Synthesizer sofort abschreibbar?

Also (Vorsicht: KEINE Rechtsauskunft, iss klar ....):

1) Netto-Anschaffungswert < 150,00 € --> sofort (im aktuellen Jahr) als Betriebsausgabe in der GuV erfassen

2) Netto-Anschaffungswert über 150,00 bis 400,00 € --> Wahlrecht zwischen Sofort-, Regel- und Sammelabschreibung (siehe dazu weiter unten)

3) Netto-Anschaffungswert über 150,00 bis 1.000,00 € --> Bildung eines "Sammelposten 2012" mit linearer AfA über 5 Jahre (= 20% pro Jahr für diesen AfA-Zeitraum)


Man beachte die Überschneidung für die Fälle 2) und 3) (Bereich von 150 - 400 EUR). Für diesen Bereich kann also entweder direkt / "sofort" abgeschrieben werden (in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe in der GuV) oder auch als Sammelposten oder gar als "normale" Regel-AfA gemäß AfA-Tabelle.

Entscheidet man sich in einem Jahr z.B. den Sammelposten (AfA über 5 Jahre) zu bilden, dann muss auch für alle weiteren Güter, die in diesem Jahr und in dieser Preisklasse angeschafft wurden, die Sammel-AfA erfolgen.

Neben der Sammelabschreibung ist immer auch die sog. Regelabschreibung möglich (wenn auch meist nicht sinnvoll), d.h. es würde gemäß AfA-Tabellen des Finanzamtes abgeschrieben werden, was mit mehr Aufwand und auch mit weniger kaufmännischem Effekt in den ersten Nutzungsjahren verbunden wäre (geringere Minimierung der Einkommensteuerlast).

Voraussetzung für eine sofortige volle Berücksichtigung als GuV-Aufwand im Anschaffungsjahr ist die selbstständige Nutzungsfähigkeit des Gegenstandes (für sich allein genommen). Das würde ich bei einem Synthi mal vorsichtig bejahen. Bei einem Anhänger z.B. wäre das anders (der braucht eine Zugmaschine o.ä.).

Natürlich ist es immer sinnvoll die Ausgaben jetzt und gleich im Anschaffungsjahr abzusetzen in möglichst voller (mindestens aber großer) Höhe - es sei denn, es werden in den näheren Folgejahren größere Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit erwartet. Dann können z.B. Sammelposten Sinn machen, weil dann immerhin gesichert 20 % p.a. abgeschrieben werden können (was je nach Länge der Nutzungsdauer, die durch die AfA-Tabellen vorgegeben wird, nicht immer erreicht wird).

Nicht selbstständig nutzbare Gegenstände (auch solche unter der 1.000 EUR-Grenze) dürfen NICHT (mal) im Sammelposten erfasst werden, sondern werden immer als (heute nur noch) lineare Regelabschreibung behandelt.

Degressive AfA (normalerweise immer anzustreben w/günstiger Steuereffekte) ist seit dem Jahr 2011 nicht mehr möglich. Wer weiß schon wie lange das noch so bleibt ....?!? Das ist ja immer ein mächtiges Hin und Her.
 
Ein Audiointerface ist doch nur zusammen mit der Hardware des Computers nutzbar und nicht eigenständig, heißt: die Frage wieviel was kostet, entfällt. Wird also DIREKT in die Kosten gebucht.

Verstehe immer noch nicht den Sinn von GWG-Abschreibungen.

Ein PC für 900 Euro muss ich also über X Jahre abschreiben, ein Audiointerface für 900 Euro aber NICHT?

Was heißt "intern schmeiss ich das in BGA" ein? Du kannst das zwar da "reinschmeissen", aber eine BP kann das auch wieder rausschmeissen.

Ich mache nur eine EÜR (mittels Excel) und erfasse das z.B. so:

01.10.2012 - Thomann (Kopfhörer) - 260 Euro - Ausgabe - BGA

Ich bin ja nicht verpflichtet "richtig" zu buchen, die Einordnung "BGA" dient ja mir nur zur Übersicht.
 
