Gema, Urheberrecht, Labelverträge

  • Ersteller TexterBernd
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YouTube etc.:
die Services zahlen an die Verwertungsgesellschaften (je 1.000 Klicks), nicht die Labels. Wie EarlGrey richtig feststellt, konnten sich YouTube und Gema bislang nicht einigen.

Registrieren von Songs für Gema-Mitglieder
>.. alle, von denen zu erwarten ist, dass sie gesendet, live aufgeführt oder in anderer Form veröffentlicht werden <
Genau! Alle, die kommerziell relevant sind. Wichtig und interessant: Konzerte im Rahmen der offenen Jugendarbeit sind von der Gema befreit. ALLE anderen Konzerte sind gebührenpflichtig (viele halbprofessionelle Bands, bzw. deren kreative Köpfe, bescheißen sich hier aus purer Ignoranz selbst um ein paar Euros extra). Und Gema-Mitglieder sollen die aufgeführten Songs dann auch anmelden.

Herr Herrmann ist Deutscher und hat das Buch von Passman entsprechend angepasst und ergänzt. Und alles, was ich nachvollziehen konnte, war völlig korrekt.

Bernd

PS: wie wär's, wenn man statt der blödsinnigen Hasstiraden gegen Komponisten und Texter (bzw. deren Vertretung, die Gema) einmal gegen die Verlage wettern würde, die sich für läppische Vermittlungsleistungen die (knappe) Hälfte der Tantiemen krallen! Ich mein' ja nur ;-)
 
YouTube etc.:
die Services zahlen an die Verwertungsgesellschaften (je 1.000 Klicks), nicht die Labels. Wie EarlGrey richtig feststellt, konnten sich YouTube und Gema bislang nicht einigen.

Registrieren von Songs für Gema-Mitglieder
>.. alle, von denen zu erwarten ist, dass sie gesendet, live aufgeführt oder in anderer Form veröffentlicht werden <
Genau! Alle, die kommerziell relevant sind.

Nein, alle.

Wichtig und interessant: Konzerte im Rahmen der offenen Jugendarbeit sind von der Gema befreit.

Könnstest Du dazu eine Quelle angeben?

PS: wie wär's, wenn man statt der blödsinnigen Hasstiraden gegen Komponisten und Texter (bzw. deren Vertretung, die Gema) einmal gegen die Verlage wettern würde, die sich für läppische Vermittlungsleistungen die (knappe) Hälfte der Tantiemen krallen! Ich mein' ja nur ;-)

Ich wüsste nicht, wo zumindest in diesem Thread irgendwelche "Hasstiraden" stehen. Noch dazu gegen "Komponisten und Texter". Das Wort "blödsinnig" wiederum hat durchaus etwas tiradenartiges. Manch einer/eine könnte solche Formulierungen als beleidigend empfinden und ich denke, Du würdest Dir einen Gefallen tun, wenn Du mit derartigen Worten vorsichtiger umgehen würdest.

Ich würde mich noch freuen, wenn Du auf meine ganz zu Anfanng gestellte Frage antworten könntest. Zur Erinnerung:

Trent Reznor gibt regelmäßig ganze NIN-Alben unter Creative Commons Lizenz frei und bittet ausdrücklich um Remixe/Derivate, deren kostenlose Weiterverbreitung er ausdrücklich genehmigt.

Nun habe ich bei der GEMA mal nachgefragt, warum diese Alben trotzdem in der Datenbank der GEMA als geschützte Werke stehen. Als geschützte Werke darf ich die Stücke durchaus nicht bearbeiten und dann frei weiter verbreiten.

Wir haben hier also eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte eines amerikanischen Künstlers vertritt, dabei aber die Entscheidungen, die der vertretene Künstler über seine Werke getroffen hat, regelrecht zu ignorieren scheint.

Jetzt die Frage: Alle Rechte der GEMA gehen auf das Urheberrecht der vertretenen Künstler zurück. Wenn nun ein vertretener Künstler seine Rechte anders wahrnimmt, als die GEMA das vorsieht, was wird dann aus der Legitimation der GEMA?

Wie kann die GEMA mir verbieten, was der Urheber mir einräumt?

Falls Du nichts dazu sagen kannst, ist das keine Beinbruch. Ich wäre Dir dann schon dankbar, wenn Du das zu erkennen geben würdest. In diesem Fall wüsste ich immerhin, dass mir das von Dir erwähnte Buch auch nicht weiterhilft.
 
1. Was anmelden?

aus www.gema.de (FAQ):

Muss ich ALLE meine Werke bei der GEMA anmelden?
Antwort auf/zuklappen

Ja. Zumindest alle, von denen zu erwarten ist, dass sie gesendet, live aufgeführt oder in anderer Form veröffentlicht werden.

=> das ist zwar Radio Eriwan, heißt aber letztenendes "Nein"


2. Jugendarbeit

Sorry, ich bin da schon zu lange draußen (ich war früher in der Jugendarbeit beschäftigt). Seit 2009 gibt es Pauschaltarife: 250,- Euro im Jahr für 16 Musikveranstaltungen (auch Konserve) und mehr pro Monat, sonst 187,50. Eintritt darf maximal 5,- Euro betragen.

Quelle: www.gema.de -
Vergütungssätze WR-OKJE für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.


