Youtube Urheberrechtshinweise

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Bumsbirne

Bumsbirne

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Hallo,

ich habe ein Video erstellt und mit Musik versehen. Den ganzen Film anschliessend bei Youtube hochgeladen.

Jetzt kam folgende Meldung:

Dein Video enthält möglicherweise Inhalte, die Dritten gehören.
Um dir die übereinstimmenden Inhalte anzusehen, schau dir das Video rechts an. Das Video startet an der Stelle, an der der übereinstimmende Inhalt gefunden wurde.
Dein Video ist verfügbar und kann abgespielt werden.
Urheberrechtshinweise:

"XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX", tonaufnahme Verwaltet von:
Rebeat Digital GmbH



Hä???? Versteh ich jetzt nicht.

Kann mir das einer erklären? Danke.
 
Ich vermute, dass du Videomaterial verwendet hast, wo du keine Rechte dran hast und somit eine Urheberrechtsverletzung begehst. Oder du hast Musik verwendet, wo du keine Rechte besitzt und somit ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung begehst.
Da dort steht "tonaufnahme Verwaltet von: Rebeat Digital GmbH", vermute ich mal letzteres.
 
Ich vermute, dass du Videomaterial verwendet hast, wo du keine Rechte dran hast und somit eine Urheberrechtsverletzung begehst. Oder du hast Musik verwendet, wo du keine Rechte besitzt und somit ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung begehst.
Da dort steht "tonaufnahme Verwaltet von: Rebeat Digital GmbH", vermute ich mal letzteres.


Oh sorry icy vergaß:

Kamera: Bumsbirne
Musik: Bumsbirne
Text: Bumsbirne
Interpret: Bumsbirne

Allerdings mit Werkenummer bei der GEMA.
 
Dann wahrscheinlich deswegen. Zitat:

Was muss ich beachten, wenn ich meine eigenen Werke veröffentlichen oder aufführen will?

Mit dem Beitritt zur GEMA überträgt jedes Mitglied die Nutzungsrechte an seinen Werken zur treuhänderischen Wahrnehmung auf die GEMA. Das heißt: jede Nutzung geschützter Werke ist lizenzpflichtig.

Das führt dazu, dass ein Urheber, wenn er bei öffentlichen Aufführungen selbst als Veranstalter auftritt, auch für seine eigenen Kompositionen oder Texte GEMA-Lizenzvergütungen bezahlen muss - jedoch nicht in der Rolle als Musikurheber, sondern in der Rolle als Veranstalter. Gleichzeitig stehen ihm - als Musikurheber - dafür natürlich die entsprechenden Tantiemen zu.

Dieses Prozedere ist leider notwendig, denn nur aufgrund der konsequenten Lizenzvergabe für alle Musiknutzungen erhalten die Urheber für die Veröffentlichungen ihrer eigenen Werke auch die entsprechenden Tantiemen.

Mitglieder, die in Unterhaltungsmusikveranstaltungen ganz überwiegend ihre eigenen Werke live aufführen, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Direktverrechnung der vom Veranstalter bezahlten Lizenzen zu beantragen. Die genaue Regelung hierzu findet sich in den Ausführungen zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Senderecht in Abschnitt XIII B.
https://www.gema.de/musikurheber/10-fragen-10-antworten.html

Besonders der erste Abschnitt ist dabei relevant und Youtube ist eine "öffentliche Aufführung" und du hast deine Nutzungsrechte an die GEMA übertragen.
Man kann wohl bei der GEMA gesondert beantragen, dass Internetveröffentlichungen ausgeklammert werden.
Ähnliches Thema hatten wir gerade:
https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/186282/Thema_1.html
 
Tja...wie es auschaut hat die GEMA erfolgreich deine Rechte verteidigt.
Ich mein...das ist doch der Punkt, der in jeder GEMA-Diskussion hier auch immer wieder auftaucht...dass man irgendwie nicht mehr Herr über seine eigenen Produkte ist.

Hat das Video mit dem du verglichen wirst, denn überhaupt nix mit deinem gemeinsam?
Mit Rebeat hast du auch nix zu tun und unter "Bumsbirne" bist du sicher auch nicht bei der GEMA registriert, nehme ich an. Oder ist dein (Künstler)name evtl. = dein Youtubeaccount? Irgendeine Verbindung muss es ja geben.
 