Verstehe immer noch nicht den Sinn von GWG-Abschreibungen.
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Da gab es mal einen nicht uninteressanten Artikel

http://www.xing.com/net/politik/wir...schaftsguter-steuerpolitischer-unfug-17769479

Ist zwar etwas älter, aber trotzdem gut.
Plus: über den (Un-)Sinn SO MANCHER Gesetze sollten WIR uns keinen Kopp machen.
Hinnehmen müssen wir sowieso alles, was uns aufgetischt wird. :-(


Ich mache nur eine EÜR (mittels Excel) und erfasse das z.B. so:

01.10.2012 - Thomann (Kopfhörer) - 260 Euro - Ausgabe - BGA

Ich bin ja nicht verpflichtet "richtig" zu buchen, die Einordnung "BGA" dient ja mir nur zur Übersicht.

Na, Hauptsache die Untertanen deines Steuerberaters buchen richtig, denn wenn nicht, haut dir der BP das raus und dann wird für die Folgejahre der Gewinn hochgeschraubt und dann heißts: "Bitte zahlen Sie bis zum ..."
 
Na, Hauptsache die Untertanen deines Steuerberaters buchen richtig, denn wenn nicht, haut dir der BP das raus

Wieso? Es spielt doch keine Rolle wo ich das einordne, es ist doch unterm Strich eine Ausgabe.

Ob ich intern nun BGA oder "Sonstige Betriebsausgaben" nehme, spielt doch steuerlich keine Rolle?

Ich könnte genauso gut nur zwischen Einnahmen und Ausgaben unterscheiden.

Soweit ich das verstanden habe (laut Dir), sind Kopfhörer, Audiointerfaces, MIDI-Keyoboards usw. sofortige Ausgaben.
 
Na, Hauptsache die Untertanen deines Steuerberaters buchen richtig, denn wenn nicht, haut dir der BP das raus

Wieso? Es spielt doch keine Rolle wo ich das einordne, es ist doch unterm Strich eine Ausgabe.

Ob ich intern nun BGA oder "Sonstige Betriebsausgaben" nehme, spielt doch steuerlich keine Rolle?

Ich könnte genauso gut nur zwischen Einnahmen und Ausgaben unterscheiden.

Du kannst sogar octays Fluchtweg von Instanbul nach Berlin auf Deine "internen" Zettelchen malen.
Wichtig ist nur, dass es Dein Steuerberater richtig machen lässt. (Ich kenn kaum nen Stb, der die BuFü selbst erledigt, da laufen immer so Gegenteile von Germany'sNextTopmodel rum, die das für ihn buchen)

Wenn Dein Steuerbüro eine Wirtschaftsgut in 2012 voll in die Kosten bucht, was aber auf zB 3 Jahre abgeschrieben werden muss, wird das ein BP rauskatapulieren und brav auf die Jahre verteilen, was dann zur Folge hat, dass Du für 2012 umweltfreundliches Papier vom Amt bekommst, mit der Bitte um Nachzahlung.

Man kann das hier stricken und stricken bis der Arzt kommt. Da gibt es 1000 "If-when"-s. Fakt ist aber: je richtiger man es macht, umso geringer die Chance einer bösen Weihnachsüberraschung wie bei meinem Kumpel, der nicht auf mich gehört hat und jahrelang bei seinem "Firmenfahrzeug" weder ein Fahrtenbuch geführt, noch die 1%-Regelung beachtet hat und jetzt für 4 Jahre 27T Steine nachzahlen darf.

Da gibt'*s so einige Klugshitter, die versuchen das Finanzamt auszutricksen, doch tricksen die sich am Ende nur selbst aus.

Immer dasselbe. :-(



Soweit ich das verstanden habe (laut Dir), sind Kopfhörer, Audiointerfaces, MIDI-Keyoboards usw. sofortige Ausgaben.

Beachte einfach immer die Punkte der selbständigen Nutzbarkeit und des Preises. Wenn Dein Midi-Keyboard ohne den PC nen Ton von sich gibt, IST es selbständig nutzbar.
 
Beachte einfach immer die Punkte der selbständigen Nutzbarkeit und des Preises. Wenn Dein Midi-Keyboard ohne den PC nen Ton von sich gibt, IST es selbständig nutzbar.

