 ;)
 
Ich würde sagen, wer viel fragt, bekommt viel Antwort.



Natürlich kann man mit seiner Software machen, was man will. Es wäre ja auch nicht unnatürlich, die alte Software abzugeben, wenn man schon woanders hin crossgraded.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich hab jetzt nur mal meine Rübe angestrengt und komme auf folgenden logischen Schluss:
beim Crossgade der Software2 musstest Du doch irgendeine Info über den Besitz der Software1 darlegen (sonst könnte ja jeder behaupten, daß er ein Crossgrade macht) und da war sicherlich die SN oder ähnliches dabei. Wenn Du nun Software1 verkaufst und der Käufer versucht es zu registrieren/aktivieren wird er ja irgendeine Fehlermeldung bekommen - somit Antwort: nein

sicherlich war doch im Rahmen des Crossgrades irgendeine Bestimmung zu akzeptieren (und die lesen 90% der User ja...nicht) wenn Du Dir die abgespeichert hast, kannst da ja eben schnell nachschauen
 
Oder man kauft gleich Software 3, die vlt. soagr viel besser ist.
 
Natürlich kann ich den Hersteller fragen, wollte aber einfach hier mal ganz allgemein Euch fragen. Es geht nicht um einen konkreten Kauf bei mir, war nur allgemein gefragt. Vielleicht hat ja schon jemand einmal dahingehend Erfahrung gesammelt.
 
also ich hab jetzt nur mal meine Rübe angestrengt und komme auf folgenden logischen Schluss:
beim Crossgade der Software2 musstest Du doch irgendeine Info über den Besitz der Software1 darlegen (sonst könnte ja jeder behaupten, daß er ein Crossgrade macht) und da war sicherlich die SN oder ähnliches dabei. Wenn Du nun Software1 verkaufst und der Käufer versucht es zu registrieren/aktivieren wird er ja irgendeine Fehlermeldung bekommen - somit Antwort: nein

sicherlich war doch im Rahmen des Crossgrades irgendeine Bestimmung zu akzeptieren (und die lesen 90% der User ja...nicht) wenn Du Dir die abgespeichert hast, kannst da ja eben schnell nachschauen
Beim einem Weiterverkauf von Software 1 müsste diese natürlich ganz offiziell deregistriert sein, sonst ist der Ärger sowieso vorprogrammiert. ;)
 
Beim einem Weiterverkauf von Software 1 müsste diese natürlich ganz offiziell deregistriert sein, sonst ist der Ärger sowieso vorprogrammiert. ;)
und da befürchte ich, daß Du den Finanzvorteil des Crossgrades nachzahlen musst :kratzamkinn:

Das glaube ich dann doch eher weniger. Man deregistriert ja die Software von der ausgehend man auf eine andere gecrossgraded hat, you know? Das bedeutet, der Hersteller auf den man nun gewechselt hat merkt das ja nicht. (Und denen wird das ja auch wurscht sein. Sie haben dich als Neukunden gewonnen und spätestens beim nächsten großen Update zahlst du dann ja den vollen Preis.bei denen - voila´)
 
Das glaube ich dann doch eher weniger. Man deregistriert ja die Software von der ausgehend man auf eine andere gecrossgraded hat
und das glaube ich noch weniger, sondern eher daß die SN beim alten Hersteller dann auf "gesperrt" geändert wird. Sonst könnte man ja (mit etwas Glück) schön ständig durch crossgraden hin/und her zu tollen Preisen updaten/upgraden - so dumm sind sicherlich die wenigsten Hersteller

ach lass doch die möchtegern-cool-Sprache :rolleyes:
 
Das glaube ich dann doch eher weniger. Man deregistriert ja die Software von der ausgehend man auf eine andere gecrossgraded hat
und das glaube ich noch weniger, sondern eher daß die SN beim alten Hersteller dann auf "gesperrt" geändert wird. Sonst könnte man ja (mit etwas Glück) schön ständig durch crossgraden hin/und her zu tollen Preisen updaten/upgraden - so dumm sind sicherlich die wenigsten Hersteller

ach lass doch die möchtegern-cool-Sprache :rolleyes:

Das mit der Sprache war Absicht, ein Gag...(ich kam drauf, weil "gecrossgraded" eigentlich unmöglich ist als Wortschöpfung...);)

Woher soll denn der alte Hersteller wissen, dass du gecrossgraded hast?
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher soll denn der alte Hersteller wissen, dass du gecrossgraded hast?
siehe mein voriges Post, wo ich schrieb, daß man ja wohl dem Hersteller2 einen Beweis von Hersteller1 vorlegen muß. Oder meinst man kann einfach bei nem Online-Shop auf Crossgrade klicken, bekommt es günstiger als Vollversion-kaufen und das war´s schon?
facepalm.gif

mannomann, manche bentuezn den Kopf nur zum Haareschneiden und essen&trinken :rolleyes:
 
Woher soll denn der alte Hersteller wissen, dass du gecrossgraded hast?
siehe mein voriges Post, wo ich schrieb, daß man ja wohl dem Hersteller2 einen Beweis von Hersteller1 vorlegen muß. Oder meinst man kann einfach bei nem Online-Shop auf Crossgrade klicken, bekommt es günstiger als Vollversion-kaufen und das war´s schon?
facepalm.gif

mannomann, manche bentuezn den Kopf nur zum Haareschneiden und essen&trinken :rolleyes:

Nun einmal nicht gleich so motzig (vor allem, wenn du inhaltlich im Unrecht bist).

Bei mir genügte damals die Kaufrechnung oder wahlweise die erste Seite des Benutzerhandbuches.

Von einem Nachweis, den der Hersteller 1 erst erstellen muss, habe ich noch nie gehört. Da fantasierst du einfach. Also komm´ einmal etwas ´runter im Ton.. .
 
Also laut Steinberg reicht z. B. eine Rechnungskopie oder ein Screenshot der Registrierung.
Kann mir eigentlich auch nicht vorstellen das Hersteller 1 bei Hersteller 2 anruft und fragt ob das alles stimmt. Dafür eben der o. erwähnte Nachweis VOR dem eigentlichen Kauf.

Aber ich sehe es gibt wie so oft auch hier verschiedene Meinungen. Am besten bei Bedarf dann nochmal direkt beim Hersteller nachfragen.
 
daß man ja wohl dem Hersteller2 einen Beweis von Hersteller1 vorlegen muß.
Bei mir genügte damals die Kaufrechnung oder wahlweise die erste Seite des Benutzerhandbuches.
Ich denke, dass man den Anbieter fragen sollte, was genau die Prozedur ist, bzw. was er verlangt.

Aber die ersten paar Wochen würde ich sicherheitshalber das Licht ausmachen, wenn Du die alte Software nutzt.
SCNR
 
Also laut Steinberg reicht z. B. eine Rechnungskopie oder ein Screenshot der Registrierung.
wenn das Steinberg reicht, dann hast doch Deine Antwort, wieso dann der Thread ;)
ich hab aber auch bei Crossgrades (nicht bei SB) gesehen daß man die SN zur Verfügung stellen muß.
von "anrufen" o.ä. hab ich gar nicht gesprochen - einfach mal richtig lesen, nicht nur überfliegen :p
 
Ich frage ja ob man die alte Software danach verkaufen darf, nicht was man zum Kauf benötigt. Ok?
 
Ich frage ja ob man die alte Software danach verkaufen darf, nicht was man zum Kauf benötigt. Ok?
klar ok, aber wurde Dir doch schon in der 1.Antwort von @zille1976 beantwortet und nur sein Hinweis bzw. die Antwort von Hersteller1 ist das was Dir wirklich weiter hilft :jawohl:
 

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