Bands gegen geringes Entgeld aufnehmen - was muss ich beachten?

  • Ersteller Ghoulscout
  • Erstellt am
Auch wenn s ganz ganz furchtbar illegal ist, machen wir unser Würstchen heute mal schief u nicht gerade ...
lg
Andi


hehe...sehr geil, anthe! :D:D
 
@ anthe: Das ist durchaus wahrscheinlich ;)
 
Ewert freut sich :D
 
...aber bestimmt nicht aus gehässigkeit!!!

ich will und wollte keinen streit, ich habe es doch auch genauso schon formuliert?!

ok...dann nochmal ganz langsam:

pppppppeeeeeeeeaaaaacccccccceeeeeee!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!;)
 
Peace, Ewert! :D
 
Wow, da ist man mal kurz weg und dann sind hier schon drei Seiten :D
Der Punkt ist: Sollte das auf längere Zeit weiter so viel Spaß machen, kann ich mir schon vorstellen ein bisschen Steigerung reinzubringen, also teurer zu werden und Werbung zu machen (sollte ich das zeitlich überhaupt hinkriegen). Für den Fall würde ich gerne von Anfang an eine Facebookseite usw. haben und die Bands darum bitten, mein "Studio" in einem Namen mit den neuen Aufnahmen zu nennen. Sowas spricht sich hier recht schnell rum, das könnte ganz gut klappen. Wenn ich nun aber eine Facebookseite und Homepage habe, dann kann man aber auch schneller darauf aufmerksam werden, dass ich das mache und nachfragen wies mit Steuern aussieht. Der Fall wird höchstwarscheinlich nicht eintreten, aber wenn es mir doch eh nicht an erster Stelle um das Geld geht kann ich die Einnahmen auch versteuern.

Da nach einer Aufnahme von mir gefragt wurde, hier mal ein Song einer Band den ich gerade quasi fertig gestellt habe (der Master ist aber noch zu krass komprimiert, das werde ich noch ändern). Ich weiß gar nicht ob ich dafür mehr verlangen könnte, ich mache das noch nicht so lange ^^ Deswegen brauche ich ja auch mehr fremde Bands zum Aufnehmen ;)

 
Ich denke, da reichen die 50€ Aufwandsentschädigung :)
 
Ich denke, da reichen die 50€ Aufwandsentschädigung :)
Nana, nich' so gehässig ... Der TE hat das aufgenommen, nicht eingespielt, -gesungen oder produziert. Aus 'ner vollen Windel machst du auch keinen Schokoauflauf! Das ist erstmal solide. Ich finde, die Band kann sich glücklich schätzen, dass sie jemanden hat, der das so günstig und gerne macht. Außerdem nimmt der TE einiges an Erfahrung mit - das ist erstmal eine klassische Win/Win-Situation.
 
Aus 'ner vollen Windel machst du auch keinen Schokoauflauf!

smil451c757f8273e.gif


this made my day!!
 
@DerGipfel: Du hast Recht!
 
es gibt beim finanzamt einen steuerfrei betrag. ich hatte das auch angegeben, als mein album rauskam. das musste aber so sein, da ich es öffentlich verkaufte und auch bei der gema bin.

zusätzlich hat mir mein steuerberater geraten, auch ein bestimmtes kontingent meiner cd als werbung zu deklarieren, das sind nochmal so um die 350€ im jahr, bin mir da aber nicht sicher, aber so in dem bereich müsste es liegen.

beim finanzamt gibts extra vordrucke für deine zwecke. einfach mal anrufen und nachfragen. kostet ja nix!:)

ich weiss leider nicht mehr genau, wie hoch der freibetrag ist, ich war jedenfalls drunter. ich meine so um die 1000€ jährlich...da kannste für 50€ lange mixen:D...
 
warum über Geld reden?
ich nehm bei uns im Proberaum auch hin und wieder Bands und/oder Musiker auf. wenn dann mal 5 Kästen Bier da stehen oder ne neue Festplatte liegenbleibt, dann ist das doch ok. das gute, alte Tauschgeschäft ;)
 
Also wenn du dein "Tonstudio" als Gewerbe anmeldest gilt für dich, soweit ich das richtig verstanden habe, das:

"Der nach Hinzurechnungen und Kürzungen verbliebene Gewerbeertrag ist auf volle € 100,00 abzurunden (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Von diesem Betrag ist bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften noch pro Gewerbebetrieb ein Freibetrag in Höhe von € 24.500,00 abzuziehen. Eine Gewerbesteuerschuld kann sich also erst bei einem Gewerbeertrag von mehr als € 24.500,00 ergeben:

verbliebener Gewerbeertrag


./.


Freibetrag von € 24.500,00


=


Gewerbeertrag


Der Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag.

Mit Ihrem Gewerbebetrieb haben Sie einen Gewerbeertrag von € 75.000,00 erzielt. Davon verbleiben nach Abzug des Freibetrages von € 24.500,00 noch € 50.500,00 übrig. Der Gewerbesteuermessbetrag beträgt € 1.767,00 (€ 50.500,00, davon 3,5 %)."

Quelle:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13091.xhtml?currentModule=home
 

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