Youtube und iTunes Lizenzen (Cover Musik)

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Gelöschtes Mitglied 66938

Guest
Hallo, liebe Experten
ich habe ein vielleicht etwas komplizierteres Problem. Ich schreibe, recorde und produizere eigene Musik, aber ich reocrde auch Cover von copyright-geschützter Musik; klassische Cover-Musik eben (meist neu arrangiert).


Nun möchte ich YouTube als Plattform nutzen, um diese Musik zu präsentieren und auch auf iTunes zum Download anbieten. Da die Rechtinhaber meist im Ausland sitzen (Amerika, GB) und sich der Verkauf über iTunes nicht auf Deutschland beschränken soll, fällt die GEMA als Lizenzgeber weg.

Welche Lizenzen brauche ich nun dafür, wo und wie kann ich sie bekommen?



Ich habe schon lange Zeit recherchiert und Anfragen an verschiedene Unternehmen geschickt (HFA, Gema etc.. - meist ohne Rückmeldung). Bis jetzt war ich erfolglos. Ich fühle mich als Laie in diesem Musik-Lizenz Dschungel vollkommen verloren.



Bitte helft mir! Welche Lizenzen brauche ich für die Präsentation auf YouTube, welche für iTunes? (Wenn ihr in diesem Bereich schon Erfahrungen gemacht habt und eventuell Preisvorstellungen habt, wäre das klasse).



Vielen, vielen Dank im Voraus!
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klassische Cover-Musik
solange Du nicht die Interpretation einer veröffentlichten Aufnahme verwendest, dürfte es bei klassischer Musik keine Probleme geben.

vielleicht hilft Dir das hier weiter: IMSLP

möchtest Du nun jedoch nicht selbst komplett neu aufnehmen, sondern Sampeln, benötigst Du die Genehmigung des Rechteinhabers, welche in der Regel bei dem Verlag/Label liegen.
Deshalb muss Du zunächst herausfinden, wer der Rechteverwalter ist und diesen dann anschreiben und hoffen, dass man Dir auf Deine Anfrage antwortet. I.d.R. machen die das nicht allzu oft
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Über die Gema-Seite kannst Du häufig herausfinden, wer die Rechte einer Veröffentlichung zumindest in Deutschland verwaltet.
Gema-Onlinedatenbank
Über die Verwertungsgesellschaften anderer Länder wirst Du entsprechend herausfinden können, wer die Rechte verwaltet.

Nebenbei: Um Verwechslungen direkt vorzubeugen: Gema ist eine Verwertungsgesellschaft und hat mit Copyright nichts am Hut! Sie sorgt dafür, dass die Künstler (und Beteiligten) zu Ihren Tantiemen kommen, sobald die Musik gespielt wird. Entsprechend bekommst Du von der Gema auch keine Antwort darauf, ob Du ein Lied covern darf.
Du kannst die Gema aber direkt anrufen und Dir mitteilen lassen, wer der direkte Ansprechpartner (inklusive Telefonnummer) des Verlegers ist, wenn es ums Sampeln/Covern geht. Die erteilen einem dort auf jeden Fall Auskunft - sofern Du nicht schon über die Onlinedatenbank fündig werden solltest.

Sobald Du die Genehmigung erhältst (i.d.R. selten bis nicht der Fall), die Musik zu verwenden, dann wirst Du der vertraglichen Vereinbarung entnehmen dürfen wie und ob Du überhaupt Dein Produkt selbst veröffentlichen darfst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Youtube, iTunes usw. handelt.
Erhältst Du die Genehmigung nicht, dann darfst Du die Musik ausschließlich für Dich machen und nicht mit anderen teilen.
Natürlich steht es Dir frei es dennoch bei Youtube einzustellen.
 
Danke für die sehr schnelle und Ausfürhliche Antwort udn die Aufklärung über die GEMA ;) (eine kurze Rückmeldung, dass die nichts damit zu tun haben, hätten die mir ja trotzdem schicken können)

Mit klassicher Cover Musik meinte ich eigentlich die typische Cover Musik (Rock/Pop) ;)
Aber ich denke, das ändert nichts an dem Verfahren, dass du geschildert hast. Ich werde das mal beispielhaft mit einem Song asuprobieren und mich weiter schlau machen.


Bin noch gespannt auf weitere antworten. Gibt es eventuell sogar Unternehmen, die diese Arbeit gegen Bezahlung abnehmen. Dann würden man auch mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Antwort von den Labels bekommen :)
 
Gibt es eventuell sogar Unternehmen, die diese Arbeit gegen Bezahlung abnehmen. Dann würden man auch mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Antwort von den Labels bekommen

ja, das sind dann andere Labels
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da es sich i.d.R. um gewinnorientiere Unternehmen handelt, sind diese natürlich bestrebt die Rechte mit anderen nur dann zu "teilen", wenn dies auch erfolgversprechend ist. Wenn für einen Künstler, der bei einem Label bereits unter Vertrag ist angefragt wird, dann ist es natürlich leichter, als wenn Du selbst nachfragst, da die Verleger natürlich auch wissen, dass Du denen nichts dafür bieten wirst.

wenn Du mit Deiner Band z.B. als Coverband auftrittst, dann muss Du natürlich nicht an das Label gehen. In dem Fall reicht es, dies der Gema mitzuteilen.
 
Hallo,

also ich hab auch ein ähnliches Problem. Will als Cover für deutsche Schlager auftreten und auch ein selbstgedrehtes Video mit selbst eingesungenem Track bei Youtube und auf meiner Website posten.
Hab grad bei den Anbietern des "Backingtracks" angefragt zwecks Nutzung.
Allerdings bin ich unsicher, was die Veröffentlichung über Youtube betrifft, wenn ich den Originalinterpreten nenne.
An wen muss ich mich wenden, bzw. was passiert schlimmstenfalls wenn ich einfach so auf Youtube poste?
Hab schon oft gehört, dass wegen des Youtube/Gemastreits da kaum Aussicht auf Auskunft besteht. Wäre es dann besser, einfach erstmal zu schweigen und zu warten was passiert?
Der erste Schritt wäre ja sicher, dass man aufgefordert wird das Video zu entfernen,aber schlimmer düfte es doch so lange nicht werden, wie man kein Geld damit verdient, oder seh ich das falsch?

So wie ich den Post oben verstehe, müsste ich eben bei der GEMA anmelden, dass ich das und das Lied covere und das wars? Wo genau müsste ich das anmelden? (Stichwort auf der Website??).

Wär echt super, wenn ihr mir noch weiterhelfen könntet.
Danke und LG
 
Lizenzpflichtig wäre in beiden Fällen YouTube, nicht etwa der/die Musiker.

Da YouTube wiederum keine Vertrag mit der Gema hat, muss man bei Hochladen von Videos immer bestätigen, dass man alle Rechte selbst hat (ist nicht so, also darf man nichts hochladen).

Dass Amerikaner das Video im Prinzip anschauen dürften (denn mit BMI und ASCAP hat YouTube Verträge), nützt da herzlich wenig. Es sei denn, man kennt einen Amerikaner, der das Ganze dann in seinem Namen hochlädt. Das ginge, und das Video müsste dann (eigentlich) durch YouTube für Deutschland gesperrt werden. Dann kann man's nicht einmal selbst anschauen ;-)

Früher oder später werden die sich einigen. Hoffentlich!

Bernd
 

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