Grad noch was gefunden:

1. Warum schickt mir YouTube folgende Benachrichtigung?
Hallo xxxx,
Dein Video [....] enthält unter Umständen Content, dessen Inhaber oder Lizenzgeber Rebeat Digital GmbH ist. Du musst keine Maßnahmen ergreifen. Wenn dich jedoch interessiert, inwiefern sich dies auf dein Video auswirkt, findest du entsprechende Informationen im Abschnitt zu Video-ID-Treffern deines Kontos.
Sincerely, Das YouTube-Team

In Ihrem Video wird scheinbar Musik verwendet, für die REBEAT Digital die digitalen Vertriebsrechte besitzt und auf Grund dessen die Musik beispielsweise bei iTunes oder Amazon als Download erhältlich ist. Da REBEAT Digital mit YouTube kooperiert, wird diese Musik in Videos von YouTube erkannt, und es erfolgt ein entsprechender Hinweis an jene die solch ein Video hochgeladen haben.
http://www.rebeat.com/de/music/support/youtube/page.aspx
(dort ruhig auch weiter lesen)

Kann es bei dir auch sein, dass die REBEAT Digital GmbH die digitalen Vertriebsrechte besitzt?
Dann hätte das wohl doch nix vordergründig mit der GEMA zu tun.
 
http://www.der-postillon.com/2013/11/youtube-music-awards-gema-hinweis.html

lach.gif


spaß beisiete... letztendlich ist es doch auch Sinn und Zweck der Gema, dass sie dafür sorgt, dass Du als Künstler Deine Tantiemen bekommst. Wer bei der Gema gemeldet ist, weiß doch auch, dass man dann nicht einfach seine Sachen dann anderweitig frei feilbietet.

Oder habe ich das falsch verstanden, dass Dein Werk von Dir nicht bei der GEMA gemeldet ist, aber dennoch gesperrt wird?
 
Wenn ich mich nicht irre Bumsbirne bist Du schon viele Jahre im Geschäft, und auch bei oder in der Gema registriert.

Wenn mich nicht alles täuscht, hast Du damals genau aus dem Grund nicht am 1. Schlager Contest hier teilgenommen.

Eigentlich müsstest Du das gesamte Prozedere kennen.

Kann auch sein das ich da falsch liege, Du kamst aber immer sehr allwissend rüber.

Deswegen verwundert mich Deine Frage ein wenig.

LG Cherry50
 
Wenn ich mich nicht irre Bumsbirne bist Du schon viele Jahre im Geschäft, und auch bei oder in der Gema registriert.

Wenn mich nicht alles täuscht, hast Du damals genau aus dem Grund nicht am 1. Schlager Contest hier teilgenommen.

Eigentlich müsstest Du das gesamte Prozedere kennen.

Kann auch sein das ich da falsch liege, Du kamst aber immer sehr allwissend rüber.

Deswegen verwundert mich Deine Frage ein wenig.

LG Cherry50


Mag sein, aber mit dem ganzen Onlinekram kenn ich mich nicht aus.

1. Der Song ist bei iTunes, Amazon usw. als Downlaod und bei einigen Online-Shops als CD erhältlich.
2. Jetzt habe ich einen Ultimativen, supergeilen Mega-ReMix gemacht, hat bis auf Melo und Text nichts mehr mimt dem Original zu tun.


Vielleicht ruf ich mal bei der GEMA an. Soweit ich weiss, daf man zur Eigenpräsentaion auf der eigenen Homepage Musikstücke einstellen, aber anscheinend bei Youtube nicht.

https://www.gema.de/fileadmin/user_...ormationen/information_eigenpraesentation.pdf


 
Oder habe ich das falsch verstanden, dass Dein Werk von Dir nicht bei der GEMA gemeldet ist, aber dennoch gesperrt wird?
Das Original ist bei der GEMA gemeldet, mein Remix nicht.
 
Du wurdest irgendwann mal gefragt ob du einen Fingerprint auf YouTube haben möchtest oder die GEMA hat dies veranlasst !

In beiden Fällen kommt dann diese Meldung, hätte bei uns in Österreich keinerlei Konsequenzen ... bei Dir in DE ist etwas "schwieriger" aber auch derzeit, meines Wissens nach, nicht dramatisch ...im schlimmsten Fall wird der Content gesperrt ;-)

Ja und auch im Falle eines Remixes erkennt der Fingerprint den Content

Don
 
Hallo
Ich bekomme regelmässig solche depperten Meldungen von YouTube und muss Widerspruch einlegen. Irgendwelche User klagen Rechte ein, die sie gar nicht haben.
Gutes Beispiel ist einer meiner Kurzfilme. Hier habe ich gefilmt, die Musik geschrieben und selber gespielt und trotzdem behauptet User XY, dass ich bei ihm die Musik geklaut habe.