Demzufolge wäre es ja "einfach" so:

GWG (wenn der Preis stimmt):

- PC
- Synth
- MIDI-Keyboard (mit Boxen oder zumindest Kopfhöreranschluss)
- Gitarre

Kein GWG (alles sofort abschreibbar, Preis egal):

- Audio-Interface
- Kopfhörer
- Monitorboxen
- MIDI-Controller

Jetzt frag ich mich aber warum man dann Zubehör wie Drucker, Scanner, Monitore usw. nicht sofort abschreiben darf...
 
weil nicht selbständig nutzbar

Ja aber ein Kopfhörer ist auch nicht selbständig nutzbar und Du schlägst eine sofortige Abschreibung vor:

Kopfhörer und Co. sind dann als Zubehör zu buchen und gehören in den direkten Aufand (Konto: "sonstiger Betriebsbedarf").

Wo liegt denn dann bitter der Unterschied zw. dem Drucker und dem Kopfhörer?

Außerdem bezweifel ich das ich Monitorboxen für 1.500 Euro sofort als "Betriebsdarf" abschreiben kann, nur weil sie keine GWG sind.
 
Ja aber ein Kopfhörer ist auch nicht selbständig nutzbar und Du schlägst eine sofortige Abschreibung vor:

Kopfhörer und Co. sind dann als Zubehör zu buchen und gehören in den direkten Aufand (Konto: "sonstiger Betriebsbedarf").

Nein, ich schlage vor es auf das Konto "sonstiger Betriebsbedarf" zu buchen.
Da steht nix von "Abschreibung".

Wo liegt denn dann bitter der Unterschied zw. dem Drucker und dem Kopfhörer?

Sind beides als Peripherie-Geräte zu betrachten. Ich habe von keinem Unterschied geschrieben.

Außerdem bezweifel ich das ich Monitorboxen für 1.500 Euro sofort als "Betriebsdarf" abschreiben kann, nur weil sie keine GWG sind.

Ich bezweifel auch, dass holgi mehr Bier in sich schütten kann als ich. Mit großer Wahrscheinlichkeit aber wird er mir beim Forumtreffen das Gegenteil beweisen (gegen Handwerker kommt man als Bürofuzzi einfach nicht an).

Was ich damit sagen will ...

Dieser Satz : "Ich bezweifel, dass" kommt mir nur allzu bekannt vor.
Zweifel mal ruhig.
Ist dem Gesetz aber furzegal.
Mir auch.

UND: du bringst auch alles durcheinander: Betriebsbedarf ist Betriebsbedarf und Abschreibung ist Abschreibung, ergo: 2 verschiedene Konten.

Deine Frage nach dem Synth wurde Dir hier nunmehr in aller Ausführlichkeit beantwortet, die Frage nach den GWG's auch und Du hast sogar nen Bonustipp bekommen, dass es nicht immer gut ist, ne Scheiss Bilanz/EÜR abzugeben, insofern man was von der Bank will.

Und das ist mehr als genug.

Wenn wir jetzt weiter mit Druckern, Scannern und Mäusefallen machen, krieg ich Ärger vom octay, weil ich an seinem Lied nämlich nicht weiter gearbeitet hab.

Und Ärger mit unserem Hobbytürken möchte ICH ... nicht bekommen.

Und die Moral von der Geschicht:

auf den Helge hört man - oder eben nicht.
 
Außerdem bezweifel ich das ich Monitorboxen für 1.500 Euro sofort als "Betriebsdarf" abschreiben kann, nur weil sie keine GWG sind.

Die Monis wären nach meinem Verständnis über Jahre hinweg abschreibbar, GWGs sind das mit einem Rutsch.

Wie kommst du übrigens zu solch einer Aussage? :)
 
Nein, ich schlage vor es auf das Konto "sonstiger Betriebsbedarf" zu buchen.
Da steht nix von "Abschreibung".

Dann nennen wir es eben "Sofortabsetzung" okay? :)

Sind beides als Peripherie-Geräte zu betrachten. Ich habe von keinem Unterschied geschrieben.

Wieso steht dann überall, dass man diese Peripherie-Geräte über mind. 3 Jahre abschreiben MUSS? Ich mein jetzt Monitore, Scanner, Drucker, ...

UND: du bringst auch alles durcheinander: Betriebsbedarf ist Betriebsbedarf und Abschreibung ist Abschreibung, ergo: 2 verschiedene Konten.

Soweit verstanden, nur nicht die Zuordnung der Geräte :)

Kurzum: Du würdest also typische Musiker-Peripherie wie Monitorboxen, Audiointerfaces, Kopfhörer etc. einfach als Aufwand buchen?
 

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