#46
Du hast es ins Rollen gebracht, kneifen gilt jetzt nicht
hast recht, ich wollte auch einfach nur ins bett
ich werde nochmal versuchen, genauer darzustellen, was mich an deinem argument gestört hat und was ich mit "analytischer trennschärfe" meinte.
es ging hier ursprünglich darum, daß jemand einige tracks veröffentlichen will (in kleinem rahmen) und davon ausgeht, daß er fürs sampleclearing kein geld hat und/oder die rechte erst gar nicht bekommt.
die antwort: "ich wär da vorsichtig, denn damit verstößt du gegen das urhg oder verwandte schutzrechte" ist vollkommen korrekt und ich hab selbst auch häufig ähnliche nachfragen hier so beantwortet.
was mich aber stört ist die undifferenzierte interpretation von sampling als diebstahl und der vergleich, man könne dann genausogut in das haus seines nachbarn einsteigen und dort 100 euro klauen.
fakt ist: der rechteinhaber wird nicht materiell geschädigt, weder fehlt die gesampelte passage nun in seinem stück (dann würde der vergleich mit den geklauten 100 euro nicht hinken), noch denkt sich ein konsument: ich hätte ja die platte von a gekauft, aber nun hat b von a gesampelt, dann kauf ich doch lieber die platte von b.
es geht also nicht darum, eine materielle schädigung zu verhindern, warum dieser vergleich (nicht nur von dir) immer wieder kommt... darüber kann ich nur rätseln. ich glaube, jedes grundschulkind ist in der lage, den deutlichen unterschied beider sachverhalte zu erkennen.
Wenn ich ein Buch schreibe, das zu 90% aus Zitaten (Seitenweise am besten) und zu 10% aus eigener Arbeit besteht, dann bekomme ich garantiert Probleme, und wenn ich tausendmal den Urheber und die Quelle angebe. Sowas ist einfach kein zitieren mehr.
Bushido habe ich ins Feld geführt, weil er einfach ein extrem prominentes Beispiel zu diesem Problem ist.
ihr (du und tubeless) kennt die stücke des te doch nicht. trotzdem wisst ihr, daß es kopiert ist, daß die eigenleistung höchstens 10% ist, daß es kreativer wäre nicht zu sampeln, daß art und einsatz der samples am ehesten dem entspricht, was man von bushido gehört bzw. gelesen hat.
woher wisst ihr all diese sachen??
Welche "analytische Trennschärfe" erwartest du denn? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was dein Ziel bei dieser Diskusion ist.
damit meine ich, daß man zunächst zur kenntnis nimmt, daß sich sampling nicht darin erschöpft, was bushido gemacht hat, sondern daß das im gegenteil eher ungewöhnlich im sinne von ungewöhnlich einfallslos und stumpf gemacht war.
hingegen ist sampling in vielen anderen fällen eine kreative kombination von elementen und nicht nur im hiphop, sondern genauso in elektronischer musik von jungle, dnb zu downbeat/triphop.
der vorwurf, sampeln sei "kopieren" und nicht "zitieren" stimmt in einzelfällen, in sehr vielen fällen stimmt es aber wiederrum nicht, was auch zumindest in einem (größeren) fall bestätigt wurde:
There has been a second important US case on music sampling involving the Beastie Boys who sampled the sound recording of a flute track by James Newton in their song "Pass the Mic." The Beastie Boys properly obtained a license to use the sound recording but did not clear the use of the song (the composition on which the recording is based including any music and lyrics). In Newton v. Diamond and Others 349 F.3d 591 (9th Cir. 2003) the US Appeals Court held that the use of the looped sample of a flute did not constitute copyright infringement as the core of the song itself had not been used.
q:
http://en.wikipedia.org/wiki/Sampling_(music)
interessant ist in dem zusammenhang ja auch das hier in forum schon oft bemühte urteil aus dem pelham vs. kraftwerk-fall, wo es heißt, man dürfe nur samplen, wenn man nicht "befähigt oder befugt" sei, das fragliche sample selbst einzuspielen... was zum geier soll das heißen?
dann: das urhg ist zu "melodiefixiert", was natürlich teil der vorstellung ist, was alte männer in den sechzigern an musik schützenswert fanden.
indes kann ich einen gerade angesagten style straflos kopieren, obwohl der viel mehr zur signatur eines bestimmten künstlers beiträgt, als ein kleiner ausschnitt seines werks, das in anderem zusammenhang verwendet wird.
ein weiterer punkt ist, daß es endlich mal eine trennung zwischen kommerzieller vermarktung und einem "erweiterten, privaten gebrauch" geben muß.
wir sind uns doch wohl alle darüber einig, daß ein 12-jähriges mädchen, das auf youtube was von beyonce nachträllert keine schwerverbrecherin ist, oder?
und gleiches trifft nach meiner sicht auch auf einen beatbastler zu, der in kleinem rahmen veröffentlicht... da immer gleich mit der keule zu kommen "das wird dich ruinieren, die reißen dir die eier ab und das auch vollkommen zurecht, du dieb" ist doch an lächerlichkeit kaum zu überbieten.
in dem zusammenhang hab ich vor längerer zeit auch mal darum gebeten, mir fälle mitzuteilen, wo solche kleinen fische zu nennenswerten strafen verdonnert wurden. die antwort (von earl grey) war damals, ich müsse es einfach glauben... nun ja.
Musikzitate: gibt es schon
inwiefern das sampling berührt ist unklar, immerhin heißt es auch:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
q:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__24.html
aber ich möchte erst gar nicht versuchen, als laie gesetzestexte auszulegen, da kommt nichts gutes raus
Also was genau möchtest du denn?
ein klar definiertes zitatrecht für "audiomaterial", das die musikalische entwicklung der letzten 30 jahre berücksichtigt.
zum schluß noch ein schönes zitat bzgl. des "dark night of the soul"-albums von sparklehorse und danger mouse:
Without going into detail, EMI has acknowledged the legal dispute and has released the following statement:
"Danger Mouse is a brilliant, talented artist for whom we have enormous respect. We continue to make every effort to resolve this situation and we are talking to Brian Burton (Danger Mouse) directly. Meanwhile, we need to reserve our rights."
q:
http://en.wikipedia.org/wiki/Dark_Night_of_the_Soul_(album)
offensichtlich ist also selbst die alte tante emi schon einen schritt weiter als viele in diesem forum und erkennt auch die kreative leistung von sampling an, statt einem dumpfen "alles nur geklaut, mach ma was selber", wie es hier regelmäßig von leuten kommt, die (unterstelle ich) nicht wirklich in der materie sind, weshalb auch immer wieder nur bushido bemüht wird.
sorry, der beitrag ist insgesamt etwas unstrukturiert, hoffe aber doch, meine position ist etwas deutlicher geworden.