Wie Vertrag mit ausländischem Künstler schließen ?

S

Specks

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Moin Gemeinde,

angenommen ein indie label ist derzeit dabei einen Künstler aus dem Ausland zu signen.
Der Vertrag ist verhandelt, ausgestaltet und es könnte sozusagen losgehen. Das Problem ist ganz
einfach die Vertragsübersetzung. Man hat ausgemacht das der Künstler eine Übersetzung ins
Englische bekommt aber den Deutschen Vertrag unterschreibt. Gerichtsstand ist Deutschland.
Es gilt Deutsches Recht.

Es könnte möglich sein das dem Künstler eine nicht notarielle beglaubigte Übersetzung reicht. Eventuell ist es sogar so das der Künstler sich um eine Übersetzung selber kümmern muß.
So ist es zumindest bei Arbeitnehmerverträgen für Deutsche im Ausland.

Eventuell hat jemand hier im Forum bereits Erfahrungen mit Auslands Künstlerverträgen gemacht?

Grüße Spex
 
Das ist Verhandlungssache, wer übersetzt.

Umgekehrt kenne ich ausländische Verträge, die auf englisch abgefasst sind und bei denen es dem Verlag oder dem Label überspitzt gesagt sowas von egal ist, ob der Künstler versteht, was er da unterschreibt...
 

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