Das kann leider jeder User einfach so machen ohne irgendwelche Nachweise zu erbringen.

Grüsse Oliver
 
Nee, geht anscheint um das was ich im Beitrag 6 geschrieben habe...
Ich glaub "GEMA" war zunächst die falsche Fährte....geht um die "REBEAT Digital GmbH".

Nochmal das Zitat:
"In Ihrem Video wird scheinbar Musik verwendet, für die REBEAT Digital die digitalen Vertriebsrechte besitzt und auf Grund dessen die Musik beispielsweise bei iTunes oder Amazon als Download erhältlich ist. Da REBEAT Digital mit YouTube kooperiert, wird diese Musik in Videos von YouTube erkannt, und es erfolgt ein entsprechender Hinweis an jene die solch ein Video hochgeladen haben. "

GEMA wäre nochmal nen anderes Ding...nicht völlig unrelevant in dem Fall, aber die Meldung bezieht sich auf "REBEAT Digital GmbH" nicht auf die GEMA.
 
Bumsbirne schrieb9:
Mag sein, aber mit dem ganzen Onlinekram kenn ich mich nicht aus.

Dann ist jetzt der Zeitpunkt gekommen wo du das änden solltest!

1. Der Song ist bei iTunes, Amazon usw. als Downlaod und bei einigen Online-Shops als CD erhältlich.
2. Jetzt habe ich einen Ultimativen, supergeilen Mega-ReMix gemacht, hat bis auf Melo und Text nichts mehr mimt dem Original zu tun.

Da kommen wir der Sache doch näher.

Wer ist dein Aggregator? D.h. wem hast du die digitalen Vertriebsrechte übertragen?
Diese Firma hat deine Songs in itunes und co eingestellt.

Zugleich liefern diese Firmen einen Fimgerprint deiner Songs an Youtube.
Vermutlich hat der Copyright-Testalgorithmus von Youtube deinen Upload als "Compatibel" zu
einem Fingerprint dser von "Rebeat Digital GmbH" geliefert wurde erkannt.

Kann es sein dass du Kunde von Rebeat oder einer Tochterfirma von denen bist?

Gruß JC
 
Kann es sein dass du Kunde von Rebeat oder einer Tochterfirma von denen bist?
Ich nicht, aber ich vermute mal der Vertrieb bzw. das Label.
 
Kamera: Bumsbirne
Musik: Bumsbirne
Text: Bumsbirne
Interpret: Bumsbirne

Das hat aber keinerlei Einfluss auf Verwertungsrechte, wenn diese anderweitig vertraglich geregelt sind (mit Deiner Unterschrift). Dass Du das gemacht hast, bedeutet nicht, dass Du damit tun kannst, was Du möchtest.
Was das Thema Remix angeht: Wenn Du den nicht als Arrangement bei der GEMA meldest, brichst Du Deinen Gema-Vertrag (*jedes* Werk *muss* angemeldet werden, sobald es öffentlich wird).

So ist das eben. Wer Gema will, muss das alles in Kauf nehmen. ---Rebeat gehen übrigens ähnlich vor....---
Nee neee... ganz falsch, lese ich gerade auf der Rebeat-Webseite:
Zitat:

"Und wie sieht's eigentlich mit dem Hochladen bei YouTube, Myspace und Facebook aus - darf ich das?

Sofern die Tracks nur zum Streamen und nicht zum kostenlosen Download angeboten werden, ist eine Bewerbung auf MySpace, YouTube, Facebook & Co. sowie direkt auf der Künstlerwebseite natürlich erlaubt.

REBEAT Digital empfiehlt seinen Usern sogar diese Art des Marketings unbedingt in Anspruch zu nehmen, da es sich positiv auf die Verkaufszahlen auswirken kann. "

Falls also Rebeat die Quelle Deines Ungemachs sein sollte, müsste es sich mit Kontaktaufnahme zu Rebeat lösen lassen.
 
Da hat wohl Dein Label beim Rebeat-Vertrieb "Youtube" mit ausgewählt... und die wollen dann eben mitverdienen, sobald jemand dein Lied da hochläd.
 

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