3. > Wir haben hier also eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte eines amerikanischen Künstlers vertritt, dabei aber die Entscheidungen, die der vertretene Künstler über seine Werke getroffen hat, regelrecht zu ignorieren scheint. <

Das kann so gar nicht sein, denn Trent Reznor kann gar kein Gema-Mitglied sein. Irgendwer muss die Werke hier explizit angemeldet haben (Label/Verlag oder BMI, ASCAP oder sonstwer) - d.h. irgendein Rechteinhaber vertritt seine Rechte hier in Deutschland.

Was Deine Bearbeitungen anbelangt kann ich nicht viel sagen. Die Zustimmung des Urhebers liegt ja offenbar vor (CC-Lizenz). Die Gema kann übrigens kein Werk schützen, das ist durch das Urheberrecht geregelt. Mir kommt deshalb der Jargon Deines Ansprechpartners suspekt vor. Bei der Gema geht es nur um Lizenzen (wie bei CC auch) und Roalties. Soweit ich weiß, brauchst Du für Bearbeitungen nur die Zustimmung des Rechteinhabers (liegt vor), nicht der Gema.

Bernd
 
1. Was anmelden?

aus www.gema.de (FAQ):

Muss ich ALLE meine Werke bei der GEMA anmelden?
Antwort auf/zuklappen

Ja. Zumindest alle, von denen zu erwarten ist, dass sie gesendet, live aufgeführt oder in anderer Form veröffentlicht werden.

=> das ist zwar Radio Eriwan, heißt aber letztenendes "Nein"

Genau, Radio Eriwan (oder Jerewan...)

2. Jugendarbeit

Sorry, ich bin da schon zu lange draußen (ich war früher in der Jugendarbeit beschäftigt). Seit 2009 gibt es Pauschaltarife: 250,- Euro im Jahr für 16 Musikveranstaltungen (auch Konserve) und mehr pro Monat, sonst 187,50. Eintritt darf maximal 5,- Euro betragen.

Quelle: www.gema.de -
Vergütungssätze WR-OKJE für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Also doch nicht freigestellt. Schade, trotzdem danke für die Info.


Was Deine Bearbeitungen anbelangt kann ich nicht viel sagen. Die Zustimmung des Urhebers liegt ja offenbar vor (CC-Lizenz). Die Gema kann übrigens kein Werk schützen, das ist durch das Urheberrecht geregelt. Mir kommt deshalb der Jargon Deines Ansprechpartners suspekt vor.

Die GEMA-Leute schienen auch nicht ganz sicher zu sein und haben mich an die Verleger verwiesen. Richtig geklärt ist der Fall leider nicht.
 
(Musik-)V erleger ist ein wichtiger Hinweis. Die meisten Rechte in diesem Bereich werden durch Musikverlage wahrgenommen. Herausfinden und Fragen - kostet nichts. Ich denke, dass Du mit dem öffentlichen Bekenntnis von Trent Reznor gute Karten hast. Kann aber auch sein, dass er die internationalen Aspekte schlichtweg übersehen hat.

Und tückisch könnte eine mögliche Einschränkung auf "nicht-kommerzielle" Nutzung sein.

In den USA gibt es auch die Möglichkeit, Sachen der "Public Domain" zu überlassen. Damit verzichtet man dann allerdings auch auf das Recht, als Urheber genannt zu werden ("attribution", "credits").

Sowohl Creative Commons als auch die letztgenannte Möglichkeit haben mit dem Mangel des Amerikanischen Urheberrechts zu tun, das zwischen "eigentlichem" Urheberrecht und Lizenzierung (wie "einfache Lizenz versus ausschließliche Lizenz" im Deutschen Recht) nicht unterscheidet.

In Sachen Lizenzierung muss die Gema auch flexibler werden - die Zeit wird's richten, es bleibt ihr gar keine Wahl (zu Lasten der "kleinen" Urheber, wie man vermuten kann - wie in den USA).

Bernd
 
Hey, ihr erklärt so ein Gema Presse-Typ ne ganz Menge ganz gut: Gema Podcast

Wen es interessiert! :)
 
Hey, ihr erklärt so ein Gema Presse-Typ ne ganz Menge ganz gut: Gema Podcast

Als erst mal: ich habe Links auf diesen Podcast jetzt auf einigen Portalen gelesen. Kann es sein, dass die GEMA einige ihrer Mitglieder bittet, darauf hinzuweisen ?

zum Inhalt:

nach einigen Fausdicken Nebelkerzen zu Anfang (Höhe der Ausschüttung für alle gleich) kommt ein höchst merkwürdiger Teil ab ca 4:00:
sinngemäß:

"Es gibt keinen Unterschied zwischen E und U ... wenn bei komplexen Aufführungen ein großes Orchester ... dann muss das Werk dafür umgearbeitet werden. Deswegen denken wir, dass solcher mehraufwandt dann auch besonders vergütet werden muss."

Wenn also ein 60-Stück Orchester "I cant get no Statisfaction" spielt, wäre das höher zu vergüten als ein Stück für ein Soloinstrument von Schönberg oder Stockhausen ja?

Aber das ist eigentlich eher eine skurrile Nebensache, richtig interessant wird es ab 10:00.

Nach Aussage des GEMA-PR-Menschen ist es möglich:
sinngemäss:

"..einzelne Sparten auszunehmen. ... Nach formlosem Antrag kann man zum Beispiel die Onlineverwertung komplett aus der Wahrnehmung ausklammern."

Das wäre allerdings ganz was neues.

Und zwar etwas sensationell neues. Man könnte also alles, das gesamte Repertoir, nur noch bei Airplay und CD-Pressung verwerten lassen? Und Online, Film und Live komplett ausnehmen?

Revolutionär! Weiß jemand genaueres?
 

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