
MountainKing
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Also (Vorsicht: KEINE Rechtsauskunft, iss klar ....):
1) Netto-Anschaffungswert < 150,00 € --> sofort (im aktuellen Jahr) als Betriebsausgabe in der GuV erfassen
2) Netto-Anschaffungswert über 150,00 bis 400,00 € --> Wahlrecht zwischen Sofort-, Regel- und Sammelabschreibung (siehe dazu weiter unten)
3) Netto-Anschaffungswert über 150,00 bis 1.000,00 € --> Bildung eines "Sammelposten 2012" mit linearer AfA über 5 Jahre (= 20% pro Jahr für diesen AfA-Zeitraum)
Man beachte die Überschneidung für die Fälle 2) und 3) (Bereich von 150 - 400 EUR). Für diesen Bereich kann also entweder direkt / "sofort" abgeschrieben werden (in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe in der GuV) oder auch als Sammelposten oder gar als "normale" Regel-AfA gemäß AfA-Tabelle.
Entscheidet man sich in einem Jahr z.B. den Sammelposten (AfA über 5 Jahre) zu bilden, dann muss auch für alle weiteren Güter, die in diesem Jahr und in dieser Preisklasse angeschafft wurden, die Sammel-AfA erfolgen.
Neben der Sammelabschreibung ist immer auch die sog. Regelabschreibung möglich (wenn auch meist nicht sinnvoll), d.h. es würde gemäß AfA-Tabellen des Finanzamtes abgeschrieben werden, was mit mehr Aufwand und auch mit weniger kaufmännischem Effekt in den ersten Nutzungsjahren verbunden wäre (geringere Minimierung der Einkommensteuerlast).
Voraussetzung für eine sofortige volle Berücksichtigung als GuV-Aufwand im Anschaffungsjahr ist die selbstständige Nutzungsfähigkeit des Gegenstandes (für sich allein genommen). Das würde ich bei einem Synthi mal vorsichtig bejahen. Bei einem Anhänger z.B. wäre das anders (der braucht eine Zugmaschine o.ä.).
Natürlich ist es immer sinnvoll die Ausgaben jetzt und gleich im Anschaffungsjahr abzusetzen in möglichst voller (mindestens aber großer) Höhe - es sei denn, es werden in den näheren Folgejahren größere Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit erwartet. Dann können z.B. Sammelposten Sinn machen, weil dann immerhin gesichert 20 % p.a. abgeschrieben werden können (was je nach Länge der Nutzungsdauer, die durch die AfA-Tabellen vorgegeben wird, nicht immer erreicht wird).
Nicht selbstständig nutzbare Gegenstände (auch solche unter der 1.000 EUR-Grenze) dürfen NICHT (mal) im Sammelposten erfasst werden, sondern werden immer als (heute nur noch) lineare Regelabschreibung behandelt.
Degressive AfA (normalerweise immer anzustreben w/günstiger Steuereffekte) ist seit dem Jahr 2011 nicht mehr möglich. Wer weiß schon wie lange das noch so bleibt ....?!? Das ist ja immer ein mächtiges Hin und Her.
1) Netto-Anschaffungswert < 150,00 € --> sofort (im aktuellen Jahr) als Betriebsausgabe in der GuV erfassen
2) Netto-Anschaffungswert über 150,00 bis 400,00 € --> Wahlrecht zwischen Sofort-, Regel- und Sammelabschreibung (siehe dazu weiter unten)
3) Netto-Anschaffungswert über 150,00 bis 1.000,00 € --> Bildung eines "Sammelposten 2012" mit linearer AfA über 5 Jahre (= 20% pro Jahr für diesen AfA-Zeitraum)
Man beachte die Überschneidung für die Fälle 2) und 3) (Bereich von 150 - 400 EUR). Für diesen Bereich kann also entweder direkt / "sofort" abgeschrieben werden (in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe in der GuV) oder auch als Sammelposten oder gar als "normale" Regel-AfA gemäß AfA-Tabelle.
Entscheidet man sich in einem Jahr z.B. den Sammelposten (AfA über 5 Jahre) zu bilden, dann muss auch für alle weiteren Güter, die in diesem Jahr und in dieser Preisklasse angeschafft wurden, die Sammel-AfA erfolgen.
Neben der Sammelabschreibung ist immer auch die sog. Regelabschreibung möglich (wenn auch meist nicht sinnvoll), d.h. es würde gemäß AfA-Tabellen des Finanzamtes abgeschrieben werden, was mit mehr Aufwand und auch mit weniger kaufmännischem Effekt in den ersten Nutzungsjahren verbunden wäre (geringere Minimierung der Einkommensteuerlast).
Voraussetzung für eine sofortige volle Berücksichtigung als GuV-Aufwand im Anschaffungsjahr ist die selbstständige Nutzungsfähigkeit des Gegenstandes (für sich allein genommen). Das würde ich bei einem Synthi mal vorsichtig bejahen. Bei einem Anhänger z.B. wäre das anders (der braucht eine Zugmaschine o.ä.).
Natürlich ist es immer sinnvoll die Ausgaben jetzt und gleich im Anschaffungsjahr abzusetzen in möglichst voller (mindestens aber großer) Höhe - es sei denn, es werden in den näheren Folgejahren größere Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit erwartet. Dann können z.B. Sammelposten Sinn machen, weil dann immerhin gesichert 20 % p.a. abgeschrieben werden können (was je nach Länge der Nutzungsdauer, die durch die AfA-Tabellen vorgegeben wird, nicht immer erreicht wird).
Nicht selbstständig nutzbare Gegenstände (auch solche unter der 1.000 EUR-Grenze) dürfen NICHT (mal) im Sammelposten erfasst werden, sondern werden immer als (heute nur noch) lineare Regelabschreibung behandelt.
Degressive AfA (normalerweise immer anzustreben w/günstiger Steuereffekte) ist seit dem Jahr 2011 nicht mehr möglich. Wer weiß schon wie lange das noch so bleibt ....?!? Das ist ja immer ein mächtiges Hin und Her.